Zahlungsverpflichtungen von Bund und Land

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  • Als Grundlage für die Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 erstellt die Stadtverwaltung einen Bericht hin-sichtlich der auskömmlichen Finanzierung durch Bund und Land. Dieser Bericht soll die Aspekte umfassen:
    • Wahrgenommene Aufgaben der Stadt Karlsruhe, die von Bund und Land auferlegt wurden und bei denen das Konnexitätsprinzip nicht eingehalten wird.
    • Prüfung rechtlicher Schritte durch die Stadt Karlsruhe, um eine hundertprozentige Kostenerstattung von Bund und Land einzufordern.
    • Prüfung, ob und welche Aufgaben aufgrund ausgebliebener Zahlungen durch Bund und Land zeitweise ausgesetzt oder ganz eingestellt werden können.

Sachverhalt / Begründung

Die katastrophale Haushaltslage unserer Stadt ist kein Geheimnis. Zuletzt haben günstige Steuereinnahmen noch dafür sorgen können, dass das Haushaltsjahr 2023 mit einem positiven Gesamtergebnis abgeschlossen hat. Doch damit dürfte aufgrund der derzeitigen, schweren Rezession in ganz Deutschland mittel- und langfristig Schluss sein. Durch ausbleibende Steuereinnahmen bei gleichzeitig ungebrochen hohen Ausgaben steigt die Gesamtverschuldung unserer Stadt weiter an. Unter den großen Städten in Baden-Württemberg hat Karlsruhe mittlerweile die höchste pro-Kopf-Verschuldung. Deutschlandweit konkurriert Karlsruhe inzwischen mit strukturschwachen Städten wie Pirmasens oder Mühlheim an der Ruhr um die Spitzenplätze mit der höchsten pro-Kopf-Verschuldung. Für das laufende Jahr 2025 rechnet die Stadtverwaltung mit einem negativen Gesamtergebnis von -44,8 Millionen Euro. Laut interaktivem Haus-halt werden 2026 -55,3 Millionen Euro und 2027 -41,7 Millionen Euro prognostiziert, was sich nicht nur erschwerend auf die Gesamtverschuldung auswirkt, sondern auch Investitionen in Kitas oder in die Infrastruktur ohne zusätzliche Schulen unmöglich macht.

Neben der mangelnden Aufgabenkritik liegt das immer größer werdende Loch im Haushalt aber auch daran, dass Bund und Land das Konnexitätsprinzip nicht einhalten. Als Beispiel sei hier das Bundesteilhabegesetz (BTHG) genannt, spezi-ell die Schulbegleiter und die Eingliederungshilfe, bei denen die Kommune auf den Kosten sitzen bleibt. Zum anderen kommen Bund und Land zwar ihren Zahlungsverpflichtungen nach, diese entsprechen aber nicht den tatsächlich anfal-lenden Kosten in den Kommunen, z.B. bei der Krankenhausfinanzierung. In der Folge muss die Stadt Karlsruhe bei dem Finanzierungsdelta einspringen und Mittel aufwenden, die anderswo fehlen.

Aus diesem Grund möchte die CDU-Fraktion wissen, bei welchen übertragenen Aufgaben die Stadt Karlsruhe finanziell in Vorleistung treten muss. Welche Schritte, darunter auch rechtliche Schritte, kann die Stadt Karlsruhe unternehmen, um das Finanzierungsdelta zu verringern? Damit einher geht die Frage, ob die Stadt Karlsruhe Leistungen bzw. Aufga-ben aufgrund der mangelnden Finanzierung einstellen oder aussetzen kann?

Im Herbst 2025 stehen die Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/2027 an. Zur besseren Vorbereitung sollen daher vor der Einbringung des Doppelhaushalts im Juli die Zahlen als Bericht in den gemeinderätlichen Gremien vorgestellt werden.