Antrag
In Anlage 2 zur Satzung der Stadt Karlsruhe über Sondernutzungen in den Fußgängerbereichen in der Zeile „Brunnenstraße zwischen Kaiserstraße und Zähringerstraße (Nr. 32)“ in der Spalte „Gemeingebrauch gem. § 3“ wird eingefügt: „Fahrräder“.
Sachverhalt/Begründung
Die Brunnnenstraße ist eine kurze Verbindung aus der östlichen Innenstadt zum Durlacher Tor. Sie ist als Fußgängerzone gewidmet, Radverkehr ist dort ausgeschlossen. Es gibt aber keinen Grund, das Radfahren dort zu untersagen. Deshalb soll die Satzung entsprechend geändert werden.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Daniela Reiff Zoe Mayer Johannes Honné Michael Borner Joschua Konrad
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 30.06.2015
Aus der Gemeinderatssitzung am 30.06.2015:
Auf unseren Antrag hin darf die Brunnenstraße wieder per Rad befahren werden.