Änderungsantrag: Keine zusätzlichen Bau-Standards für Karlsruhe

Änderungsantrag zu TOP 4 („Satzung über die Kfz- und Fahrradstellplatzverpflichtung für Wohnungen (Stellplatzsatzung)“) der Gemeinderatssitzung am 27. Januar 2026

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:
• In der Stellplatzsatzung werden sämtliche neuen Regelungen zur Verpflichtung, Anzahl und Beschaffenheit von Fahrradstellplätzen gestrichen. Stattdessen sollen diesbezüglich weiterhin die Vorgaben gelten, die in der Landesbauordnung (LBO) geregelt sind.

Sachverhalt / Begründung
Die vorliegende Stellplatzsatzung verfolgt ausdrücklich das Ziel, „die Errichtung von nicht benötigten Kfz-Stellplätzen zu vermeiden, um Kosten für den Wohnungsbau sowie den Flächenverbrauch zu reduzieren“, sowie „eine einfache und rechtssichere Handhabung der Regelungen für Bauherrinnen und Bauherren und die Verwaltung zu ermöglichen.“ Das begrüßen wir außerordentlich. Allerdings wird dieses Ziel durch die vorgesehenen Regelungen zu Fahrradstellplätzen konterkariert.

Während bei Kfz-Stellplätzen bewusst – und auch aus unserer Sicht zu Recht – von starren Vorgaben abgerückt und eine bedarfsorientierte Reduzierung ermöglicht wird, werden bei Fahrradstellplätzen neue detaillierte Verpflichtungen eingeführt. Dies führt zu zusätzlichen baulichen Anforderungen, neuen Prüf- und Nachweispflichten sowie höheren Kosten und längeren Planungszeiten. Dadurch entsteht neue Bürokratie an genau der Stelle, an der Entlastung dringend benötigt wird, um das Ziel der Kostenreduzierung beim Bauen zu erreichen.

Zusätzliche Regeln und Nachweise von Fahrradstellplätzen sind auch aus dem Grund nicht notwendig, weil – wie es die Beschlussvorlage ja sogar selbst einräumt – in der juristischen Fachliteratur die Auffassung vertreten wird, dass der Gesetzgeber Fahrradstellplätze in der LBO abschließend geregelt hat. Unsere Stadt würde mit der geplanten Satzung also einen Sonderweg beschreiten und sich wieder einmal einen freiwilligen Bau-Standard auferlegen.

Im Widerspruch zum Ziel der Satzung, Kosten zu reduzieren, verursacht die Verpflichtung zur Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen jedoch genau das: zusätzliche Flächen- und Baukosten, die unmittelbar auf Mieten und Kaufpreise aufgeschlagen werden. Gerade in einer angespannten Wohnungsmarktlage (https://bnn.de/karlsruhe/karlsruhe-stadt/wo-in-karlsruhe-noch-ueber-3000-wohnungen-gebaut-werden-sollen) wie in Karlsruhe muss jeder zusätzliche Bau-Standard kritisch hinterfragt werden. Nicht zuletzt folgt die Satzung bei Kfz-Stellplätzen dem logischen Grundsatz des regelmäßig zu erwartenden Bedarfs. Bei Fahrradstellplätzen wird dieser Ansatz – den übrigens auch § 37 Abs. 2 Satz 2 LBO vorsieht – jedoch verlassen und durch pauschale Mindeststandards ersetzt. Diese Ungleichbehandlung ist sachlich nicht begründbar und widerspricht dem erklärten Ziel einer flexiblen, realitätsnahen Regelung.

Wir stehen zur Mobilitätswende und zur Förderung des Radverkehrs. Diese Ziele dürfen jedoch nicht durch neue bauordnungsrechtliche Pflichten verfolgt werden, die den Wohnungsbau verteuern und verkomplizieren. Wenn Vereinfachung und Kostenreduzierung ernst gemeint sind, müssen sie für alle Verkehrsarten gelten.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Dirk Müller
Stadtrat Tilman Pfannkuch
Stadträtin Katrin Schütz
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion