Förderung von kostengünstigen Mietwohnungen in Karlsruhe
Antrag:
Im letzten Wohnungsbaubericht wurde eine große Nachfrage nach familienfreundlichen, kostengünstigen Mietwohnungen im Stadtgebiet festgestellt.
Um diese Nachfrage zu befriedigen, wird die Verwaltung beauftragt,
- in einem ersten Schritt diejenigen Flächen in städtischem Eigentum, die sich für Geschosswohnungsbau eigenen, aufzulisten.
Hierbei geht es uns um zusammenhängende Flächen außerhalb der Konversionsgebiete, vor allem aber auch um kleinere Grundstücke, Baulücken, Hofbebauungen etc. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten.
Die Ergebnisse dieser Zusammenfassung bitten wir, im Planungsausschuss vorzustellen. - Für die geeigneten Flächen schreibt die Stadt Wettbewerbe / Planungsworkshops aus, an denen sich Baugesellschaften und Investoren mit
inhaltlichen und gestalterischen Konzepten beteiligen können. Die städtischen Flächen sollen hierbei in Erbpacht vergeben werden – mit der Auflage; ausschließlich Mietwohnungen zu errichten. - Bauinteressenten, die in diesem Verfahren den Zuschlag erhalten, sollen von der Stadt bei der Beantragung von Landesmitteln nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz unterstützt werden.
Sachverhalt/Begründung:
Der Trend zurück in die Stadt hält nach Untersuchungen des Institutes für Urbanistik weiter an.
Besonders Familien, aber auch Singles und ältere Menschen nach der Familienphase suchen Wohnmöglichkeiten im Stadtgebiet, denn kurze Wege zur Arbeit, zu Kindertagesstätten, zu Ärzten und kulturellen Einrichtungen bedeuten Zeit- und Kostenersparnis. Während sich gut verdienende Mensch durchaus mit Wohnraum im Stadtgebiet versorgen können, ist der Bedarf an kostengünstigen, familiengerechten Mietwohnungen groß.
Der Grund: Investitionen in Mietwohnungsbau können nach dem Rückzug des Bundes aus der Wohnungsbauförderung kaum mehr erwirtschaftet werden. Deshalb haben sich in den letzten Jahren Baugesellschafen und Genossenschaften mehr und mehr aus diesem Geschäft zurück gezogen.
Gegen ihren Willen müssen besonders Familien, die eigentlich gern im Stadtgebiet wohnen wollen, auf den „Speckgürtel“ ausweichen und gehen der Stadt Karlsruhe als EinwohnerInnen verloren.
Ein zusätzliches Problem sehen wir darin, dass besonders Menschen mit geringen finanziellen Mitteln kaum eine Chance haben, angemessenen Wohnraum zu finden
Dieser Entwicklung kann die Stadt entgegen wirken, indem sie Grundstücke für Geschosswohnungsbau in Erbpacht Baugenossenschaften und Bauträgern zur Verfügung stellt. Strikte Auflagen müssen die langfristige Nutzung der auf diesen Grundstücken erstellten Immobilie als Mietwohnungen sichern.
Das Landeswohnraumförderungsgesetz, gültig ab 1.1.09, eröffnet darüber hinaus die Chance, Landesmittel u.a. für die Erstellung von Mietwohnungen zu erhalten. Vermieter dürfen in diesem Fall nur an einen Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein vermieten.
Die Zusage einer solchen Wohnraumförderung ist an eine angemessene Beteiligung der Gemeinde gebunden. Besonders erwähnt wird im Gesetz die
Überlassung von geeigneten Grundstücken an Baugenossenschaften u.a. in Erbpacht.
Mit den beschriebenen Maßnahmen kann die Stadt vielfältig Einfluss auf Nutzung und Gestaltung der Innenentwicklung nehmen und zum Beispiel:
- Kostengünstige Mietwohnungen für Familien in kleinen Einheiten ermöglichen und BewohnerInnen (zurück-) gewinnen,
- sozial benachteiligte Familien, Singles, Alleinerziehende und ältere Menschen mit Wohnraum versorgen,
- durch neue Wohnformen Antworten auf die demoskopische Entwicklung der Gesellschaft anbieten.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach Anne Segor
Dr. Dorothea Polle-Holl Michael Borner
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