Ausgleich für die Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes „Nördliche Hardt“ Ergänzungsantrag zu TOP 3 der GR-Sitzung am 19. Mai 2015

Antrag

  1. Der Bereich des Birkenparkplatzes soll im Landschaftsschutzgebiet verbleiben.
  2. Der Beschlussantrag wird folgendermaßen ergänzt: Der Gemeinderat spricht eine Absichtserklärung für ein Landschaftsschutzgebiet auf Neureuter Gemarkung angrenzend an den Alten Flugplatz aus. Die genaue Abgrenzung soll in den weiteren Planverfahren (Flächennutzungsplan, Räumliches Leitbild etc.) erfolgen.

Sachverhalt/Begründung

Der Birkenparkplatz soll im Landschaftsschutzgebiet verbleiben. Auf eine Bebauung mit einem Parkhaus ist aus finanziellen Gründen, aber auch aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes zu verzichten.

Die Herausnahme einer Fläche von 29 ha aus dem Landschaftsschutzgebiet Nördliche Hardt sollte angemessen kompensiert werden. Den Empfehlungen der Naturschutzverbände und des Naturschutzbeauftragten folgend, sollte daher im Süden von Neureut im Bereich der ehemaligen Nordtangenten-Trasse ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Damit könnte ein wichtiger Beitrag zur städtischen Grünvernetzung und zum Biotopverbund zwischen Altem Flugplatz und dem Hardtwald geleistet werden.

Planerische Belange, die sich im Zuge der Erarbeitung von Flächennutzungsplan und Räumlichem Leitbild ergeben, sind hierbei ebenfalls zu berücksichtigen. Die genaue Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes ist im Rahmen dieser Planungsprozesse festzulegen.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach    Johannes Honné    Zoe Mayer     Renate Rastätter

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 19.05.2015

 

Aus der Gemeinderatssitzung am 19.05.2015:

Der Antrag fand keine Mehrheit.

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