Ergänzungsantrag: Werbeanlagensatzung

Ergänzungsantrag zu TOP 3 (Bebauungsplan „Werbeanlagensatzung Innenstadt Karlsruhe“) der Gemeinderatssitzung am 24. März 2026

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  1. Die Werbeanlagensatzung wird dahingehend überarbeitet, dass:
    a) Werbeanlagen auch über das Erdgeschoss und 1. Obergeschoss hinausgehend zulässig sind,
    b) Displays mit Fremdwerbung auch weiterhin erlaubt sind,
    c) das angedrohte Bußgeld bei Verstößen gegen die Werbeanlagensatzung auf 10.000 Euro reduziert wird.
  2. Die Stadtverwaltung führt in einer weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung proaktiv Abfragen unter betroffenen Akteuren (d.h. IHK, City Initiative, Karlsruher Köpfen) durch und arbeitet ihre Anmerkungen in den Satzungsentwurf ein.

Sachverhalt / Begründung
Als CDU-Fraktion unterstützen wir das Ziel der Verwaltung, durch eine Werbeanlagensatzung zu einem geordneten und qualitätsvollen Erscheinungsbild der Karlsruher Innenstadt beizutragen. Die Werbeanlagensatzung harmonisiert uneinheitliche Regelungen unterschiedlicher Bebauungspläne im Geltungsbereich und trägt dazu bei, gestalterische Auswüchse (z.B. grelle Farben, Fassadenstrahler, Laserwerbung usw.) zu vermeiden und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu erhöhen.

Der vorliegende Entwurf geht in Teilen jedoch deutlich über dieses Ziel hinaus und enthält eine Vielzahl sehr detaillierter und restriktiver Einzelvorgaben. Diese führen nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit, sondern erhöhen auch den Verwaltungsaufwand sowohl für Gewerbetreibende als auch für die Verwaltung. Die Satzung sollte daher stärker auf klare Grundprinzipien und wenige, nachvollziehbare Leitplanken setzen, anstatt eine Vielzahl kleinteiliger Detailvorgaben zu treffen. Das Ziel muss eine Regelung sein, die ein geordnetes Erscheinungsbild gewährleistet, gleichzeitig aber ausreichende Spielräume für individuelle Gestaltung und unternehmerische Freiheit belässt: so sollten Werbeanlagen mit Fremdwerbung (z.B. Displays in Schaufenstern von Schuhgeschäften) weiterhin erlaubt sein, ebenso auch Anlagen oberhalb des 1. Obergeschosses. Zu kleinliche Regelungen gängeln den ohnehin schon schwächelnden Einzelhandel.

Aus unserer Sicht muss vor allem auch berücksichtigt werden, dass sich Einzelhandel, Gastronomie und viele Dienstleistungsbetriebe in der Innenstadt weiterhin in einem herausfordernden wirtschaftlichen Umfeld befinden. Die Konkurrenz durch den Online-Handel, steigende Preise, nachlassendes Konsumverhalten der Verbraucher aufgrund anhaltender Krisen und die Baustellensituation in der Kaiserstraße tragen dazu bei. Insofern sind Sichtbarkeit, Wiedererkennbarkeit und eine eigenständige Gestaltung der Außendarstellung für die wirtschaftliche Tragfähigkeit vieler Betriebe von zentraler Bedeutung. Demgegenüber schwächt eine zu detaillierte Werbeanlagensatzung die Attraktivität der Innenstadt als Wirtschaftsstandort. Um jegliches Wirtschaftstreiben nicht gänzlich zu ersticken, sollte das angedrohte Bußgeld bei Verstößen gegen die Werbeanlagensatzung auch von 100.000 Euro auf 10.000 Euro reduziert werden.

Zudem ist für uns nur schwer nachvollziehbar, mit welcher Priorität die Werbeanlagensatzung vorangetrieben wird, während andere Bebauungsplanverfahren mit unmittelbarer Bedeutung für die Schaffung von Wohnraum oder Gewerbeflächen zeitlich zurückgestellt oder auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Aus unserer Sicht erscheint es geboten, die Prioritäten im BPlan-Arbeitsprogramm aber auf ebendiese Maßnahmen zu konzentrieren. Nicht zuletzt kann dadurch für die Ausarbeitung einer so weitreichenden und detailreichen Werbeanlagensatzung auch mehr Zeit für Abstimmung, Vereinfachung, Bereinigung widersprüchlicher Formulierungen und Beteiligung der betroffenen Akteure eingeräumt werden. In einer weiteren Öffentlichkeitsbeteiligung sollen daher die konkreten Anmerkungen der betroffenen Akteure proaktiv abgefragt und in den Satzungsentwurf eingearbeitet werden.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Tobias Bunk-Merkel
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion