Änderungsantrag: Maßnahmen für den Werderplatz

Änderungsantrag zu TOP 2 (Weitere Maßnahmen für den Werderplatz) der Hauptausschusssitzung am 17.05.2022

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  1. Die Stadtverwaltung verzichtet auf die in Ziffer 1 b) des ursprünglichen Antrags (Vorlage-Nr. 2022/0373) beabsichtigte Prüfung und erweitert den Geltungszeitraum des Alkoholkonsumverbots gemäß § 2 (2) der „Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe über ein Alkoholkonsumverbot auf dem Werderplatz in Karlsruhe“. Das Alkoholkonsumverbot soll zukünftig montags bis samstags von 10 Uhr bis 20 Uhr gelten.
  2. Die gleiche Polizeiverordnung wird in § 1 (1) dahingehend geändert, dass auch die öffentlichen Aufenthaltsbereiche folgender Straßenabschnitte in den Geltungsbereich des Alkoholkonsumverbots aufgenommen werden: a. Marienstraße zwischen Schützen- und Luisenstraße b. Werderstraße bis einschließlich Hausnummer 62.
  3. Die Stadtverwaltung prüft Möglichkeiten zur Erprobung eines innovativen Sicherheitskonzeptes in Form von anonymisierter Videotechnik (SAVAS D+) für den Werderplatz.
Sachverhalt/Begründung

Das Anliegen der antragstellenden Fraktion zielt in die richtige Stoßrichtung, geht unserer Ansicht nach jedoch nicht weit genug. Schließlich soll eine zeitliche Ausweitung des Alkoholkonsumverbots durch die noch zu konstituierende Arbeitsgruppe (AG Werderplatz) in einer ihrer zukünftigen Beratungen lediglich geprüft werden. Den Anwohnerinnen und Anwohnern des Werderplatzes ist durch eine bloße Prüfung nicht geholfen. Insofern beantragen wir die sofortige zeitliche Ausweitung des Alkoholkonsumverbots, montags bis samstags, jeweils von 10 Uhr bis 20 Uhr. Damit orientiert sich der Geltungszeitraum an den Öffnungszeiten des Alkohol-Akzeptierenden-Aufenthaltsraums (A³) und bietet den Konsumentinnen und Konsumenten eine adäquate Anlaufstelle.

Auch innerhalb des Geltungszeitraums des Alkoholkonsumverbots ist zu beobachten, wie die ansässige Klientel das geltende Konsumverbot aushebelt, indem die entsprechenden Personen auf angrenzende Straßen ausweichen. Dadurch wird den Sicherheits- und Ordnungskräften bislang jegliche ordnungsrechtliche Handhabe genommen. Daher beantragen wir, den Geltungsbereich des Alkoholkonsumverbots auch auf die öffentlichen Aufenthaltsbereiche der Marienstraße zwischen der Schützen- und Luisenstraße sowie auf die Werderstraße bis Hausnummer 62 auszuweiten.

Nicht zuletzt trägt das subjektive Sicherheitsempfinden zur Aufenthaltsqualität auf dem Werderplatz bei. In diesem Zusammenhang wollen wir Möglichkeiten prüfen lassen, um hier ein innovatives Sicherheitskonzept in Form von anonymisierter Videotechnik (SAVAS D+) zu erproben. Mit Hilfe der darin verarbeiteten KI-Sensortechnik können auffällige Situationen, z. B. Gefahren oder gesundheitliche Notfälle, mit Hilfe der schemenhaften Aufnahmen in dem Moment erkannt werden, wenn sie sich ereignen.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Dirk Müller
Stadträtin Bettina Meier-Augenstein
Stadtrat Sven Maier
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion