Dokumentationspflichten auf den Prüfstand

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  1. Die Stadtverwaltung legt in einer Übersicht offen, welche Dokumentationspflichten Produktions- und Dienstleis-tungsbetrieben auferlegt werden. In der Übersicht soll unterschieden werden zwischen:
    i) Dokumentationspflichten, über deren Einhaltung die Stadt Karlsruhe aufgrund eigener Satzungen o. Ä. wacht und
    ii) Dokumentationspflichten, über die die Stadt Karlsruhe nicht entscheiden kann, weil eine andere politische Ebene (d. h. Europäische Union, Bundesrepublik Deutschland, Land Baden-Württemberg) zuständig ist.
  2. Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, welche Dokumentationspflichten – die in der Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe liegen – aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Vereinfachung von Betriebsabläufen in Zeiten des akuten Personalmangels abgeschafft werden könnten.

Sachverhalt / Begründung
Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus dem Gastgewerbe (d. h. Gaststätten, Schankwirtschaften, SB-Restaurants, Trink-hallen, Cafés, Bars und Lokale, Eisdielen, Kantinen, Diskotheken, Imbissbuden usw.) sehen sich tagtäglich mit einer Flut von Dokumentations-, Nachweis- und Berichtspflichten konfrontiert:

Es geht um die Dokumentation von Wareneingängen oder regelmäßige Temperaturkontrollen und viele weitere Nach-weispflichten aus den Bereichen Hygiene, Müllentsorgung oder Schädlingsbekämpfung. Darüber hinaus müssen Be-triebe in der Kaiserstraße Sondernutzungserlaubnisse einholen, um Werbe-Logos auf Schirme drucken zu dürfen. Während Ampelschirme hier generell verboten sind, dürfen Schirme mit festem Standfuß nicht grell oder schwarz sein, sondern müssen in gedeckten Farben gehalten sein, um nicht gegen die „Richtlinie für sondernutzungspflichtige Aus-stattung im öffentlichen Raum“ zu verstoßen. Diese verbietet übrigens Loungemöbel und Liegestühle genauso wie auch Sitzmöbel aus Holzpaletten, Heizpilze oder das elektrische Schaukelpferd vor dem Laden.

Auch abseits des Gastgewerbes gibt es Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren zu Plakatierungen, Sondernutzun-gen von Verkehrsflächen, Sperrzeitenregelungen, Lärmschutz-, Nichtraucherschutz- oder Jugendschutzbestimmungen oder Verpflichtungen zur Teilnahme an Bautätigkeitsstatistiken. Ohne offizielle Genehmigung durch die Verwaltung ist es aufgrund der Erhaltungssatzung in der alten Südstadt auch nicht erlaubt, in der eigenen Wohnung Teppichböden durch Laminat zu ersetzen oder ein zusätzliches Waschbecken zu installieren, um das Badezimmer beispielsweise bar-rierefrei zu gestalten.

Viele Dokumentations-, Nachweis- und Berichtspflichten sind notwendig und sinnvoll, um Verbraucher etwa hinsicht-lich der Hygiene oder Lebensmittelsicherheit zu schützen. Manche Pflichten sind jedoch auch überflüssig und führen nur zu noch mehr Bürokratie, während weder die Verwaltung noch die Normadressaten das notwendige Personal haben, um ihnen nachzukommen: weniger ist manchmal mehr. Daher schließen wir uns als CDU-Fraktion auch vollum-fänglich den bereits 2019 erschienenen Empfehlungen zur Vermeidung unnötiger Dokumentationspflichten des ba-den-württembergischen Normenkontrollrates (https://www.normenkontrollrat-bw.de/fileadmin/_normenkontrollrat/PDFs/Empfehlungsberichte_und_Positionspapiere/11_2019_NKR_BW_Vermeidbare_Dokumentationspflichten.pdf) an:

  • Dokumentationen, die von der Verwaltung voraussichtlich gar nicht genutzt werden, weil sie personell nicht in der Lage ist, die Antworten zu verarbeiten oder die Inhalte keine Relevanz für Verwaltungsent-scheidungen haben, sollten nicht verlangt werden.
  • Dokumentationen, die ausschließlich dazu dienen, der Verwaltung Arbeit abzunehmen, weil sie aus per-sonellen Gründen nicht in der Lage ist, ihren Kontrollpflichten nachzukommen, können nicht auf Normad-ressaten verlagert werden.
  • Dokumentationen, die im Wesentlichen auf dem Misstrauen seitens des Staates beruhen, der Normadres-sat werde die Gesetze nicht befolgen und ihm dies erschweren sollen, sollten nicht verlangt werden.

Unabhängig vom Sinn und Zweck aller Dokumentations-, Nachweis- und Berichtspflichten ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, welche politische Ebene deren Urheber ist. Wir in Karlsruhe wollen und sollten aber unseren Anteil am dringend benötigten Bürokratieabbau leisten.

Daher beantragen wir eine Übersicht, aus der hervorgeht, welche Dokumentationspflichten Produktions- und Dienst-leistungsbetrieben auferlegt werden. Dabei sollte unterschieden werden zwischen denjenigen Dokumentationspflich-ten, über deren Einhaltung die Stadt Karlsruhe wachen muss und für die sie nicht verantwortlich ist, weil sie auf ande-re politische Entscheidungsträger zurückgehen. Außerdem beantragen wir, dass die Stadtverwaltung dem Gemeinde-rat vorschlägt, welche Dokumentationspflichten – die in der Zuständigkeit der Stadt Karlsruhe liegen – aus Gründen des Bürokratieabbaus und der Vereinfachung von Betriebsabläufen in Zeiten des akuten Personalmangels abgeschafft werden könnten.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadträtin Bettina Meier-Augenstein
Stadträtin Katrin Schütz
Stadtrat Tilman Pfannkuch
Stadtrat Tobias Bunk
Stadtrat Andreas Kehrle
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion