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Interfraktioneller Antrag der Fraktionen aus FDP, CDU, KAL/Die PARTEI und FW|FÜR

Neuabstimmung über TOP 14 und 15 der Gemeinderatssitzung vom
27.07.2021

Antrag

  1. Über die Tagesordnungspunkte 14 und 15 der Gemeinderatssitzung
    vom 27.07.2021 wird auf Grundlage der korrekten rechtlichen Auslegung
    des Verpackungsgesetzes (VerpackG, s. insbesondere §22) und
    vollständiger Vorlage aller Informationen nochmals neu beraten und
    abgestimmt.
  2. Die Gesetzesgrundlage wird hierbei nochmals genau mit den Betreibern
    Dualer Systeme (BDS) auf Ausgestaltungsspielräume für den Stadtkreis
    Karlsruhe hin überprüft und Möglichkeiten der bereits bestehenden
    gemeinsamen Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) und
    sogenannten „stoffgleichen Nichtverpackungen“ (SNVP) aufgezeigt und
    ausgearbeitet.

Sachverhalt / Begründung
Das jetzige Abholsystem der Karlsruher Wertstofftonne, welches die
gemeinsame Sammlung von Leichtverpackungen und stoffgleichen
Nichtverpackungen ermöglicht, soll ab 1. Januar 2023 von einem dualen
Konzept abgelöst werden, das eine Einteilung in ein Hol- und Bringsystem
vorsieht. Die Abfallentsorgung gehört zu den Pflichtaufgaben der Stadt- und
Landkreise in Baden-Württemberg und ist für die Einwohnerinnen und
Einwohner, die für diesen kommunalen Service auch Gebühren entrichten,
unverzichtbar. Ein eigenständiges Entsorgen stoffgleicher Nichtverpackungen auf den wenigen Wertstoffhöfen in Karlsruhe stellt insbesondere für ältere und
für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger neue Hürden und
Abhängigkeiten dar. Zudem hinterlässt es erhebliche Zweifel am ökologischen
und ökonomischen Mehrwert sowie an der zielführenden Steigerung eines
sensibilisierten Bewusstseins von Produktion, Verbrauch, Entsorgung und
Vermeidung von Müll. Bereits der Landkreis Karlsruhe konnte schlüssig
darlegen, dass die Fortführung des bisherigen gemeinsamen Systems auch bei
hoher Fehlwurfquote wirtschaftlicher ist (https://www.landkreiskarlsruhe.
de/PDF/06052021_TOP_013.PDF?ObjSvrID=3051&ObjID=2817&Obj
La=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1620375223) und stimmte deshalb für die
Beibehaltung im Kreistag. Trotz der Berücksichtigung unterschiedlicher
Bedingungen für die Verhandlungen mit den Betreibern Dualer Systeme (BDS)
und verschiedener Verhandlungspartner gilt als verbindliche Grundlage das
„Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige
Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG)“ vom 1.
Januar 2019, das die jetzige Sammlungsform eindeutig zulässt und diese
Ausgestaltungsmöglichkeiten den Kommunen weiterhin einräumt
(https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/VerpackG.pdf, siehe
insbesondere §22). Da die Abstimmungen über TOP 14 und 15 der
Gemeinderatssitzung vom 27.07.2021 auf nicht vollständigen und korrekten
Kernaspekten und Hintergrundinformationen beruhten, waren die
Entscheidungen zu dieser wichtigen Frage noch nicht abstimmungsreif. Daher
sollten dem Gemeinderat als zuständiges demokratisch gewähltes Gremium für
die Stadt Karlsruhe auf Basis des richtigen und vollumfänglichen rechtlichen
Rahmens die Beschlussvorlagen nochmals neu zur Abstimmung vorgelegt
werden, da der Entschluss vom 27.07.2021 zu früh und unter zunächst
falschen Annahmen herbeigeführt wurde.

Unterzeichnet von:
Tom Høyem, Thomas H. Hock und FDP-Fraktion
Tilman Pfannkuch, Sven Maier und CDU-Fraktion
Lüppo Cramer und KAL/Die PARTEI-Fraktion
Friedemann Kalmbach, Jürgen Wenzel und FW|FÜR-Fraktion