Rodung von Streuobstbäumen in der Burgau

Anfrage:

  1. Welche Arbeiten wurden zu welchem Zeitpunkt in der Burgau durchgeführt, um alte Obstbäume zu entfernen? Was war der Grund für diese Maßnahmen?
  2. Zu welchem Zeitpunkt wurde eine Firma mit o.g. Maßnahmen beauftragt, worin genau bestand der Auftrag und welche zeitlichen Vorgaben wurden gemacht?
  3. Wann und durch wen wurden die Baumkronen der Obstbäume entfernt?
  4. Hat sich das Liegenschaftsamt vor Auftragsvergabe mit dem Umweltamt fachlich abgestimmt, um Verstöße gegen Natur- und Artenschutzrecht zu vermeiden? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
  5. Wurden im Vorfeld des Eingriffes die Baumstämme auf Nisthöhlen und Fledermausquartiere überprüft?
  6. Welche Maßnahmen wurden darüber hinaus ergriffen, um Schäden zu vermeiden?
  7. Wurde nach dem Eingriff festgestellt, dass Fledermausquartiere bzw. Nist- und Bruthöhlen von Vögeln zerstört wurden? Wenn ja, in welchem Umfang?
  8. Stellt der vorgenommene Eingriff eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit dar oder liegt kein Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen vor? Ist mit einer Geldstrafe oder einem Bußgeld zu rechnen?
  9. Was wird unternommen, um zukünftig naturschädliche und gesetzeswidrige Maßnahmen durch städtische Ämter bzw. in deren Auftrag zu verhindern?

Sachverhalt/Begründung

Wie am 06. Juni in den BNN zu lesen war, wurden im Mai dieses Jahres im Auftrag des Liegenschaftsamtes etwa 27 Obstbäume im Landschaftsschutzgebiet Burgau gerodet. Die gefällten Bäume waren Schätzungen von ortskundigen NaturschützerInnen zufolge teilweise 40 bis 50 Jahre alt und wiesen zahlreiche Spalten und Höhlungen auf, die als Quartier für Fledermäuse und Höhlenbrüter geeignet waren.

Gegen den Eingriff wurde von Privat Anzeige erstattet, da dieser innerhalb der Brutperiode erfolgt ist und gegen die Bestimmungen der Natur- und Land-schaftsschutzgebietsverordnung der Burgau verstößt. Das städtische Umweltamt hat die Sachlage mittlerweile vor Ort überprüft; die Polizei ermittelt. Das Landschaftsschutzgebiet Burgau ist Lebensraum für zahlreiche Fledermausarten wie Wasser- und Bechsteinfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler. Alle sind auf Baumhöhlen als Sommerquartier angewiesen. Auch haben zahlreiche Vogelarten in den Streuobstbeständen der Burgau Brut- und Nahrungshabitate.

Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass der oben beschriebene Eingriff zu empfindlichen Schäden geführt hat. Auch liegen Zeugenbeobachtungen über einen durch den Eingriff getöteten Jungvogel vor. Über das Ausmaß des gesamten Schadens kann damit aber noch keine Aussage getroffen werden.

Die Anfrage soll öffentlich darüber aufklären, inwieweit die Arbeiten rechtswidrig durchgeführt wurden und mit welchen Konsequenzen ggf. zu rechnen ist. Wie andere Ämter auch, muss das städtische Liegenschaftsamt eine Vorbildfunktion für den Umgang mit Natur und Umwelt erfüllen. Falls tatsächlich im Auftrag eines städtischen Amtes gegen das Naturschutzgesetz sowie gegen die Verordnung eines Natur- und Landschaftsschutzgebietes verstoßen wurde, kann dies nicht toleriert werden. Notwendige Pflegemaßnahmen müssen unter allen Umständen so schonend wie möglich und unter Einhaltung der Rechtsvorschriften durchgeführt werden.

 Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach, Johannes Honné, Dr. Ute Leidig, Renate Rastätter

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 28.07.2015

Aus der Gemeinderatssitzung am 28.07.2015:

Zur Zeit laufen noch polizeiliche Ermittlungen. Erst nach deren Abschluss können unsere Fragen beantwortet werden.

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