Offener Brief: Mobiler Theaterbetrieb auf dem Messplatz im Stil eines Autokinos

Karlsruhe, 29.04.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Karlsruher Kammertheater unter Geschäftsführer Bernd Gnann hat bei der Stadtverwaltung beantragt, auf dem Messplatz einen mobilen Theaterbetrieb im Stil eines Autokinos einrichten zu dürfen.

Eine Genehmigung wurde nicht erteilt: Ein Theaterbetrieb ist nach der derzeit gültigen Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung -CoronaVO) in der Fassung vom 17. April 2020 nicht erlaubt.

Gestattet wurde hingegen ein tatsächliches Autokino.

Die CDU-Fraktion bittet Sie zugunsten der Kulturschaffenden auf Länderebene darauf hinzuwirken, dass Vorhaben wie das genannte von Bernd Gnann unter bestimmten Auflagen durch die zukünftige CoronaVO gedeckt werden.

Die Fraktion weist in diesem Zusammenhang auf die Verordnung des Sozialministeriums über das Training im Spitzen-und Profisport (Corona-Verordnung Spitzensport – CoronaVO Spitzensport) vom 10. April 2020 hin. Trainingseinheiten können unter bestimmten Voraussetzungen in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen. Analog könnte die vorgenannte Regelung auch auf Theateraufführungen angewendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Tilman Pfannkuch                                       Dr. Rahsan Dogan
Fraktionsvorsitzender                               Kulturpolitische Sprecherin