Investitionszuschuss zum Abbau des Sanierungsstaus beim Städtischen Klinikum

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, bei den Entwürfen zum Doppelhaushalt 2013/14 und in der mittelfristigen Finanzplanung einen Gesellschafterzuschuss an das Städtisches Klinikum Karlsruhe für die Sanierung von Gebäuden im Altbaubestand einzustellen.

Die Höhe des Zuschusses soll ein zügiges Abtragen des Sanierungsstaus im Bereich des historischen Altgebäudebestandes möglich machen. Als Zielgröße wird dabei ein Zeitraum von ca. zehn Jahren angesetzt.

Die Reihenfolge der konkreten Maßnahmen wird von der Geschäftsführung des Städtischen Klinikums Karlsruhe unter Beteiligung des Aufsichtsrates und des Betriebsrates vorgeschlagen. Die daraus resultierenden kostenkontrollierten Planungen sollen Grundlage für die konkreten zukünftigen Haushaltsplanansätze sein.

Sachverhalt/Begründung

Im Februar 2012 haben die GRÜNEN Aufsichtsratsmitglieder der Klinikum Karlsruhe GmbH den Aufsichtsratsvorsitzenden in einem Schreiben gebeten, den Sanierungsstau bei den bestehenden Gebäuden ermitteln zu lassen und die Ergebnisse dem Aufsichtsrat vorzulegen.

In der Aufsichtsratssitzung am 10. Mai 2012 wurden diese Ergebnisse vorgelegt. Danach beträgt der Sanierungsstau bei diesen Gebäuden über 80 Mio. €. Bei dem geplanten Neubau eines großen Betten- und Funktionsgebäudes wird das Klinikum den notwendigen Eigenanteil an den Investitionskosten in Höhe von ca. 30 Mio. € selbst aufbringen. Die Mittel zur Behebung des Sanierungsstaus an den Altgebäuden kann das Klinikum aus seinem laufenden Betrieb jedoch nicht auch noch erwirtschaften.

Für eine gute Weiterentwicklung des Klinikums ist es aber unerlässlich, auch diese Altgebäude wieder in einen den heutigen Standards angemessenen baulichen Zustand zu bringen. Gerade die patientennahen Bereiche im Altbaubestand erfüllen immer weniger die gerechtfertigten Ansprüche der PatientInnen. Häufig wird die medizinische Qualität im Städtischen Klinikum gut bewertet, während die Aufenthaltsqualität weniger gut abschneidet. Dies könnte langfristig dazu führen, dass das Städtische Klinikum in Wettbewerb mit den Universitätskliniken und Privatkliniken ins Hintertreffen gerät.

Auch für das medizinische und pflegerische Personal sind die Rahmenbedingungen im Altbaubestand alles andere als ideal und behindern teilweise eine Konzentration auf die medizinisch-pflegerischen Erfordernisse.

Hinzu kommt, dass viele MitarbeiterInnen im Klinikum aufgrund von Personalengpässen häufig an bzw. über ihrer Belastungsgrenze arbeiten. Ein städtischer Investitionszuschuss würde dem Klinikum auch im operativen Geschäft finanzielle Spielräume schaffen, um personellen Engpässen und Überlastungssituationen entgegenzuwirken.

Zusätzlich kann durch die Sanierung im Altbaubestand das Gesamtbetriebsergebnis des Klinikums von vermeidbaren laufenden Belastungen wie zu hohen Energiekosten befreit werden. Wegen der zahlreichen damit einhergehenden Vorteile soll die 100%ige Gesellschafterin Stadt Karlsruhe ihr Klinikum durch einen jährlichen Investitionszuschuss unterstützen, um den bestehenden Sanierungsstau im Bestand der zum Teil denkmalgeschützten Altgebäude in einer absehbaren Zeit abzubauen.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach           Manfred Schubnell          Alexander Geiger             Dr. Dorothea Polle-Holl                 Johannes Honné

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 19.09.2012

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