Mehr Artenvielfalt in Kleingärten
Antrag:
- Die städtische Gartenordnung wird geändert, mit dem Ziel, die ökologische Vielfalt in Karlsruher Kleingartenanlagen zu fördern.
- Die Verwaltung erarbeitet hierfür einen Vorschlag, bei dem u. a. folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
- Statt eines kompletten Verbots von Nadelgehölzen erfolgt eine klare Emp-fehlung für die Pflanzung standort-heimischer Gehölzarten. Dabei wird auf die von der LUBW veröffentlichte Zusammen-stellung gebietsheimischer Gehölze verwiesen (vgl. § 2 (4)).
- Der Anteil an versiegelter Fläche innerhalb einer Parzelle sollte so gering wie möglich gehalten werden und darf nicht höher als 20 % der gesamten Gartenfläche sein (vgl. § 2 (5)).
- Das Anpflanzen von stark wachsenden, gebietsheimischen Bäumen soll in begründeten Fällen mit Genehmigung des Gartenbauamtes möglich sein, soweit die Grenzabstände des Nachbarschafts-rechtsgesetzes von Baden-Württemberg (8 m) eingehalten werden (vgl. § 9 (1)).
- Den Kleingartenvereinen wird empfohlen, z.B. im Bereich von Parkplätzen und Gemeinschaftsflächen, großwüchsige Bäume anzupflanzen. Das Gartenbauamt unterstützt die Vereine bei der Festlegung geeigneter Standorte.
- Bzgl. der Größe von Hecken erfolgt lediglich ein Verweis auf das Nachbar-rechtsgesetz. Viele standortheimische Gehölze wie z.B. Liguster, Feldahorn oder Hasel lassen sich problemlos auf das gewünschte Maß zurück schneiden und sollten daher auch in Kleingärten ihren Platz finden (vgl. § 9 (4)).
- Es erfolgt eine klare Empfehlung für biologische Anbaumethoden (vgl. § 11(1)).
- Es erfolgt ein Hinweis, dass die Gemeinschaftsflächen naturnah ausge-staltet werden sollen, so dass heimische Tier- und Pflanzenarten auch in Kleingartenanlagen Lebensräume finden.
- Das Gartenbauamt gibt in regelmäßigen Abständen Empfehlungen zur Förderung der Artenvielfalt in Kleingärten heraus, die an die Vereine und ihre Mitglieder verteilt werden.
Sachverhalt/Begründung:
Die Karlsruher Kleingartenanlagen erfüllen zahlreiche wichtige Funktionen u. a. für die Naherholung, für das soziale Miteinander und für das Stadtklima.
Nicht zu unterschätzen ist auch die ökologische Bedeutung von Kleingärten, die sich in vielen Karlsruher Anlagen allerdings noch deutlich steigern ließe. 2010 ist das Jahr der Biodiversität – ein guter Anlass, die städtische Gartenordnung mit ökologischer Zielsetzung zu überarbeiten.
Dabei muss besonderer Wert auf die Förderung standortheimischer Pflanzen – und damit sekundär von heimischen Tierarten gelegt werden. Vereinzelt können großwüchsige Bäume sowohl den ökologischen als auch den Naherholungswert der Gartenanlagen steigern.
Auch sollten biologische Anbaumethoden in unseren Kleingärten gezielt gefördert werden. Dies kommt nicht nur Tieren und Pflanzen, sondern auch der Gesundheit der Kleingärtner/innen zugute. Integrierter Pflanzenschutz ist nur die zweitbeste Lösung und für Laien oft kaum praktizierbar.
Das Gartenbauamt sollte die Vereine durch Informationen zur Steigerung der Biodiversität in Kleingärten unterstützen und begleiten.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Manfred Schubnell Tanja Kluth
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