{"id":2588,"date":"2019-12-18T00:00:00","date_gmt":"2019-12-17T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/web6.karlsruhe.de\/Gemeinderat\/Gruene\/2019\/12\/kommunale-kofinanzierung-der-berufseinstiegsqualifizierung-an-karlsruher-schulen-antrag-sachverhalt-begruendung\/"},"modified":"2022-07-01T12:45:27","modified_gmt":"2022-07-01T10:45:27","slug":"kommunale-kofinanzierung-der-berufseinstiegsqualifizierung-an-karlsruher-schulen-antrag-sachverhalt-begruendung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/web4.karlsruhe.de\/Gemeinderat\/Gruene\/2019\/12\/kommunale-kofinanzierung-der-berufseinstiegsqualifizierung-an-karlsruher-schulen-antrag-sachverhalt-begruendung\/","title":{"rendered":"Kommunale Kofinanzierung der Berufseinstiegsqualifizierung an Karlsruher Schulen"},"content":{"rendered":"<h2>Antrag<\/h2>\n<ol type=\"1\">\n<li>Die Stadt \u00fcbernimmt die erforderliche Kofinanzierung von 25 % f\u00fcr die Weiterf\u00fchrung der Berufseinstiegsqualifizierung an den betroffenen Karlsruher Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen sowie Sonderp\u00e4dagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) ab dem 1.9.2020.<\/li>\n<li>Sie ermittelt dazu bei den betroffenen Schulen den aktuellen und k\u00fcnftigen Bedarf an Pl\u00e4tzen sowie den daf\u00fcr erforderlichen Kofinanzierungsbedarf von 25 %.<\/li>\n<li>Sie legt im Schulbeirat am 4. M\u00e4rz 2020 eine Vorlage mit dem konkreten Kofinanzierungsbedarf zur Beratung vor.<\/li>\n<li>Auf dieser Grundlage kann der Gemeinderat die Fortf\u00fchrung der Berufseinstiegsqualifizierung ab dem 1.9.2020 in der darauffolgenden Gemeinderatssitzung beschlie\u00dfen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>Sachverhalt\/Begr\u00fcndung<\/h2>\n<p>An den sechs Karlsruher Schulen Pestalozzischule, Gutenbergschule, Schule am Turmberg, Vogesenschule, Drais-Gemeinschaftsschule und Ernst-Reuter-Gemeinschaftsschule werden seit einigen Jahren Sch\u00fcler*innen, die eine erg\u00e4nzende Unterst\u00fctzung beim \u00dcbergang von der Schule in eine berufliche Ausbildung ben\u00f6tigen, von Berufseinstiegsbegleiter*innen unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p>Die Unterst\u00fctzung von einer Stunde in der Woche beginnt in der 8. Klasse und endet nach dem ersten halben Jahr der Ausbildung. Tr\u00e4ger des Projekts ist das Kolping-Bildungswerk e.V. Die Auswahl der Sch\u00fcler*innen erfolgt gemeinsam durch die Lehrperson und die Berufseinstiegsbegleiter*in. In der Regel handelt es sich um Sch\u00fcler*innen, die zwar motiviert sind, bei denen aber ein \u00dcbergang in eine berufliche Ausbildung aufgrund ung\u00fcnstiger Voraussetzungen und Lernausgangslagen ohne eine zus\u00e4tzliche individuelle Beratung, Begleitung und Unterst\u00fctzung gef\u00e4hrdet ist. Die Berufseinstiegsbegleitung findet an ca. 278 allgemeinbildenden Schulen in Baden-W\u00fcrttemberg statt.<\/p>\n<p>Die Schulen selbst k\u00f6nnen diese intensive zus\u00e4tzliche Unterst\u00fctzung nicht leisten. Sie best\u00e4tigen, dass es sich um eine sehr erfolgreiche Ma\u00dfnahme handelt. Regionale Ausbildungsbetriebe geben diesen Sch\u00fcler*innen gerne eine Chance, zumal sie im ersten Ausbildungshalbjahr noch von ihrer Berufseinstiegsbegleitperson betreut und unterst\u00fctzt werden, damit der \u00dcbergang gelingt. Die Schulen pl\u00e4dieren deshalb daf\u00fcr, dass die Berufseinstiegsqualifizierung auch k\u00fcnftig weiter bestehen bleibt.<\/p>\n<p>Origin\u00e4r zust\u00e4ndig f\u00fcr die Berufseinstiegsbegleitung ist die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit. Sie finanziert 50 % der Ma\u00dfnahme. Bis 2018 erfolgte die notwendige Kofinanzierung von 50 % durch das Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales. F\u00fcr das Schuljahr 2019\/20 hat das Bundesministerium seine Kofinanzierung leider aufgek\u00fcndigt und auf die L\u00e4nder verwiesen. Da die Landesregierung keine Kofinanzierungsmittel gew\u00e4hrte, haben die beiden Regierungsfraktionen GR\u00dcNE und CDU einen Antrag auf eine Kofinanzierung von 25 % in die Haushaltsberatungen f\u00fcr den Doppelhaushalt 2020\/21 eingebracht, dem der Landtag zustimmte. F\u00fcr 2020 sind dadurch 1,32 Mio \u20ac (ab 1.9.) und f\u00fcr 2021 sogar 2,46 Mio \u20ac f\u00fcr die Kofinanzierung von 25 % im Landeshaushalt verankert. Es h\u00e4ngt nun von einer kommunalen Kofinanzierung von 25 % ab, ob diese erfolgreiche Ma\u00dfnahme auch k\u00fcnftig erhalten bleibt.<\/p>\n<p>Wir Gr\u00fcne sind der Auffassung, dass eine kommunale Kofinanzierung sinnvoll und notwendig ist. Es ist im Interesse der Gesamtstadt, dass f\u00fcr leistungsschw\u00e4chere Sch\u00fcler*innen an Werkrealschulen, Sonderp\u00e4dagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie Gemeinschaftsschulen alle M\u00f6glichkeiten genutzt werden, um sie in eine Berufsausbildung zu bringen. Uns liegen vom Kolping-Bildungswerk die Teilnehmer*innenzahlen und der erforderliche Kofinanzierungsbedarf vor. Pro Platz sind derzeit 208 \u20ac im Monat notwendig, also 52 \u20ac f\u00fcr die kommunale Kofinanzierung.<\/p>\n<p>Wir finden es zielf\u00fchrend, wenn die Stadtverwaltung zun\u00e4chst in Gespr\u00e4chen mit den Schulen den realen Bedarf ermittelt und dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage mitteilt. Leider f\u00e4llt wegen der fehlenden Kofinanzierung aufgrund des kurzfristigen Ausstiegs des Bundesministeriums bereits der Schuljahrgang 2019\/20 komplett aus. Deshalb ist es dringend geboten, dass die Ma\u00dfnahme zum Schuljahr 2020\/21 wieder aufgenommen wird. Dazu sind \u00fcberplanm\u00e4\u00dfige Ausgaben in einem sehr begrenzten Umfang notwendig. Die Verbesserung der Bildungschancen leistungsschw\u00e4cherer Sch\u00fcler*innen und ihre gute Vorbereitung auf den Einstieg in eine erfolgreiche Berufsausbildung sollte uns das wert sein.<\/p>\n<p>Unterzeichnet von:<\/p>\n<p>Renate Rast\u00e4tter, Dr. Iris Sardarabady, Benjamin Bauer, Christine Gro\u00dfmann, Zoe Mayer<\/p>\n<p>Der Antrag wurde erstmals bei der <a href=\"https:\/\/sitzungskalender.karlsruhe.de\/sitzungskalender\/sitzungen\/termin-5662#top24\">Gemeinderatssitzung vom 18. Februar 2020<\/a> beraten.<br \/>\nStellungnahme der Stadtverwaltung und Protokoll<\/p>\n<p>Die Beschlussfassung erfolgte \u00fcber Umlaufverfahren (1. April 2020)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Antrag Die Stadt \u00fcbernimmt die erforderliche Kofinanzierung von 25 % f\u00fcr die Weiterf\u00fchrung der Berufseinstiegsqualifizierung an den betroffenen Karlsruher Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen sowie Sonderp\u00e4dagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) ab dem 1.9.2020. 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