Anfrage: Hilfsprogramm für Kommunen zur Unterbringung von Geflüchteten

Anfrage

  1. Inwiefern kann die Stadt Karlsruhe auf das aktuelle zinsverbilligte Kreditprogramm der KfW zur Unterstützung von Städten und Gemeinden zur Unterbringung von Geflüchteten zurückgreifen?
  2. Inwiefern wurde vonseiten der Stadtverwaltung bereits auf dieses Kreditprogramm zurückgegriffen?

Sachverhalt/Begründung

Seit dem 22. März 2022 hat die KfW ihr zinsverbilligtes Kreditprogramm zur Unterstützung von Städten und Gemeinden zur Unterbringung von Geflüchteten auf insgesamt 500 Mio. Euro aufgestockt. Der verbilligte Zinssatz liegt aktuell bei minus 0,50 Prozent:

Siehe hierzu: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/F%C3%B6rderprodukte/Investitionskredit-Kommunen-(208)/?redirect=58050

Von der Kreditsumme sollen alle Investitionen in den Neu- und Umbau, den Erwerb, die Modernisierung sowie die Ausstattung von Flüchtlingseinrichtungen finanziert werden. Der maximale Kreditbetrag je Antrag beträgt bis zu 10 Millionen Euro.

In diesem Zusammenhang möchten wir als CDU-Fraktion gerne in Erfahrung bringen, inwiefern sich die Stadtverwaltung um einen derartigen KfW-Kredit bemüht, um die laufende Umgestaltung der Unterbringungsmöglichkeiten von geflüchteten Menschen aus der Ukraine zu finanzieren. Schließlich möchten wir die vor dem Krieg geflohenen Menschen bestmöglich unterbringen und sehen – auch angesichts der Haushaltslage – in einem solchen KfW-Kredit ein probates Mittel zu Realisierung der Umbaumaßnahmen.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Thorsten Ehlgötz
Stadtrat Tilman Pfannkuch
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion