Änderungsantrag zu TOP 6 („Änderung der Gebühren für den Christkindlesmarkt“)

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  1. Die Stadtverwaltung legt in einer detaillierten und aktualisierten Kostenaufstellung dar, wie sich der Kostendeckungsgrad in diesem Jahr zusammensetzt. Daraus soll hervorgehen, in welchen Bereichen die Personal- und Sachkosten im Detail gestiegen sind. Zudem soll dargestellt werden, warum für die Jahre 2025 und 2026 ein niedrigerer Kostendeckungsgrad angestrebt wird, obwohl es im Jahr 2023 deutliche Mehreinnahmen gab.

  2. Die geplante Erhöhung der Gebühren für den Christkindlesmarkt in den Jahren 2025 und 2026 wird folgendermaßen abgeändert:

a. Die Gebührenerhöhung der Ziffern 324 („allgemeiner Verkauf“, „Kunsthandwerk“ und „Kunsthandwerkerhütte“) wird gestrichen.

b. Die Gebührenerhöhung der Ziffer 327 c) („Stehtische“) wird gestrichen.

c. Die Gebührenerhöhung aller übrigen Ziffern wird auf insgesamt maximal 12 Prozent gedeckelt. Die Erhöhung erfolgt schrittweise: im Jahr 2025 um 6 Prozent und im Jahr 2026 um weitere 6 Prozent.

  1. Um einer weiteren Unterschreitung des Kostendeckungsgrades entgegenzuwirken, erarbeitet die Stadtverwaltung ein Konzept zur Kosteneinsparung (z.B. Fahrgeschäfte, Sonderprogramm wie „Fliegender Weihnachtsmann“).

  2. Durch folgende Maßnahmen schafft die Stadtverwaltung eine bessere Planungssicherheit für die Standbewerberinnen und -bewerber:

a. Das Bewerbungsverfahren um Stände auf dem Christkindlesmarkt wird eher eingeleitet und endet nicht wie bisher am 30. April eines Jahres, sondern so früh wie möglich (z.B. in München am 31. Dezember des Vorjahres), spätestens jedoch am 31. März eines Jahres (wie z.B. in Esslingen, Freiburg). Die Zusage zur Standplatzvergabe erfolgt künftig spätestens am 30. Juni eines Jahres (wie z.B. in Esslingen).

b. Die Ausschreibung für Stände erfolgt künftig (wie z.B. in Köln, Mainz, Wuppertal) für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.

Sachverhalt / Begründung

Um den Kostendeckungsgrad für den Karlsruher Christkindlesmarkt zu erreichen, bieten sich grundsätzlich mindestens drei Möglichkeiten: Gebührenerhöhungen, Einsparungen bei laufenden Kosten oder zusätzliche Einnahmen durch mehr Stände.

Für uns als CDU-Fraktion ist das vorgeschlagene Vorgehen der Stadtverwaltung, d.h. die ausschließliche Mehrbelastung der Standbetreiberinnen und -betreiber, zu einseitig. Schließlich werden die anderen Möglichkeiten zur Erreichung des Kostendeckungsgrads nicht ausgeschöpft. Vor allem führt die stetige Erhöhung der Standgebühren um bis zu 20 Prozent („Kunsthandwerkerhütte“) nur dazu, dass die hohen Preise an die Besucherinnen und Besucher des Christkindlesmarkts weitergegeben werden. Es kann jedoch nicht sein, dass sich eine durchschnittliche Familie mit Kindern den Besuch des Christkindlesmarkts nicht mehr leisten kann. Wir sprechen uns daher für einen Mix aller drei Einflussfaktoren auf den Kostendeckungsgrad aus:

1) Gebührenerhöhungen: Weil die Standbetreiberinnen und -betreiber infolge verschiedener Gespräche mit unserer Fraktion aber auch großes Verständnis für die desolate Haushaltslage der Stadt Karlsruhe haben und ihren Anteil leisten wollen, sprechen wir uns für eine moderate Gebührenerhöhung um insgesamt maximal 12 Prozent aus, die hälftig auf die Jahre 2025 (+ 6 Prozent) und 2026 (+ 6 Prozent) verteilt werden soll – mit der Ausnahme, dass die Erhöhung für die Kategorien „Allgemeinen Verkauf“, das „Kunsthandwerk“ und die „Stehtische“ komplett gestrichen wird. Schließlich sind es erst die Verkaufsstände, die die Besucherinnen und Besucher auf den Christkindlesmarkt locken. Zudem sorgt eine unverhältnismäßige Erhöhung der Gebühren für Stehtische am Ende nur dafür, dass es weniger Steh- und Verweilmöglichkeiten geben wird.

2) Einsparungen bei laufenden Kosten: Außerdem regen wir an, dass die Stadtverwaltung das kommende Jahr nutzt, um konkrete Einsparvorschläge für den Christkindlesmarkt auszuarbeiten: z.B. bei Fahrgeschäften oder dadurch, dass der „Fliegende Weihnachtsmann“ nur alle zwei Jahre zum Einsatz kommt oder durch kleinere Attraktionen ersetzt wird.

3) Zusätzliche Einnahmen durch mehr Stände: Infolge des Christkindlesmarkts 2023 hat das Marktamt zurückgemeldet, dass die Gesamtzahl der Standbewerbungen seit Jahren rückläufig ist. Immer weniger Bewerbungen um Stände führen im Umkehrschluss jedoch zu immer mehr Belastung für diejenigen Standbetreiberinnen und betreiber, die sich trotzdem noch bewerben. Wir wollen den Trend umkehren und wieder mehr Stände für unseren Christkindlesmarkt gewinnen. Daher sprechen wir uns für eine grundlegende Optimierung der Bewerbungsprozesse aus: bisher erfolgt die Zusage für einen Platz auf dem Christkindlesmarkt oftmals erst dann, wenn Verkaufswaren schon längst hätten eingekauft werden müssen. Diese Unwägbarkeiten schrecken zusätzliche Bewerberinnen und Bewerber ab. Wir wollen die Bedingungen für die Standbetreiberinnen und -betreiber verbessern und ihnen mehr Planungssicherheit geben, damit sich am Ende mehr Bewerberinnen und Bewerber finden. Daher soll die Bewerbungsfrist nicht erst am 30. April eines Jahres enden. Das ganze Ausschreibungsverfahren sollte nach vorne verlegt werden, wie etwa in München (Bewerbungsfrist am 31. Dezember eines Jahres), aber spätestens wie in Esslingen und Freiburg (Bewerbungsfrist am 31. März eines Jahres). Zudem sollte die Standplatzzusage früher erfolgen, wie zum Beispiel in Esslingen am 30. Juni eines Jahres. Für noch mehr Planungssicherheit regen wir an, dass die Bewerbungen um Standplätze wie etwa in Köln, Mainz und Wuppertal für gleich mehrere Jahre gelten.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadträtin Bettina Meier-Augenstein
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion