Ergänzungsantrag: Situation für Tagesmütter und -väter verbessern

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  1. Die Stadtverwaltung passt die laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege an die neue, gemeinsame Empfehlung von KVJS, Landkreistag und Städtetag Baden-Württemberg vom 22. November 2022 an.
  2. Die Stadtverwaltung erarbeitet Vorschläge, wie werdende bzw. bereits qualifizierte Tagespflegepersonen bei der Wahrnehmung von Unterrichtseinheiten adäquat entschädigt werden können.

Sachverhalt/Begründung

Tagesmütter und -väter leisten einen unverzichtbaren Beitrag bei der Versorgung und Betreuung von Kindern in der Stadt Karlsruhe. Sie sind fester Bestandteil in der Planung kommunaler Kinderbetreuung und ergänzen die Unterbringung in einer Kindertageseinrichtung als vollkommen gleichrangiges Betreuungsangebot.

Ungeachtet dessen stellt sich die Situation für Tagespflegepersonen wie folgt dar: von ihrer Entlohnung in Höhe von derzeit maximal 7,00 Euro pro Kind und pro Stunde müssen Tagesmütter und -väter Betriebs- und Sachkosten decken sowie als Freiberufler Versicherungsbeiträge abführen. Gleichzeitig sind sie wie alle Karlsruherinnen und Karlsruher infolge der Corona-Pandemie und spätestens mit der Energie- und Inflationskrise von stetig steigenden Verbraucherpreisen betroffen. Diese Situation ist unbefriedigend, da die Unwägbarkeiten zunehmen, während die Bereitschaft, Tagespflegeperson zu werden, abnimmt. Als CDU-Fraktion wollen wir den Tagesmüttern und -vätern ein Stück Wertschätzung zurückgeben und die Situation folgendermaßen verbessern:

  1. In einer gemeinsamen Empfehlung vom 22. November 2022 haben sich der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS), der Landkreistag und der Städtetag Baden-Württemberg für eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege ausgesprochen. Ihre Empfehlung ist maßgeblich für § 8b Absatz 2 (Kindertagesbetreuungsgesetz) und wurde daher in den Entwurf des Staatshaushaltsplans 2023/2024 des Landes Baden-Württemberg aufgenommen, der daraufhin am 21. Dezember 2022 vom Landtag verabschiedet wurde. Wir sind der Ansicht, dass die Stadt Karlsruhe der gemeinsamen Empfehlung ebenfalls folgen sollte. Daher beantragen wir, dass die laufenden Geldleistungen für Tagesmütter und -väter entsprechend angepasst und erhöht werden.
  2. Seit der neuen Verwaltungsvorschrift zur Kindertagespflege vom 6. April 2021 müssen potentielle Tagesmütter und -väter zur vollständigen Qualifizierung nicht mehr 160, sondern mindestens 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten nachweisen. Auch nach erfolgter Qualifizierung zur Tagespflegeperson müssen sie pro Jahr mindestens 20 Unterrichtseinheiten ableisten. Während dieser Zeit können Tagespflegepersonen nicht arbeiten, verzichten damit auf einen Teil ihrer Einnahmen oder müssen sogar Kursgebühren bezahlen. Wir beantragen daher, dass die Stadtverwaltung Vorschläge erarbeitet, wie werdende bzw. bereits qualifizierte Tagesmütter und -väter bei der Wahrnehmung von Unterrichtseinheiten adäquat entschädigt werden könnten, z.B. durch die Übernahme von Kursgebühren.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadträtin Bettina Meier-Augenstein
Stadtrat Dr. Thomas Müller
Stadtrat Dirk Müller
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion