Assistenzhunde anerkennen – Teilhabe stärken

CDU-Fraktion beantragt Befreiung von Hundesteuer

„Wir möchten Personen unterstützen, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind. Daher beantragen wir die Befreiung von der Hundesteuer“, eröffnet Fraktionsvorsitzender Detlef Hofmann. „Es ist nun einmal so: Menschen, die einen Hund halten, tun dies aus großer Überzeugung und Tierliebe. Hier sind wohl alle gleich. Ein wichtiger Unterschied wird jedoch oft vergessen. Einige Hundehalterinnen und -halter teilen zwar die gleiche Tierliebe, besitzen ihre Hunde aber nicht vorrangig aus reiner Freiwilligkeit. Es geht um Personen mit Handicap, die in ihrem Alltag einen Assistenzhund benötigen. Unabhängig von ihrem Hintergrund müssen sie jedoch den gleichen Beitrag zur Hundesteuer entrichten wie alle anderen, die sich freiwillig für einen Hund entschieden haben. Denn wie in ganz Baden-Württemberg gilt auch in Karlsruhe: wer einen Hund besitzt, muss dafür eine Hundesteuer zahlen.“

„Für uns als CDU-Fraktion ist es ein himmelweiter Unterschied, ob sich jemand aus freien Stücken für einen Hund entscheidet oder schlichtweg darauf angewiesen ist“, meint Stadträtin Karin Wiedemann. „Denn erst durch einen solchen Assistenzhund sind manche Menschen überhaupt in der Lage, ihren Alltag zu bestreiten. Assistenzhunde sind speziell ausgebildete und trainierte Hunde, die ihre Bezugsperson bei bestimmten Alltagshandlungen unterstützen. Sie öffnen Türen, helfen beim Überqueren von Straßen und erkennen gesundheitliche Warnsignale ihrer Frauchen und Herrchen. Das sollten wir anerkennen und diese Personen von der Hundesteuer befreien. Das ist auch schon bei Rettungs- und Blindenführhunden der Fall. Bei Assistenzhunden sollten wir nachziehen.“

„Es geht uns auch nicht darum, die einen gegen die anderen auszuspielen. Vielmehr möchten wir auf die bestehende Ungerechtigkeit hinweisen, von der wohl nur die wenigsten wissen. Doch, nur weil man vielleicht nicht davon betroffen ist, bedeutet es nicht, dass es einem egal sein kann. Daher fordern wir die Verwaltung zur Befreiung von der Hundesteuer auf. Unser Antrag ist an die Bedingung geknüpft, dass es sich um anerkannte Assistenzhunde handeln muss. Für unser Anliegen hat die letzte Bundesregierung mit ihrem Gesetz zur Teilhabestärkung von Menschen mit Behinderung den Weg freigemacht. Daher sollte Karlsruhe nun schnellstmöglich nachziehen und betroffene Personen von der Zahlung der Hundesteuer ausnehmen“, so Hofmann abschließend.