Interfraktioneller Änderungsantrag: Fortentwicklung Karlsruher Pass: Zweimalige Erhöhung der Einkommensgrenze um 10 Prozentpunkte zum 01.01.2010 und 01.01.2021

Interfraktioneller Änderungsantrag zu TOP 8 der Gemeinderatssitzung am 19. November 2019

Die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung wird zum 01.01.2020 und erneut zum 01.01. 2021 um je 10 Prozentpunkte auf dann 1.300 Euro Nettoäquivalenzeinkommen angehoben. Die dafür notwendigen Mittel werden in den Doppelhaushalt 2021/22 eingestellt.

Sachverhalt / Begründung

Dem Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zufolge wuchs die Ungleichheit bei den Einkommen in Deutschland in den letz-ten Jahrzehnten deutlich und hat in diesem Jahr den höchsten gemessenen Wert seit der Wie-dervereinigung erreicht. Durch die stetige Inflation und die kontinuierlich steigenden Lebensun-terhaltungskosten, insbesondere in attraktiven Städten wie Karlsruhe, wird auch die Zahl der sogenannten “working poor”, der Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit arm oder von Armut bedroht sind, weiter ansteigen.

Der Karlsruher Pass bedeutet für anspruchsberechtigte Personen gesellschaftliche Teilhabe ohne hohe Schwellen und Stigmatisierung. Gerade in den schwer messbaren Grenzbereichen von Armut ist es deshalb von besonderer Bedeutung, den Zugang zu Unterstützungsangeboten möglichst offen zu gestalten.

Unterzeichnet von:
Aljoscha Löffler
Verena Anlauf
Michael Borner
Tilman Pfannkuch
Dr. Thomas Müller Parsa Marvi
Yvette Melchien
Irene Moser
Lüppo Cramer
Max Braun
Karin Binder
Lukas Bimmerle