Ergänzungsantrag: Karlsruher Baustandards wieder an gesetzliche Vorgaben anpassen
Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:
- Bei der Überarbeitung der Leitlinie „Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ wird sichergestellt, dass sich städtische Bauvorhaben (bei Neu- und Bestandsbauten) aufgrund der gegenwärtigen Haushaltslage vorerst wieder an gesetzlichen Vorgaben (d.h. Gebäudeenergiegesetz) bzw. am wirtschaftlich optimal bewerteten Effizienzhaus-Niveau (d.h. EH-55) orientieren sollen. Höhere Energiestandards (z.B. Passivhaus, EH-40), wie sie bisher Karlsruher Praxis waren, sind nur bei nachweislichen Fördermitteln oder nach gesondertem Gemeinderatsbeschluss anzustreben. In regelmäßigen Abständen soll im Bauausschuss eine Evaluation der Baustandards stattfinden.
Sachverhalt / Begründung
In der Verwaltungsantwort zu unserem Hauptantrag wird deutlich, was kommunales Bauen verteuert: Es geht um herausfordernde Nutzungs- und Betriebskonzepte, Standortbelange, bauspezifische Faktoren, die gesamtwirtschaftliche Lage, Fachkräftemangel, die Einhaltung gesetzlicher Auflagen und Vorschriften usw. Diese Faktoren können wir in Karlsruhe kaum beeinflussen, sie treffen uns aber auch nicht allein. Alle Gemeinden und Kommunen – ob groß oder klein – stehen vor diesen Herausforderungen. Obwohl wir die Bemühungen der Verwaltung um noch mehr Suffizienz äußerst begrüßen, haben die bisherigen Anstrengungen nicht gereicht, da in Karlsruhe trotzdem noch teurer gebaut wird als anderswo. Und dies hat unseres Erachtens einen entscheidenden Grund:
Zusätzlich zu den allgegenwärtigen Herausforderungen hat sich Karlsruhe Baustandards auferlegt, die deutlich über die bundesweit geltenden gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und in der städtischen Leitlinie „Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ ausformuliert sind. Anstelle des gesetzlich vorgegebenen Neubaustandards „Effizienzhaus EH-55“ entstehen Karlsruher Neubauten nach Passivhaus-Kriterien. Bei der Sanierung und Modernisierung von Bestandsbauten sollen Passivhaus-Komponenten eingesetzt werden. Gesetzliche Vorgaben sind laut Karlsruher Leitlinie um 30 Prozent zu unterschreiten. Was hinsichtlich der Energieeffizienz nachvollziehbar ist, hat seinen Preis: für eine noch dickere Dämmung, bessere Fenster, Überdimensionierung des Tragwerks, aufwändigere Haustechnik, optimierte Luftdichtheit usw.
Die freiwillig erhöhten Standards stammen aus einer Zeit, in der die Karlsruher Haushaltslage noch völlig anders aussah und in der eine Übererfüllung gesetzlicher Vorgaben durchaus möglich war. Jetzt, im Jahr 2025, ist Karlsruhe jedoch die Stadt mit der höchsten pro-Kopf-Verschuldung in Baden-Württemberg und konkurriert deutschlandweit mit strukturschwachen Städten wie Pirmasens, Mühlheim an der Ruhr oder Bremen um die Spitzenplätze (vgl. Stadt Karlsruhe, Rechnungsprüfungsamt, Schlussbericht 2023. Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Karlsruhe für das Haushaltsjahr 2023, Karlsruhe 2025, S. 43.). Da gerade auch die Verschuldungsentwicklung in Karlsruhe besonders stark zunimmt, können wir uns die freiwillig erhöhten Baustandards nicht länger leisten.
Andernfalls laufen wir Gefahr, dass wichtige Projekte immer wieder verschoben werden. Dies betrifft nicht nur Neubauvorhaben, sondern auch dringende Sanierungen (z.B. Dach, Fenster, Heizungen), da immer gleich das volle Passivhaus-Paket geschnürt werden muss – all dies, weil die Leitlinie verbindlich höher ansetzt als gesetzlich nötig, ohne dass die Finanzierung gesichert ist. Aus diesem Grund begrüßen wir die aktuell laufende Überarbeitung und wollen in diesem Prozess vorab sicherstellen, dass die Leitlinie dahingehend geändert wird, dass sich städtische Bauvorhaben vorerst wieder am gesetzlichen GEG-Niveau oder am wirtschaftlich optimal bewerteten Effizienzhaus-Niveau (d.h. z.B. EH-55) orientieren sollen. Höhere Energiestandards (z.B. Passivhaus, EH-40) sollen nur noch bei nachweislichen Fördermitteln oder nach gesondertem Gemeinderatsbeschluss angestrebt werden. In regelmäßigen Abständen soll im Bauausschuss eine Evaluation der Baustandards stattfinden.
Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Tilman Pfannkuch
Stadtrat Dirk Müller
Sowie CDU-Gemeinderatsfraktion