Ergänzungsantrag: Mehr Transparenz beim Schulessen

Ergänzungsantrag zu Vorlage-Nr. 2026/0241 („Mittagsverpflegung ganzheitlich gestalten“)
Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat jährlich über die Qualität und Akzeptanz der Mittagsverpflegung zu berichten. Der Bericht soll insbesondere enthalten:
    a) die Teilnahmequoten an der Mittagsverpflegung in allen Schulen
    b) die Ergebnisse von Zufriedenheitsabfragen über die Tablet-Befragungen
    c) die häufigsten Beschwerden und Verbesserungsvorschläge
    d) die daraus abgeleiteten Maßnahmen
  2. Die Verwaltung wird beauftragt darzulegen, wie die Einhaltung der von ihr angeführten DGE-Standards konkret überprüft und dokumentiert wird.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie gesundheitliche und ernährungsphysiologische Qualitätsziele in zukünftigen Ausschreibungen noch stärker berücksichtigt werden können.

Sachverhalt / Begründung
Die Stellungnahme verweist mehrfach auf eine Orientierung an den aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE), auf die spezifischen Bedürfnisse von Kindern sowie auf eine hohe Akzeptanz des Verpflegungsangebots. Diese Ziele werden ausdrücklich begrüßt. Allerdings bleibt unklar, anhand welcher Kriterien die Verwaltung die Erreichung dieser Ziele bewertet. Insbesondere wird nicht dargestellt, wie die Einhaltung der DGE-Empfehlungen konkret kontrolliert wird, wer diese Kontrollen durchführt, anhand welcher Kennzahlen die behauptete hohe Akzeptanz gemessen wird, wie hoch die tatsächliche Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist oder welche Ergebnisse die genannten Feedback- und Befragungssysteme bisher erbracht haben.

Kritisch zu hinterfragen ist zudem die Aussage der Verwaltung, die Ernährungsqualität orientiere sich an den aktuellen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Aus der Stellungnahme geht nicht hervor, wie die Einhaltung dieser Standards konkret überprüft wird, wer die Kontrolle durchführt und wie die Ergebnisse dokumentiert werden. Die bloße Bezugnahme auf DGE-Empfehlungen ersetzt keine transparente Qualitätskontrolle. Für den Gemeinderat sollte nachvollziehbar sein, anhand welcher Kriterien Speisepläne bewertet werden und wie sichergestellt wird, dass die formulierten Qualitätsansprüche tatsächlich eingehalten werden.

So erscheint beispielsweise fraglich, inwieweit einzelne Gerichte wie Pfannkuchen mit Vanillesoße dem Anspruch einer ausgewogenen und vollwertigen Mittagsverpflegung entsprechen. Unabhängig von der Bewertung einzelner Speisen bleibt die grundsätzliche Frage offen, ob die DGE-Empfehlungen lediglich als allgemeiner Orientierungsrahmen dienen oder ob eine regelmäßige fachliche Prüfung der Speisepläne stattfindet.

Aus Sicht des Gemeinderats sollte die Qualität der Schul- und Kitaverpflegung nicht ausschließlich an Geschmacksvorlieben gemessen werden. Kinder verfügen naturgemäß noch nicht über die gleiche Fähigkeit wie Erwachsene, gesundheitliche Auswirkungen von Ernährungsgewohnheiten langfristig zu beurteilen. Deshalb kommt der öffentlichen Hand eine besondere Verantwortung zu, gesundheitsfördernde Ernährungsangebote sicherzustellen.

Die Bezugnahme auf die „spezifischen Bedürfnisse von Kindern“ darf daher nicht allein unter dem Gesichtspunkt der Akzeptanz betrachtet werden. Vielmehr müssen gesundheitliche Aspekte und die Förderung ausgewogener Ernährungsgewohnheiten im Mittelpunkt stehen. Die öffentliche Hand hat hier eine besondere Schutz- und Fürsorgepflicht.

Ebenso überzeugt die Argumentation nicht, dass die Förderung gesunder Essgewohnheiten und Ernährungskompetenzen primär Aufgabe von Lehrkräften und Erzieherinnen bzw. Erziehern sei. Diese sind in der Regel keine ausgebildeten Ernährungsfachkräfte und verfügen weder über eine entsprechende Spezialisierung noch über die zeitlichen Kapazitäten, um Defizite eines ungeeigneten Verpflegungsangebots auszugleichen. Letztlich können auch sie nur mit dem arbeiten, was täglich auf den Tellern der Kinder landet. Wer gesunde Ernährungsgewohnheiten fördern möchte, muss deshalb bei der Qualität des Verpflegungsangebots selbst ansetzen. Die beste Ernährungsbildung kann ein unzureichendes Essensangebot nicht kompensieren.

Um die Zielerreichung nachvollziehbar bewerten zu können, sind transparente Kennzahlen und regelmäßige Berichte erforderlich. Die Verwaltung sollte daher offenlegen, wie sie die Akzeptanz des Verpflegungsangebots misst und auf welcher Datengrundlage sie zu der Einschätzung gelangt, dass eine hohe Akzeptanz bei den Kindern erreicht wird.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Nicolas Schütz
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion