Änderungsantrag: Parkraumkonzept anpassen

Änderungsantrag zur TOP 10 („Nachhaltiges Parkraumkonzept Stadt Karlsruhe“) der Gemeinderatssitzung am 20. Oktober 2026

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  1. Die Stadtverwaltung konzentriert sich im Bereich der Stadtplanung auf die Abarbeitung vorhandener Bebauungspläne, die der Schaffung von neuem Wohnraum dienen. Das Parkraumkonzept soll daher bis auf Weiteres zurückgestellt werden. Dementsprechend wird auch von der Einrichtung zusätzlicher Personalstellen zur Umsetzung des Parkraumkonzepts abgesehen.
  2. Das Parkraumkonzept wird folgendermaßen abgeändert:
  1. Bewohnerparken (Maßnahme 2a): Die Ausweisung weiterer Bewohnerparkzonen erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass die Kontrolle der jeweiligen Zonen aktiv stattfindet und sichergestellt ist. Die Parkplätze sollen den Inhabern von Bewohnerparkausweisen zur Verfügung stehen. Missbrauch soll stärker kontrolliert werden. Über jede weitere Ausweisung entscheidet der Gemeinderat.
  2. Parkgebühren und Bewohnerparkausweisgebühren (Maßnahmen 3.a und 3.b): Weitere Gebührenanpassungen werden, wenn überhaupt, ausschließlich mit Haushaltszwängen begründet, nicht mit einer Klimaschutzwirkung. Der Exkurs „Wirksame und angemessene Parkgebühren“ (Seite 26) wird gestrichen. Zudem soll im Vorfeld jeder zukünftigen Gebührenanpassung die Wirkung der letzten Erhöhung evaluiert werden.
  3. Park + Ride (Maßnahme 5): Die Ausweitung von P + R-Parkplätzen soll in Karlsruhe weiterhin ausdrücklich erwünscht sein, insbesondere in den außenliegenden Stadtteilen und an geeigneten ÖPNV-Knotenpunkten.
  4. Stellplatzbilanz (Maßnahmen 6, 12 und 15): Wenn Parkplätze aufgrund von Nutzungskonflikten beim legalen Gehwegparken (Maßnahme 6), durch weitere Carsharing-Stellplätze (Maßnahme 12) oder durch Ladezonen (Maßnahme 15) entfallen, erstellt die Stadtverwaltung in der jeweiligen Beschlussvorlage eine Stellplatzbilanz, aus der hervorgeht, wie viele Plätze entfallen und wie sie kompensiert werden können.
  5. Sensorik auf Parkständen (Maßnahme 7): Die Maßnahme soll sich auch in Zukunft ausschließlich auf Stellplätze für Menschen mit Behinderungen konzentrieren. Die Steigerung der Erreichbarkeit der Innenstadt für diese Zielgruppe soll im Fokus stehen. Für den übrigen MIV wird stattdessen Maßnahme 8.a (Verlagerung vom öffentlichen Straßenraum in Parkhäuser) weiterverfolgt.
  6. Verlagerung in Parkbauten (Maßnahme 8.a): Der monetäre Vorteil des Parkens in Parkhäusern gegenüber dem öffentlichen Straßenraum muss dauerhaft sichergestellt sein. Damit ein Preisunterschied bestehen bleibt, wirbt die Stadtverwaltung bei privaten Betreibern von Parkhäusern für die Einhaltung der Strategie.
  7. Fahrradparken (Maßnahme 9): Anlehnbügel werden bevorzugt aufgestellt. Überdachungen und aufwändige Leitungsinfrastruktur (z.B. für Beleuchtung) werden aus haushalterischen Gründen vorerst zurückgestellt.
  8. Kommunikation (Maßnahme 16): Neben der Sensibilisierungskampagne wird eine Willkommenskampagne entwickelt, die auswärtige Autofahrer über Park + Ride oder Parkhäuser direkt in die Innenstadt einlädt.
  9. Digitale Bezahlmöglichkeiten (neue Maßnahme 1.b): Die Bezahlung von Parkgebühren per App (Vorlage-Nr. 2025/0070) wird perspektivisch weiterverfolgt.
  10. Feierabend-Parken (neue Maßnahme 4.b): Zur Verringerung des Parkdrucks in den Abendstunden wird das Konzept Feierabend-Parken (Vorlage-Nr. 2024/0841) weiterverfolgt. Verfügbare und ungenutzte Flächen auf Supermarktparkplätzen sollen einbezogen werden.

Sachverhalt / Begründung
Aus Sicht der CDU-Fraktion hat das Abarbeiten von Bebauungsplänen für mehr bezahlbaren Wohnraum Vorrang. Dementsprechend hat das Parkraumkonzept für uns nur eine nachrangige Priorität. Die Schaffung zusätzlicher Stellen, die nur der Umsetzung des Parkraumkonzeptes dienen, während Bebauungsplanverfahren liegen bleiben, lehnen wir daher ab.

Wir beantragen getrennte Abstimmung für die Ziffern 1 und 2. Sofern Ziffer 1 abgelehnt wird, wollen wir am Parkraumkonzept zumindest diejenigen wesentlichen Punkte korrigieren, die aus unserer Sicht bisher nicht ausreichend Berücksichtigung finden werden (d.h. Erreichbarkeit der Innenstadt, Verlässlichkeit für Bürgerinnen und Bürger und die finanzielle Lage unserer Stadt). Zudem wollen wir den Parksuchverkehr besser lenken und niemanden aus der Innenstadt verdrängen.

Seit 2026 kostet der Bewohnerparkausweis 360 Euro. Wer diese Gebühr bezahlt, muss darauf vertrauen können, dass entsprechende Parkplätze zur Verfügung stehen. Dies lässt sich nur durch aktive Kontrolle (Ziffer 2.1) gewährleisten. Die Gebührenerhöhungen für Parkplätze und Bewohnerparkausweise wurden im Dezember 2025 mit der Haushaltslage begründet, nicht mit einer abstrakten Klimaschutzwirkung (Ziffer 2.2). Sofern künftig einmal Anpassungen vorgesehen werden (d.h. in der Vergangenheit alle fünf Jahre), muss zuvor immer eine Evaluation der vorausgegangen Parkgebührenerhöhung erfolgt sein. Anders als bisher im Parkraumkonzept vorgesehen, ist es aus unserer Sicht weiterhin zielführend, das Park + Ride-Angebot perspektivisch auszuweiten (Ziffer 2.3), und zwar insbesondere in den außenliegenden Stadtteilen (z.B. Wolfartsweier mit der Tramhaltestelle Zündhütle oder bestehender P + M-Parkplatz an der Autobahnausfahrt Karlsbad). Bei jeder Umnutzung von Straßenraum soll der Gemeinderat bzw. das zuständige Gremium informiert werden, wie viele Stellplätze betroffen sind (Ziffer 2.4). Die Verlagerung weg vom öffentlichen Straßenraum hin ins Parkhaus gelingt nur, wenn das Parken im Parkhaus günstiger bleibt als am Straßenrand. Daher sollen in das Parkraumkonzept auch private Betreiber von Parkhäusern einbezogen werden (Ziffer 2.6), die wiederum die Gebühren in ihren Parkhäusern festlegen. Sensoren auf Parkplätzen, die nicht ausschließlich auf Behindertenparkplätzen, sondern auch auf regulären Parkplätzen installiert werden, konterkarieren das Ziel, Autos in Parkhäuser zu locken. Aus diesem Grund soll sich diese Maßnahme auch weiterhin ausschließlich auf Parkplätze für Menschen mit Behinderungen fokussieren (Ziffer 2.5). Neben dem pädagogischen Fingerzeig der Sensibilisierungskampagne soll insbesondere auch eine Willkommenskampagne ins Leben gerufen werden (Ziffer 2.8), beispielsweise unter dem Motto „Fastlane zum Shoppen? Folg‘ der weißen Einkaufstüte!“ mit Leitfunktion direkt ins Parkhaus oder zum P+R-Parkplatz. Dadurch wollen wir den Einzelhandel in der Innenstadt stärken und autofahrenden Besuchern unserer Stadt vermitteln, dass sie in Karlsruhe willkommen sind. Zudem sprechen wir uns aus Haushaltsgründen dafür aus, dass Fahrradparkplätze vorerst ohne Überdachung (35.000 Euro für die Überdachung von 5 Anlehnbügeln) und aufwändige Leitungsinfrastruktur für Beleuchtung auskommen (Ziffer 2.7).

Als ergänzende Maßnahmen schlagen wir vor, dass unsere Anträge zum Handyparken (Vorlage-Nr. 2025/0070) und zum Feierabend-Parken (Vorlage-Nr. 2024/0841) im Rahmen des Parkraumkonzepts perspektivisch weiterverfolgt werden (Ziffer 2.9 und 2.10).

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Andreas Kehrle
Stadtrat Tilman Pfannkuch
Stadtrat Dirk Müller
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion