Änderungsantrag: Der Weg ist das Ziel - Vorgaben für den Ganztag als Prozess verstehen
Änderungsantragantrag zu TOP 14 der Gemeinderatssitzung am 29.07.2025
Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:
- Die Stadtverwaltung forciert den Ausbau der notwendigen baulichen Infrastruktur (Sanierung und Neubau von Räumlichkeiten) zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesförderung.
- Aufgrund fehlender personeller, infrastruktureller und finanzieller Voraussetzungen sieht die Verwaltung von der Festlegung auf eine konkrete Variante zur Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesförderung ab. Die guten Vorgaben der Variante 1 sollen in der Beschlussvorlage als Prozess oder Ziel hinterlegt werden, auf das sich der Ausbau der Ganztagesbetreuung zubewegen soll. Bis dahin soll der Istzustand Grundlage der Ganztagesbetreuung bleiben.
Sachverhalt / Begründung
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesförderung in Grundschulen ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 rückt näher. Insofern gilt es, den Ausbau der notwendigen baulichen Infrastruktur noch stärker zu forcieren. Darüber hinaus ist eine starre Festlegung auf Variante 1 irreführend, weil sie bei Eltern berechtigterweise viel zu hohe Erwartungen weckt, die die Stadt zum Schuljahresbeginn 2026/2027 weder finanziell und infrastrukturell noch personell erfüllen kann. Um solch hohe Erwartungen daher nicht zu enttäuschen und um etwaige Regressforderungen zu vermeiden, soll keine Festlegung auf eine Variante erfolgen, die ab dem Schuljahresbeginn 2026/2027 zu gelten hätte.
Vielmehr sollen die guten Vorgaben der Variante 1 in der Beschlussvorlage als Prozess oder als Ziel verstanden werden, auf das sich der Ausbau der Ganztagesbetreuung zubewegen soll. Bis dahin soll der Istzustand Grundlage der Ganztagesbetreuung bleiben.
Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadträtin Bettina Meier-Augenstein
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion