Umgang mit geschlechtergerechter Sprache

Antrag

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  • Die Stadt Karlsruhe und ihre Beteiligungsgesellschaften sehen von einer verpflichtenden Verwendung des „Gendersternchens“ ab und fördern in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation den sprachlichen Ausdruck der Gleichstellung von Personen aller Geschlechter durch passende oder eingängige neutrale Begriffe und Umschreibungen.
Sachverhalt/Begründung

Seit 2001 sieht das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) vor, die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck zu bringen. Empfehlungen zu Form und Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen sind im Handbuch der Rechtsförmlichkeit (Randnummern 110–123) geregelt. Darin heißt es:

„Sprachliche Gleichbehandlung in Rechtsvorschriften hat zum Ziel, Frauen direkt anzusprechen und als gleichermaßen Betroffene sichtbar zu machen. In Vorschriftentexten darf die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern jedoch nicht auf Kosten der Verständlichkeit oder der Klarheit gehen.“ (Randnummern 111–112)

Im „Einführungsrundschreiben zur Änderung des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG)“ vom 16. September 2021 äußert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Empfehlungen bezüglich der Betonung der Gleichstellung von Frauen und Männern abseits von Rechtsvorschriften:

„Der Bund hat die Regeln der deutschen Grammatik und Rechtschreibung zu beachten. Nach der vom Deutschen Rechtschreibrat am 26. März 2021 veröffentlichten Auffassung, die für den Bund verbindlich ist, sind Sonderzeichen als Wortbestandteile in der offiziellen Kommunikation nicht zu verwenden (Asterisk („Gendersternchen“), Binnendoppelpunkt, Binnenunterstrich („Gender-Gap“) sowie andere Kurzschreibungen wie Schrägstriche oder ein großes Binnen-I, die zwei Wörter zu einem Wort verbinden).“ (S. 8)

Im gleichen Schreiben äußert sich das BMFSFJ auch zur Berücksichtigung von Personen mit diversen oder offenen Geschlechtseinträgen:

„Bei der Bezeichnung gemischter Gruppen, zu denen neben Frauen und Männern auch Personen mit diversem oder offenem Geschlechtseintrag gehören, wird die Verwendung der Beidnennung der weiblichen und männlichen Personenbezeichnung (z.B. ,Ärztinnen und Ärzte‘) grundsätzlich als annehmbar angesehen, da der Anteil der Personen mit diversem oder offenem Geschlechtseintrag sehr gering ist.“ (S. 13)

Zudem sei laut BMFSFJ nicht sichergestellt, dass Sonderzeichen „im Sinne barrierearmer Kommunikation allgemeinverständlich sind“ (S. 8). Der „Abschlussbericht des Projekts ,Genderstern‘ – Umsetzung geschlechtergerechter Sprache bei der Stadt Karlsruhe“ kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das „Gendersternchen“ hinsichtlich „Leichter Sprache“ den Anforderungen (leichte Lesbarkeit und Verständlichkeit) nicht gerecht wird. In der „Umsetzungspraxis“ ruft die Aussprache des „Gendersternchens“ laut Abschlussbericht bisweilen „Verunsicherung“ hervor. Zudem ergeben sich „hohe Kosten für eine Umstellung auf den Genderstern“ in Softwareprogrammen. Die Umstellung ist daher nicht allein von der Stadt Karlsruhe zu leisten, sondern bedarf laut Abschlussbericht eines überregionalen Grundsatzbeschlusses sowie einer finanziellen Förderung vonseiten des Landes oder Bundes.

Demgegenüber empfehlen das BMFSFJ und das Handbuch der Rechtsförmlichkeit die Benutzung der vielfältigen Möglichkeiten, die die deutsche Sprache bietet, um die Gleichstellung von Frauen und Männern auszudrücken (z.B. durch Geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen, Pluralformen von substantivierten Adjektiven, kreative Umschreibungen, Paarformen/Beidnennungen).

Wir als CDU-Fraktion erkennen die Notwendigkeit und die Bedeutung der Gleichstellung von Personen aller Geschlechter an. Solange die Bundesregierung ihre Vorgaben zur geschlechtergerechten Sprache jedoch nicht verbindlich novelliert und solange sich Gender-Mainstreaming noch nicht im alltäglichen Sprachgebrauch der Bürgerinnen und Bürger niederschlägt, halten wir eine vorauseilende Verwendung des „Gendersternchens“ auf Kosten einer klaren und verständlichen Sprache für unangemessen. Vor dem Hintergrund der vorhandenen Vielfalt der deutschen Sprache fordern wir daher, dass die Stadt Karlsruhe und ihre Beteiligungsgesellschaften auf die verpflichtende Verwendung des „Gendersternchens“ in allen Formen der schriftlichen und mündlichen Kommunikation verzichten und alle Beteiligten zur freiwilligen Verwendung der geschlechtergerechten Sprache ermutigen.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Tilman Pfannkuch
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadträtin Dr. Rahsan Dogan
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion