Erfahrungen mit Kita-Zusatzkräften in Zeiten des akuten Personalmangels

Anfrage

  1. Welche Kindertageseinrichtungen (städtisch und in freier Trägerschaft) setzen Zusatzkräfte nach § 7 (5) KiTaG ein?
  2. Wie viele Zusatzkräfte werden in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen (städtisch und in freier Trägerschaft) beschäftigt?
  3. Führt der Einsatz von Zusatzkräften zu einer Entlastung des pädagogischen Fachpersonals? Können dadurch die Betreuungszeiten in diesen Kindertageseinrichtungen wieder verlässlicher gestaltet werden?
  4. Welche Rückmeldungen geben Eltern und Kinder bezüglich des Einsatzes von Zusatzkräften?
  5. Welche Strategien verfolgt die Stadtverwaltung, um zusätzliches Personal zu gewinnen? Wie bewertet sie zwischenzeitlich die Möglichkeit für ein stadteigenes Anwerbungsprogramm von Erzieherinnen und Erziehern aus dem EU-Ausland? Welche Neuerungen gibt es hinsichtlich der Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen?
  6. Welche Problematik überwiegt derzeit in den Kindertageseinrichtungen: der Mangel an Betreuungsplätzen oder der Mangel an Personal?

Sachverhalt / Begründung

Im Juli 2023 haben wir als CDU-Fraktion beantragt, dass Träger von Kindertageseinrichtungen zusätzlich zu ihrem Einsatz von pädagogischem Fachpersonal auch eine finanzielle Förderung für die Beschäftigung von nichtpädagogischen Fach- und Zusatzkräften nach § 7 (5) KiTaG erhalten (Vorlage-Nr. 2023/0778). Dies hätte eine Änderung der Förderrichtlinien notwendig gemacht. Damals ging es darum, dass auch Zusatzkräfte eingestellt werden sollten, um das pädagogische Fachpersonal bei der Wahrnehmung von Verwaltungs- und Hauswirtschaftsaufgaben (z.B. Telefondienste, Speisenzubereitung usw.) zu unterstützen und zu entlasten. Nachdem die Stadtverwaltung jedoch glaubhaft versichert hat, an einer stadtweiten „Strategie zum Fachkräftebedarf“ zu arbeiten, haben wir von einer weiteren Behandlung unseres Antrags im Gemeinderat abgesehen.

Jetzt, im Jahr 2025, wird der Einsatz von Zusatzkräften unseren Kenntnissen zufolge aber immer noch nicht unmittelbar gefördert. Vielmehr steht es jedem Träger einer Kindertageseinrichtung weiterhin frei (d.h. auf eigene Kosten), zur Wahrnehmung von Verwaltungs- oder Hauswirtschaftsaufgaben einen personellen „Overhead“ zu schaffen.

In Zeiten des akuten Mangels an pädagogischem Fachpersonal können wir es uns jedoch nicht leisten, dass die Stadt auf potentielles Personal verzichtet, da es die Träger selbstständig und zusätzlich zum pädagogischen Fachpersonal finanzieren müssen.

Zur Sicherstellung und Verlässlichkeit von geregelten Betreuungs- und Öffnungszeiten sehen wir es daher weiterhin als unumgänglich an, dass der Einsatz von Zusatzkräften gefördert wird – wie es das landesweit geltende Kindertagesbetreuungsgesetz auch berücksichtigt. Schließlich handelt es sich dabei um Personen, die „auf Grund ihrer Qualifikation in anderen Feldern die pädagogische Arbeit in einer Tageseinrichtung bereichern“ (§ 7 (5) KiTaG). Hierbei denken wir an Schreiner, Bewegungs-, Musik-, Kunstpädagogen oder zum Beispiel an Gärtner, die die Kinder auch einmal bei der gemeinsamen Gestaltung des Kita-Gartenbeets beaufsichtigen können. Wir sind der festen Überzeugung, dass Beschäftigte dieser und weiterer Fachrichtungen einen wichtigen pädagogischen Beitrag zur Erziehung der Kinder leisten können.

Glücklicherweise gibt es in Karlsruhe Kindertageseinrichtungen, die in der Lage sind, einen solchen personellen „Overhead“ eigenfinanzieren zu können. An diese Tatsache knüpfen oben gestellte Fragen an, um deren Beantwortung wir bitten.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadträtin Bettina Meier-Augenstein
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion