Haushaltssicherungsprozess - Abarbeitung von Haushaltsanträgen

Anfrage

  1. Welcher Sachstand liegt bei der Überprüfung und Gegenüberstellung städtischer Standards im Vergleich zu gesetzlichen Vorgaben vor?
  2. Inwiefern verfolgt die Stadtverwaltung beim Haushaltssicherungsprozess die gezielte Identifikation und Akquise von Fördermitteln?
  3. Wann kann vonseiten der Stadtverwaltung der Monitoringbericht vorgelegt werden, der Auskunft über die Art und Höhe von Förderprogrammen sowie über den Grund gibt, weswegen ein Förderprogramm nicht akquiriert wurde oder nicht akquiriert werden konnte?
  4. Inwiefern werden beim Haushaltssicherungsprozess sowohl die Veräußerung des Anteils am Seehof-Areal als auch der flexible Einsatz von Personalstellen weiterverfolgt?
Sachverhalt/Begründung

Den Anlass zu dieser Anfrage bildet die defizitäre Haushaltslage der Stadt Karlsruhe. Seit Beginn des Jahres 2022 beschreitet die Stadtverwaltung einen Prozess der Haushaltssicherung. In diesem Zusammenhang wollen wir uns als CDU-Fraktion informieren, wie der Stand der Abarbeitung unserer Haushaltsanträge ist, die während der Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 in den Beginn des Haushaltssicherungsprozesses verlegt worden sind.

Insofern möchten wir wissen, welcher Sachstand bei der Überprüfung und Gegenüberstellung städtischer Standards im Vergleich zu gesetzlichen Vorgaben vorliegt (Anträge zum Doppelhaushalt 2022/2023, Ordnungsziffer 2). Aus der Auflistung der einzelnen Teilhaushalte, Stabsstellen und Eigenbetriebe sollte hervorgehen, in welchem Umfang freiwillige und pflichtige Aufgaben mit und ohne Weisung wahrgenommen werden und inwiefern die Stadt Karlsruhe bei der Erledigung dieser Aufgaben über den gesetzlichen Standard hinausgeht.

Zudem möchten wir in Erfahrung bringen, inwiefern die Stadtverwaltung auf die gezielte Identifikation und Akquise von Fördermitteln (Antrag zum Doppelhaushalt 2022/2023, Ordnungsziffer 5) zurückgreift. Darin sehen wir einen wesentlichen Ansatz, um die eigenen Ressourcen zu schonen und die Gestaltungsfreiheit auf unterschiedlichsten Ebenen trotz desaströser Haushaltslage zu bewahren.

In diesem Zusammenhang wollen wir gerne wissen, wann der im gleichen Haushaltsantrag beantragte Monitoringbericht vorgelegt werden kann. Daraus sollte hervorgehen, wer der Geber (Land, Bund, Europa) ist, wie hoch die Förderquote liegt und welche Förderungen aus welchen Gründen nicht beantragt oder nicht bewilligt worden sind. Eine aktualisierte Übersicht ist vor dem Hintergrund neu geschaffener Rahmenbedingungen wie etwa beim KfW-Förderprogramm wünschenswert.

Zuletzt möchten wir gerne in Erfahrung bringen, wann die Stadtverwaltung mit der Veräußerung des Anteils am Seehof-Areal (Antrag zum Doppelhaushalt 2022/2023, Ordnungsziffer 181) rechnet und inwiefern der flexible Einsatz von Personalstellen (Antrag zum Doppelhaushalt 2022/2023, Ordnungsziffer 3) im Personalausschuss behandelt wird. Insbesondere die Antwort zu letzterem Antrag ist für uns von Interesse, da die Februar-Sitzung des Personalausschusses abgesagt wurde und die nächste Sitzung erst im Mai 2022 ansteht.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Tilman Pfannkuch
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion