Kinderkriminalität in Karlsruhe
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- Wie bewertet die Stadtverwaltung den beträchtlichen Anstieg im Bereich der Kinderkriminalität in Karlsruhe?
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- Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden von Kindern begangen?
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- Was sind laut Einschätzung der Stadtverwaltung die Ursachen für die Zunahme von Kinderkriminalität in Karlsruhe?
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- Welche präventiven Maßnahmen hat die Stadt Karlsruhe bisher ergriffen, um Kinderkriminalität zu reduzieren? Wo sieht die Stadtverwaltung Verbesserungspotential?
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- Welche besonderen Maßnahmen und Initiativen unternimmt die Stadt Karlsruhe, auch in Zusammenarbeit mit den Institutionen im Haus des Jugendrechts, in Hinblick auf Intensivstraftäter bis 14 Jahre? Wie viele Fallkonferenzen gingen auf Initiative der Stadt Karlsruhe zurück und wie viele auf Initiative des Polizeipräsidiums Karlsruhe?
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- Für wie viele Kinder, die als Intensivtäter zu bezeichnen sind („BajuS“ Kategorien rot und orange), war die Stadtverwaltung im Jahr 2023 zuständig? Für wie viele Schwellentäter, welche das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendeten, war sie zuständig?
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- Wie bewertet die Stadtverwaltung die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze zur geschlossenen Unterbringung von Kindern, die schwerste Straftaten begehen? Wie oft musste 2023 seitens der Stadtverwaltung eine geschlossene Unterbringung von Kindern angestrengt werden?
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- Wie bewertet die Stadtverwaltung die Strafbarkeitsschwelle und würde sie eine empirische Untersuchung dieser Schwelle befürworten?
Sachverhalt / Begründung
Immer häufiger werden Straftaten im Karlsruher Stadtgebiet auch von Kindern begangen: So ist der Anteil tatverdächtiger Kinder bei allen Altersgruppen unter 21 Jahren laut Polizeilicher Kriminalstatistik (Polizeipräsidium Karlsruhe, Anlage 1: Vergleichszahlen) zwischen 2022 und 2023 mit Abstand am stärksten gewachsen (von 304 auf 431 Tatverdächtige, d. h. + 41,8 Prozent). Deutschlandweit ist die Kinderkriminalität im gleichen Zeitraum zwar ebenfalls deutlich um 12,0 Prozent angestiegen, doch keinesfalls so stark wie in Karlsruhe. Jüngstes Beispiel ist etwa der Einbruch in eine Grötzinger Apotheke im Juli 2024, bei der ein Mädchen als Tatverdächtige ermittelt wurde und im Verdacht steht, Waren erbeutet und mehrere Glasscheiben mutwillig zerstört zu haben.
Kinder, d. h. unter 14-Jährige, sind hinsichtlich begangener Straftaten zwar nicht unschuldig, aber laut deutschem Strafrecht schuldunfähig. Die üblichen staatlichen Reaktionsmöglichkeiten sind also eingeschränkt. Als CDU-Fraktion fragen wir uns daher insbesondere, welche präventiven Maßnahmen die Stadtverwaltung bisher verfolgt hat und welche sie noch einleiten wird, um dem signifikanten Anstieg der Kinderkriminalität in Karlsruhe zu begegnen. Darüber hinaus wollen wir wissen, was die Ursachen für das delinquente Verhalten dieser Kinder ist.
Weil die Altersgrenze zur Schuldunfähigkeit schon im Jahr 1923, d. h. vor mehr als einhundert Jahren festgelegt wurde, ist es bundesweit seither immer wieder zu Diskussionen über die altersbezogene Entwicklung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei Kindern gekommen – unter anderem auch deswegen, weil Kinder bspw. in Großbritannien, Ungarn oder den Niederlanden teilweise schon ab dem zehnten bis zwölften Lebensjahr als schuldfähig gelten. Insofern interessiert uns die Einschätzung der Stadtverwaltung, wie sie die Strafbarkeitsschwelle bewertet und ob sie eine empirische Untersuchung dieser Schwelle befürwortet.
Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Nicolas Schütz
Stadtrat Dirk Müller
Stadträtin Katrin Schütz
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion