Anschlussregelung für ein dauerhaftes Verbot der Straßenprostitution

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

• Die Stadtverwaltung wird beauftragt, rechtzeitig vor Ablauf der derzeit geltenden Regelung am 21. September 2026 eine rechtssichere Anschlussregelung vorzubereiten, mit der die Straßenprostitution im öffentlichen Raum und an öffentlich einsehbaren Orten im Stadtgebiet Karlsruhe weiterhin untersagt wird.

Sachverhalt / Begründung
Das Verbot der Straßenprostitution im Karlsruher Stadtgebiet gilt derzeit bis zum 21. September 2026. Als CDU-Fraktion wollen wir nicht einfach zusehen, dass das Verbot wieder aufgehoben wird, sondern rechtzeitig für eine Anschlussregelung sorgen. Das Thema begleitet unsere Fraktion seit Jahren. Schon 2014 haben wir uns für eine Ausweitung des Sperrbezirks (Vorlage-Nr. 2014/0435) eingesetzt. Und auch die Allgemeinverfügung von 2025 geht letztlich auf den Druck zurück, den wir per Antrag im Jahr 2024 (Vorlage-Nr. 2024/0003/1) aufgebaut haben. Damals haben wir auf Zustände hingewiesen, die für die Menschen im Quartier schlicht unerträglich waren: für Gewerbetreibende, die ihr Firmengelände Tag für Tag nach gebrauchten Kondomen und sonstigen Hinterlassenschaften absuchen mussten, für Kinder, junge Mütter und Väter, für Beschäftigte auf dem Weg zur Arbeit, die belästigt oder schief angesprochen wurden. Zwei Interessensgemeinschaften hatten sich gegründet, weil die Nerven vor Ort blank lagen.

Das Verbot von 2025 wurde auch nicht grundlos erlassen, sondern basiert auf konkreten Erkenntnissen und Ermittlungen des Polizeipräsidiums zu Menschenhandel und Zwangsprostitution: mit sieben Haftbefehlen gegen Beschuldigte aus dem Raum Karlsruhe und Rastatt. Es bestehen begründete tatsächliche Anhaltspunkte – aus der Vergangenheit (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/urteil-zu-menschenhandel-und-zwangsprostitution-auf-karlsruher-strassenstrich-100.html) und aus der aktuellen Entwicklung in der Region (https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Pressemitteilungen/Allgemeinverf%C3%BCgung-des-Landratsamtes-Karlsruhe-%C3%BCber-das-Verbot-der-Stra%C3%9Fenprostitution-in-Teilbereichen-der-Stadt-Bruchsal-23-03-2026-.php?object=tx,3051.3&ModID=6&FID=3051.10090.1&NavID=1863.13&La=1) –, die die Annahme rechtfertigen, dass schwere Straftaten nach Karlsruhe zurückkehren werden, sobald die Allgemeinverfügung ausläuft. Dass seit Geltung des Karlsruher Verbots in Bruchsal sowohl eine Verlängerung als auch eine Ausweitung des dortigen Verbots notwendig wurde, belegt aus unserer Sicht: Kriminelle Strukturen verlagern sich, sie verschwinden nicht.

Wir wollen ihre Rückkehr nach Karlsruhe verhindern. Daher beantragen wir, dass die Stadtverwaltung eine entsprechende Anschlussregelung vorbereitet, damit Straßenprostitution im öffentlichen Raum und an öffentlich einsehbaren Orten im Stadtgebiet Karlsruhe weiterhin untersagt bleibt.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Andreas Kehrle
Stadträtin Dr. Rahsan Dogan
Stadtrat Dirk Müller
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion