Artikel 13 DSGVO

Behörde
Stadt Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup
Stadt Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 10
76133 Karlsruhe
E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de
Fax: 0721/133-3059

Behördliche Datenschutzbeauftragte
Stadt Karlsruhe
Stabsstelle Datenschutz
Rathaus am Marktplatz
76124 Karlsruhe
Tel.: 0721/133-3050/3055
E-Mail: datenschutz@zjd.karlsruhe.de
Fax: 0721/133-3059

Betroffenenrechte
Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Karlsruhe Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO), die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und die Übertragung Ihrer Daten (Artikel 20) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Kosten
Die Betroffenenrechte (außer dem Beschwerderecht gegenüber dem LfDI) können Sie gegenüber der Stadt Karlsruhe entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax geltend machen. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlage.
Die personenbezogenen Daten werden aufgrund von § 13 Abs. 2 der Abfallentsorgungssatzung zum Zweck der Abholung von Sperrmüll erhoben und verarbeitet.

Geplante Speicherdauer
Die Daten werden jeweils für das laufende Kalenderjahr gespeichert.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der Daten (Stellen denen gegenüber die Daten offengelegt werden
Die Daten werden innerhalb des Amtes für Abfallwirtschaft für die Verwaltung der Anmeldungen und Durchführung der Abholung zum Sperrmüll auf Abruf aufgenommen.

Verpflichtung, Daten bereitzustellen; Folgen der Verweigerung
Sie sind verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen (§ 12 Abs. 3 der Abfallentsorgungssatzung). Wenn Sie Ihre Daten nicht zur Verfügung stellen, kann die Leistung der Abholung von Sperrmüll nicht erfolgen.