City Tax an neue Rahmenbedingungen anpassen

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

• Die „Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Karlsruhe“ soll folgendermaßen abgeändert werden:

  1. Von der Besteuerung sollen künftig auch Übernachtungen ausgenommen werden, die durch vorübergehende Unbewohnbarkeit der Hauptwohnung des Gastes (z.B. durch Wasserschaden, dauerhaften Stromausfall, Brand, Rohrbruch usw.) begründet werden oder im Zusammenhang mit einer vom Deutschen Wetterdienst amtlich festgestellten Extremwetterlage (z.B. Hitzewarnung) stehen.
  2. Menschen mit Behinderung sowie Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, die nachweislich auf eine Begleitung angewiesen sind, sollten ebenfalls von der Besteuerung befreit sein.
  3. Die Übernachtungssteuer soll bei einer ununterbrochenen Belegungsdauer im selben Betrieb künftig nicht mehr für bis zu zwei Monate, sondern nur noch nur für die ersten fünf Tage erhoben werden.
    Sachverhalt / Begründung

In ihrer jetzigen Ausgestaltung trifft die City Tax immer wieder auch Fälle, die von ihrem eigentlichen Zweck nicht gedeckt sind. Als örtliche Aufwandssteuer soll sie den Übernachtungsaufwand erfassen, den der Gast freiwillig und aus eigenem Entschluss tätigt. Tatsächlich trifft die City Tax aber auch Hotelgäste, die aufgrund von akuten Notlagen oder Extremwetterereignissen kaum eine andere Wahl haben, aber auch Hotelgäste mit längeren, zusammenhängenden Aufenthalten, die im Vergleich zu Nachbarstädten unverhältnismäßig lange zur Kasse gebeten werden. Dies wollen wir ändern und die City Tax ein Jahr nach ihrer Einführung an neue Rahmenbedingungen anpassen.

Wer wegen eines unverschuldeten Schadensereignisses an der eigenen Wohnung (d.h. Wasserschaden, Brand, Rohrbruch oder anhaltender Stromausfall) vorübergehend auf eine Ersatzunterkunft angewiesen ist, deckt aus unserer Sicht einen Grundbedarf und keinen touristischen Konsum ab. Solche Übernachtungen sollten daher grundsätzlich nicht besteuert werden. Entsprechende Härtefall- und Notlagenregelungen gibt es beispielsweise auch in Köln oder Berlin, weswegen wir eine äquivalente Befreiung auch für Karlsruhe beantragen. Diese Befreiung soll – wie andernorts – auch für Menschen mit Behinderung sowie für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung gelten, die nachweislich auf eine Begleitung angewiesen sind.

All diese Befreiungsgründe werden in anderen Kommunen bereits anerkannt. Daneben kommt als neues Phänomen hinzu, dass immer mehr Menschen in Hotels übernachten, weil die zunehmende und immer häufiger vorkommende extreme Hitzebelastung in ihren eigenen Wohnungen zu hoch ist. Derartige Hotelübernachtungen wollen wir ebenfalls von der City Tax ausnehmen.

Neu hinzukommende Ausnahmen von der City Tax sollen insgesamt jedoch nicht zu einem bürokratischen Mehraufwand für die Beherbergungsbetriebe führen. Der jeweilige Nachweis soll vielmehr durch den Gast (d.h. per Eigenerklärung, wie etwa in Köln: https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=21-F39_AusUebSt&formtecid=3&areashortname=koeln_html) erfolgen. Im Fall einer hitzebedingten Hotelübernachtung soll als Nachweis eine vom Deutschen Wetterdienst amtlich festgestellte Extremwetterlage (z.B. Hitzewarnung) genügen.

Einen anderen Anlass zur Änderung der Karlsruher Satzung stellt die unverhältnismäßige Kappungsgrenze für längere Aufenthalte dar: Wer länger auf ein Hotelzimmer angewiesen ist, muss die City Tax bei ununterbrochenen Aufenthalten in Karlsruhe täglich bis zu zwei Monate lang entrichten. Das macht Karlsruhe im landes- und bundesweiten Vergleich zum Ausreißer. In Heidelberg werden längere Aufenthalte dagegen bereits ab der sechsten Übernachtung nicht mehr besteuert. Gründe für die hohe Kappungsgrenze in Karlsruhe haben wir nicht gefunden. Diese daher offenbar beliebig gewählte Praxis benachteiligt Karlsruher Übernachtungsgäste mit längeren, ununterbrochenen Aufenthalten im selben Betrieb – etwa bei Handwerkerprojekten, längeren beruflichen Einsätzen oder notlagenbedingter Unterbringung nach einem längeren Wohnungsschaden. Dies wollen wir ändern und beantragen, dass die City Tax – wie in Heidelberg – nur noch für die ersten fünf zusammenhängenden Tage erhoben werden soll.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadträtin Katrin Schütz
Stadtrat Tobias Bunk-Merkel
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion