CDU-Fraktion will partielles Böllerverbot in sensiblen Bereichen prüfen, lehnt aber flächendeckende Untersagung von Privatfeuerwerk ab

PRESSEMITTEILUNG

Karlsruhe, 05.02.2020

Die CDU-Fraktion hat im Januar  einen Prüfantrag bei der Verwaltung eingereicht, inwieweit das Verbot des Einsatzes von Feuerwerkskörpern speziell auf sensible Bereiche des Stadtgebietes ausgeweitet werden kann.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Rahsan Dogan erklärt: „Es hat sich gezeigt, dass das Böllerverbot auf dem Schlossplatz eine gute Entscheidung war. Es gibt weitere sensible Bereiche in unserer Stadt, in denen es geboten ist, zu Silvester besondere Rücksicht zu nehmen. Ich denke da insbesondere an die Umgebung von Krankenhäusern und Altersheimen.

Daher wollen wir von der Verwaltung wissen, welche Möglichkeiten bestehen, das Feuerwerksverbot auf diese sensiblen Teile der Stadt auszuweiten.

In diesem Zusammenhang ist sicherlich auch auf die Belange unseres städtischen Zoos einzugehen. Auch die Tiere sollten vor Brandgefahr, Lärm und anderen Emissionen in der Silvesternacht geschützt werden.“

Eine größtmögliche Reduzierung des Feuerwerks in allen Stadtteilen lehnt die CDU-Fraktion jedoch ab. Fraktionsvorsitzender Tilman Pfannkuch: „Es ist völlig überzogen und unverhältnismäßig, ein größtmögliches Feuerwerksverbot in allen Stadtteile erlassen zu wollen. Wer meint, der friedlich-fröhlichen Silvesterrunde pauschal die Neujahrsknallerei verbieten zu müssen, sollte sich fragen, ob er oder sie seine Kompetenzen überschätzt.“