Anfrage: Monitoring für Klimaschutzmaßnahmen

Anfrage

  1. Zu welchem Zeitpunkt ist die Stadtverwaltung in der Lage, Einzelmaßnahmen zum Klimaschutz hinlänglich ihres Nutzens bei der Einsparung, Bindung bzw. Vermeidung von Treibhausgasen zu beziffern und in einem Monitoring-Bericht darzustellen?
  2. Welches Vorgehen schlägt die Stadtverwaltung angesichts der Haushaltslage hinsichtlich getroffener Einzelmaßnahmen vor, die sich infolge eines vorliegenden Monitoring-Berichts als ineffizient für den Klimaschutz herausstellen werden? Werden diese weiterverfolgt?
  3. Mit welcher Summe beziffert die Stadtverwaltung das finanzielle Engagement für den Klimaschutz durch ihre stadteigenen Gesellschaften, wie z. B. Stadtwerke, Volkswohnung, KVV, KVVH oder VBK? Wieso werden ihre Maßnahmen im Fortschrittsbericht zum Klimaschutzkonzept nicht aufgeführt, obwohl die eingesetzten Gelder finanzielle Mittel des Konzerns Karlsruhe und Teil der Maßnahmen des beschlossenen Klimaschutzkonzeptes sind? Wie effizient sind die getroffenen Maßnahmen?
Sachverhalt/Begründung

In Bezug auf die Steuerung des Klimaschutzes bezeichnet der Bundesrechnungshof die bisherigen Anstrengungen der Bundesrepublik Deutschland in einem Bericht vom 24. März 2022 als „mangelhaft“ (Bundesrechnungshof, Bericht nach § 99 BHO zur Steuerung des Klimaschutzes in Deutschland, Bonn 2022). Dabei geht es nicht um die Maßnahmen zum Klimaschutz an sich. Vielmehr fehlen sowohl ein wirksames Maßnahmen-Monitoring als auch eine ressortübergreifende Koordinierung. Zudem sind die Berichte zu den einzelnen getroffenen Maßnahmen lückenhaft und dadurch nicht vergleichbar. Insgesamt ist deswegen nicht messbar, in welchem Umfang und wann die ambitionierten Klimaschutzziele überhaupt erreicht werden können.

Auch die Stadt Karlsruhe hat sich beträchtliche Klimaschutzziele gesetzt. Dies belegt der 37-seitige Maßnahmenkatalog des Fortschrittsberichts zum Klimaschutzkonzept 2030. Aus der dazugehörigen Informationsvorlage (Vorlage Nr. 2022/0456) geht hervor, dass die bisherige Treibhausgasbilanz der Stadt Karlsruhe auch in einer Gesamtbetrachtung dargestellt werden kann. Allerdings werden aufgrund bisher mangelnder Bilanzierungstools „die erfolgten Einsparungen durch einzelne Klimaschutzmaßnahmen (...) unzureichend abgebildet“ (S. 3 der Vorlage).

Äquivalent zu den Ergebnissen des Bundesrechnungshofs gilt also auch für Karlsruhe, dass überhaupt nicht nachvollzogen werden kann, welche getroffenen Maßnahmen einen hohen, geringen oder gar keinen Nutzen zur Vermeidung, Bindung bzw. Einsparung von Treibhausgasen haben. Ohne Kenntnis ihrer Effizienz werden dennoch alle Maßnahmen mit der gleichen Vehemenz vorangetrieben. Dies kann angesichts der desolaten Haushaltslage nicht die Strategie einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik sein.

Insofern ist es für uns als CDU-Fraktion unausweichlich, schnellstmöglich in Erfahrung zu bringen, ab welchem Zeitraum die Möglichkeit zur Identifikation effizienter Klimaschutzmaßnahmen sowie zu einem detaillierten und transparenten Monitoring besteht. Welche Maßnahmen haben bei geringstem Kostenaufwand den größten Nutzen für den Klimaschutz? Welche Maßnahmen sind dagegen ineffizient, könnten ein- oder zurückgestellt werden, um freigewordene Mittel in effizientere Maßnahmen zu überführen? Welches Vorgehen schlägt die Stadtverwaltung diesbezüglich vor?

Zusätzlich zum notwendigen Monitoring wollen wir in Erfahrung bringen, warum die Zahlen zum finanziellen Engagement stadteigener Gesellschaften im Fortschrittsbericht zum Klimaschutzkonzept 2030 fehlen. Auch die Gesellschaften der Stadt Karlsruhe tragen mit ihren Maßnahmen zum Klimaschutz im Stadtgebiet bei und verantworten aus unserer Perspektive auch bedeutende Summen. Für einen vollständigeren Blick aller Klimaschutzmaßnahmen der ganzen Stadt gilt es, herauszufinden, welche Mittel die Gesellschaften aufwenden, welche Maßnahmen für den Klimaschutz ergriffen werden und wie effizient diese sind.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Tilman Pfannkuch
Stadtrat Sven Maier
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion