Ergänzungs-/Änderungsantrag zum Klimaschutzkonzept 2030; TOP 9 im Gemeinderat am 28.04.2020

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt entsprechend der Konzeptgliederung des Klimaschutzkonzepts 2030 nachfolgende Ergänzungen/Änderungen:

1. Grundsätzliches

a) Für das Klimaschutzkonzept 2030 wird ein Gesamtfonds (Kostendeckel) nach Vorschlag der Verwaltung festgelegt. Diese berücksichtigt die zu erwartenden städtischen Ausgaben für die einzelnen Teilhaushalte einerseits und die Folgen der Coronakrise für den städtischen Haushalt

b) Der unter a) beschlossene Fonds kann nur überschritten werden, wenn in gleicher Betragshöhe andere Ausgaben gekürzt werden.Es wird eine Priorisierung der Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts gemäß deren Wirtschaftlichkeit und Effektivität vorgenommen.

c) Sämtliche offene und versteckte Prüfaufträge sowie externe Vergaben inklusive der dazugehörigen Kosten werden vor Beginn der diesjährigen Haushaltsberatung in einer Aufstellung zusammengefasst.

d) Sämtliche Maßnahmen, die einen extensiven Beratungs-, Vollzugs- und Kontrollaufwand voraussetzen, werden vor Beginn der diesjährigen Haushaltsberatung in einer Aufstellung zusammengefasst.

2. Handlungsfeld A: Wärme und Strom

  • keine Änderung -

3. Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren

a) Zu B 1.2 (S. 61) Photovoltaikpflicht für Dächer auf Neubauten: Es werden auch die Grenzen der Zumutbarkeit für die Installation von Photovoltaikanlagen festgelegt.

b) Zu B 2.6 (S. 86) Volkswohnung als wichtiger Klimaschutzakteur bei der Bestandssanierung: Die Volkswohnung soll aufzeigen, inwieweit sie personell und wirtschaftlich in der Lage ist, ihr Photovoltaikprogramm zu erweitern.

4. Handlungsfeld D: Mobilität

a) Zu D 1.3 (S. 117) Schaffung stellplatzfreier Bereiche und Quartiere im öffentlichen Raum: Der Ausbau von Park&Ride-Angeboten in den Stadtrandbereichen zu Mobilitätshubs und die gezielte Schaffung beziehungsweise der Erhalt leicht anfahrbarer Parkhäuser zur Vermeidung des Parksuchverkehrs in den Wohngebieten und der Innenstadt werden als Zielvorgaben in das Parkraummanagementkonzept der Stadt aufgenommen.

b) Zu D 3 (S. 146-S. 154): Bei der Förderung alternativer Antriebsarten wird eine Systemoffenheit angestrebt: Es wird nicht ausschließlich Elektromobilität gefördert, sondern auch andere Antriebsarten (wie zum Beispiel Wasserstoffantriebe) und neue Kraftstoffprodukte (wie synthetische Kraftstoffe) werden gefördert.

5. Handlungsfeld E: Übergreifendes

a) Zu E 1.2 (S. 176) Langfristiges Sanierungskonzept für städtische Gebäude: Innerhalb des unter 1a) festgelegten Gesamtfonds wird die Sanierung der Gebäude mit der bereits jetzt bekannten schlechtesten Energiebilanz bis zu einem festzulegenden Maximalbetrag unverzüglich angegangen.

b) Zu E 2.2 (S. 205) Weiterentwicklung der kommunalen Förderprogrammatik: In Ergänzung von E 2.2 listet die Verwaltung die städtischen Förderprogramme für Privathaushalte auf. Sie stellt in verständlicher Form die Möglichkeiten für Privathaushalte zur Energieeinsparung und zur Reduzierung des Kohlenstoffdioxidausstoßes dar.

c) Zu E 2.3 (S. 208) Schaffung einer übergreifenden Finanzierungsmöglichkeit: Die Option zur Anhebung der Besteuerung von Grundeigentum wird aus dem Maßnahmenpaket herausgenommen.

d) Zu E 2.4 (S. 211) Angebote zur CO2-Kompensation: Zum Ausbau der CO2-kompensierenden Maßnahmen tritt die Stadt der vom Bundesministerium für Zusammenarbeit und Entwicklung initiierten Allianz für Entwicklung und Klima bei.

Sachverhalt/Begründung

Klimaschutz ist überlebenswichtig für die langfristige Sicherung unserer existenziellen Grundlagen. Dies gilt unabhängig von aktuellen politischen Geschehnissen.

Mit dem Klimaschutzkonzept 2030 hat die Stadtverwaltung ein differenziertes und facettenreiches Konzept vorlegt, um den Kohlenstoffdioxidausstoß in Karlsruhe signifikant zu senken und um zum Klimaschutz beizutragen. Die CDU-Fraktion begrüßt diese Arbeit ausdrücklich und dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung dafür.

Dem Konzept liegt eine konsequente Handlungsstruktur zugrunde. Es erfasst nach jetzigem Stand alle klimarelevanten Handlungsfelder. Die genannten Handlungsvorschläge unterstützt die CDU-Fraktion überwiegend. Gleichwohl sieht die Fraktion den oben genannten Änderungsbedarf, der im Folgenden erläutert wird.

Zu 1. Grundsätzliches

Zu a) und b):
Klimaschutzmaßnahmen setzen eine hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aller Beteiligten voraus.   Die im Klimaschutzkonzept veranschlagten Gesamtkosten der Maßnahmen betragen pro Jahr knapp 50 Millionen Euro. Bezogen auf den Zielhorizont 2030 beträgt die bis dahin aufzuwendende Summe folglich knapp 500 Millionen Euro, also eine halbe Milliarde Euro, in Ziffern: 500.000.000 Euro. Diese Summe ist, realistisch betrachtet, im städtischen Haushalt nicht aufzubringen.

Diese Tatsache galt schon vor den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Jetzt, durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, ist diese Feststellung noch treffender: Pandemiebedingt hat die Stadt Karlsruhe erhebliche Ausgabensteigerungen zu bewältigen. Gleichzeitig sind noch unkalkulierbare Einnahmeverluste zu erwarten.

Vor jeglicher Beschlussfassung des Klimaschutzkonzepts ist daher vorab eine Bestandsaufnahme aller pandemiebedingten Ausgabenmehrungen und Einnahmenausfälle im städtischen Haushalt vorzunehmen. Die Summe der maximal möglichen Aufwendungen für das Klimaschutzkonzept ist entsprechend dieser Gesamtschau zu begrenzen. Eine Deckelung der Aufwendungen für das Klimaschutzkonzept ist dringend geboten. Das finanzielle Gesamtsystem der Stadt darf nicht überfordert und zum Einsturz gebracht werden.

Der festzulegende Gesamtfonds (Kostendeckel) berücksichtigt die zu erwartenden städtischen Ausgaben für die einzelnen Teilhaushalte einerseits und die Folgen der Coronakrise für den städtischen Haushalt  andererseits.

Angesichts der Limitierung des Gesamtfonds beantragt die CDU-Fraktion eine Priorisierung der im Klimaschutzkonzept 2030 vorgeschlagenen Maßnahmen. Diese soll nach den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis der Maßnahmen erfolgen.

Kostenneutrale Klimatransformationen müssen vorgezogen werden. Je klimaeffektiver der Mitteleinsatz, desto höher priorisiert wird die Maßnahme.

Zu 3. Handlungsfeld B: Bauen und Sanieren

Zu a):
Es gibt technische und wirtschaftliche Grenzen für die Installation von Photovoltaikanlagen. Diese müssen im Klimaschutzkonzept berücksichtigt werden.

Zu b):
Die Volkswohnung ist bei dem Ausbau der Photovoltaik bereits an ihrer personellen und wirtschaftlichen Leistungsgrenze. Die Möglichkeit einer weiteren Steigerung muss zunächst geprüft werden.

Zu 4. Handlungsfeld D: Mobilität

Zu a):
Um die Entwicklung zu alternativem Mobilitätsverhalten zu fördern, setzt die Fraktion zum einen auf den besseren Ausbau der Park&Ride-Angebote. Dazu ist ihrer Ansicht nach insbesondere eine attraktivere Gestaltung der vorgesehenen Parkmöglichkeiten geboten. Die Fraktion empfiehlt den Ausbau zu sogenannten Mobilitätshubs in den Stadtrandbereichen als benutzerfreundliche Wechselstationen vom MIV auf andere Mobilitätsträger.

Um zum anderen dem Parkplatzsuchverkehr in den Wohngebieten und der Innenstadt entgegenzuwirken, beantragt  die CDU-Fraktion, gezielt leicht anfahrbare Parkhäuser zu erhalten beziehungsweise zu schaffen.

Der Ausbau zu Mobilitätshubs und die gezielte Schaffung beziehungsweise der Erhalt leicht erreichbaren Parkraums zur Vermeidung des Parksuchverkehrs werden als Zielvorgaben in das Parkraummanagementkonzept der Stadt mitaufgenommen.

Zu b):
Die CDU-Fraktion begrüßt grundsätzlich die Förderung der Elektromobilität. Im Klimaschutzkonzept muss aber eine Systemoffenheit beachtet werden. Dies gilt zum Beispiel für Wasserstoffantriebe und den Einsatz synthetischer Kraftstoffe, die gerade hier in Karlsruhe am KIT und bei der Raffinerie MiRO entwickelt werden.

Zu 5. Handlungsfeld E: Übergreifendes

Zu a):
Der CDU-Fraktion ist bewusst, dass eine Priorisierung der Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts Zeit in Anspruch nehmen wird. Um diese Zeit möglichst effizient zu  nutzen, will die CDU die Sanierung der öffentlichen Gebäude mit der schlechtesten Energiebilanz unverzüglich in Angriff zu nehmen. Der dafür bereitzustellende finanzielle Aufwand wird von der Verwaltung bestimmt. Die entsprechende Summe muss sich innerhalb der Grenzen des unter 1a) beschriebenen Gesamtfonds bewegen.

Zu c):
Grundstückseigentum wird bereits an der oberen Grenze belastet. Erhöhungen würden die Eigentümer und vor allem die Mieter der Grundstücke und Gebäude treffen.

Zu d):
Die CDU-Fraktion schlägt den Beitritt zur Allianz für Entwicklung und Klima vor. Die Allianz für Entwicklung und Klima ist eine strategische Multi-Akteurs-Partnerschaft für Entwicklung und Klimaschutz, die das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Jahr 2018 initiiert hat. Die Aktivitäten der Unterstützer der Allianz sind freiwillig. Sie beinhalten die Mitwirkung an hochwertigen Entwicklungs- und Klimaschutzprojekten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Perspektivisch tragen die im Rahmen der Allianz unterstützten Projekte zur Klimaneutralität bei. Die Allianz steht allen Interessenten offen, darunter Unternehmen, Verbände und Behörden. Namhafte Unternehmen wie AEG und BOSCH sind der Allianz bereits beigetreten, auch die Caritas und NABU, die Deutsche Bank und die LB BW sowie die Kommunen Landau in der Pfalz und Ulm haben sich ihr angeschlossen.

Neben einem positiven Klimaeffekt würde die Stadt Karlsruhe durch die Unterstützung entsprechender Maßnahmen einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklungshilfe leisten.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Tilman Pfannkuch
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion