Planung von Bauvorhaben im öffentlichen Raum gemäß den Kriterien für eine Teilhabe von Menschen mit Behinderung und gemäß den aktuellen Brandschutzkriterien

Antrag

Die CDU-Fraktion beantragt:

  1. Die Stadtverwaltung stellt sicher, dass im öffentlichen Raum gemäß den DIN-Normen gebaut wird, die die bestmögliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ermöglichen. Um die Notwendigkeit nachträglicher Anpassungen zu vermeiden – wie im Fall der im Planungsprozess erst nachträglich sehbehindertengerecht gestalteten Kaiserstraße – stimmt sie sich dafür mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung ab.
  2. Die Stadtverwaltung stellt sicher, dass Bauvorhaben im öffentlichen Raum gemäß den aktuellen Vorgaben zum Brandschutz gebaut werden.
Sachverhalt/Begründung:
Die sehbehindertengerechte Planung des Bodenbelags der Kaiserstraße sowie die nachträgliche Aufrüstung einiger Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs zur Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs sind aktuelle Beispiele dafür, dass im öffentlichen Raum gebaut wird, ohne ausreichend Rücksicht auf die Belange von Menschen mit Behinderungen zu nehmen. Im Nachhinein sind entsprechende Planungen anzupassen beziehungsweise baulich zu ergänzen.

Dies zeugt nicht nur von einer Ignoranz gegenüber den Menschen mit Behinderungen und ihren speziellen Bedürfnissen für eine Teilhabe am öffentlichen Raum. Auch verursacht eine Nachjustierung von Bauvorhaben unnötige Kosten.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Tilman Pfannkuch (CDU), Stadtrat Dr. Thomas Müller (CDU), Stadträtin Karin Wiedemann (CDU) sowie CDU-Gemeinderatsfraktion