{"id":2574,"date":"2019-10-08T00:00:00","date_gmt":"2019-10-07T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/web6.karlsruhe.de\/Gemeinderat\/Gruene\/2019\/10\/mobilitaetsrichtlinien-fuer-dienstreisen-antrag-sachverhalt-begruendung\/"},"modified":"2022-07-18T11:17:24","modified_gmt":"2022-07-18T09:17:24","slug":"mobilitaetsrichtlinien-fuer-dienstreisen-antrag-sachverhalt-begruendung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/web4.karlsruhe.de\/Gemeinderat\/Gruene\/2019\/10\/mobilitaetsrichtlinien-fuer-dienstreisen-antrag-sachverhalt-begruendung\/","title":{"rendered":"Mobilit\u00e4tsrichtlinien f\u00fcr Dienstreisen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Antrag<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Stadtverwaltung erl\u00e4sst als Sofortma\u00dfnahme eine neue Mobilit\u00e4tsrichtlinie f\u00fcr Dienst- und Delegationsreisen, die den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus entwickelt die Stadtverwaltung ein l\u00e4ngerfristiges Konzept zur Erreichung der Klimaneutralit\u00e4t bei Dienstreisen.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Die Mobilit\u00e4tsrichtlinie enth\u00e4lt folgende Elemente: <ul><li>Direkte Ma\u00dfnahmen <ol><li>Innerst\u00e4dtische Fahrten werden grunds\u00e4tzlich mit dem \u00d6PNV oder dem Fahrrad durchgef\u00fchrt, nur in begr\u00fcndeten Ausnahmen kann ein Auto genutzt werden.<\/li><li>Dienstreisen mittlerer Entfernung (kleiner 500 km) au\u00dferhalb der Stadt werden grunds\u00e4tzlich mit dem \u00d6PNV oder der Bahn durchgef\u00fchrt, nur in begr\u00fcndeten Ausnahmen kann ein Auto genutzt werden. Flugreisen sind auf diese Entfernung ohne Ausnahme ausgeschlossen.<\/li><li>Bei Dienstreisen gr\u00f6\u00dferer Entfernung bis zu einer Reisezeit von 12 Stunden werden mit der Bahn durchgef\u00fchrt. Ma\u00dfgeblich sind hier die durch Fahrplansysteme angegebenen Reisezeiten. Lediglich in be-gr\u00fcndeten Ausnahmen kann ein Auto verwendet oder eine Flugreise durchgef\u00fchrt werden.<\/li><li>Vor der Planung einer Flugreise ist deren Notwendigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Insbesondere Alternativen wie Telefon- oder Videokonferenzen sind dabei zu betrachten. Die \u00dcberpr\u00fcfung ist zu dokumentieren.<\/li><li>Die Emissionen s\u00e4mtlicher Flugreisen werden ab sofort kompensiert. <\/li><\/ol><\/li><li>Direkte Dokumentation <ol type=\"circle\"><li>Die Verwaltung berichtet j\u00e4hrlich, wie sich das das Aufkommen an dienstlichen Fahrten und Reisen entwickelt. Hierzu werden Dienstreisen zentral erfasst.<\/li><li>Die Verwaltung etabliert mit der Umsetzung der Mobilit\u00e4tsrichtlinie direkt ein System zur Ermittlung der durch Dienstreisen verursachten Treibhausgasemissionen. Das System erf\u00fcllt die folgenden Anforderungen: <ul><li>Die Emissionen k\u00f6nnen nach Dezernat, Amt und Verkehrstr\u00e4gern gegliedert dargestellt werden.<\/li><li>Eine Auswertung nach einzelnen Personen ist nicht durchzuf\u00fchren.<\/li><li>Der Aufwand f\u00fcr den Ausweis der Emissionen soll minimal gehalten werden. Hierzu k\u00f6nnen zun\u00e4chst pauschale Ans\u00e4tze wie Emissionsberechnungen nach Entfernung und genutztem Verkehrstr\u00e4ger genutzt werden.   <\/li><\/ul><\/li><\/ol><\/li><\/ul><\/li><li>L\u00e4ngerfristiges Konzept Die Verwaltung entwickelt ein l\u00e4ngerfristiges Konzept zur Erreichung der Klimaneutralit\u00e4t aller Dienst- und Delegationsreisen. Das Konzept enth\u00e4lt einen verbindlichen Emissionsminderungspfad, der mit nachpr\u00fcfbaren Ma\u00dfnahmen hinterlegt ist.<\/li><li>Ausweitung auf die st\u00e4dtischen Gesellschaften Das l\u00e4ngerfristige Konzept wird in einem weiteren Schritt auf die Beteiligungs-gesellschaften der Stadt Karlsruhe ausgeweitet.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Sachverhalt\/Begr\u00fcndung<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Land Baden-W\u00fcrttemberg benennt im <a href=\"https:\/\/um.baden-wuerttemberg.de\/fileadmin\/redaktion\/m-um\/intern\/Dateien\/Dokumente\/4_Klima\/Klimaschutz\/Klimaschutzgesetz\/Gesetzesbeschluss_Klimaschutzgesetz.pdf\">Klimaschutzgesetz vom 17. Juli 2013 <\/a>die Vorbildfunktion der \u00f6ffentlichen Hand (\u00a77). Diese Vorbildfunktion l\u00e4sst sich von der Landes- auf die kommunale Verantwortung sinngem\u00e4\u00df \u00fcbertragen. Dienstreisen sind im Klimaschutzgesetz in \u00a7 7 Abs. 3 explizit aufgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die direkt umzusetzenden Ma\u00dfnahmen sollen sicherstellen, dass die sch\u00e4dlichen Klimagasemissionen aus Dienstreisen und Delegationsreisen m\u00f6glichst schnell und wirkungsvoll gesenkt werden. Eine Differenzierung dieser Mobilit\u00e4tsrichtlinie nach Reiseentfernung bzw. Reisezeit ist sinnvoll, da sich Anforderungen an die Reisen und M\u00f6glichkeiten zur Emissionsminderung unterscheiden. Bei Reisen innerhalb der Stadt ist das Fahrrad\/Pedelec in aller Regel das angemessene, klimaschonende Verkehrsmittel. Bei Reisen in der Region und \u00fcberregionalen Reisen mittlerer Entfernung dagegen sind Verkehrsmittel des \u00f6ffentlichen Nahverkehrs oder Z\u00fcge des Fernverkehrs sinnvolle L\u00f6sungen. Bei Entfernungen unter 500 km k\u00f6nnen Flugreisen vollst\u00e4ndig ausgeschlossen werden, da hier kein gravierender Zeitvorteil bezogen auf die gesamte Reisezeit besteht.<\/p>\n\n\n\n<p>Als sinnvolle Grenze, bis zu der aus Gr\u00fcnden des Klimaschutzes auf jeden Fall die Bahn anstelle eines Fluges vorzuziehen ist, bietet sich eine Reisezeit von 12 Stunden an. In dieser Zeitspanne lassen sich sehr viele Ziele innerhalb Europas erreichen. Es sollte aber anerkannt werden, dass es f\u00fcr die Wahrnehmung st\u00e4dtischer Belange durch Vertreter*innen der Stadt Ausnahmen geben kann, in denen eine Flugreise trotz der Auswirkungen auf das Klima geboten ist. Deshalb enth\u00e4lt die Mobilit\u00e4tsrichtlinie eine \u00d6ffnungsklausel.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit ein Monitoring und ggf. ein Nachsteuern m\u00f6glich ist, sollen diese Ausnahmen nachvollziehbar begr\u00fcndet werden. Ein einfacher Verweis auf terminliche Gr\u00fcnde erf\u00fcllt dabei die Anforderung auf Nachvollziehbarkeit nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die direkten Ma\u00dfnahmen greifen auf vereinfachende und ggf. pauschalierende Ans\u00e4tze zur\u00fcck, um schnell handeln zu k\u00f6nnen, dabei aber den Aufwand f\u00fcr die Verwaltung m\u00f6glichst klein zu halten. Mit der schnell umzusetzenden Richtlinie wird zumindest zeitweise der Nachteil in Kauf genommen, ein kleinteiliges Regelwerk zu schaffen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei den direkten Ma\u00dfnahmen der Mobilit\u00e4tsrichtlinie wird auf eine Kompensation der Emissionen f\u00fcr Autofahrten verzichtet, da im st\u00e4dtischen Fuhrpark eine Zuordnung der Gesamtfahrleistung zu Dienst- und Delegationsreisen und Fahrten zur Wahrnehmung st\u00e4dtischer Aufgaben (wie. z.B. Inspektionen durch das Gartenbauamt) nicht einfach leistbar ist. Emissionsminderungen im st\u00e4dtischen Fuhrpark m\u00fcssen stattdessen integraler Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Karlsruhe sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Die direkte Dokumentation soll dazu dienen, ein besseres Bild vom Aufkommen und der Verteilung der Emissionen zu erhalten, die durch Dienst- und Delegationsreisen verursacht werden. Die so gewonnenen Daten liefern die Grundlage, die endg\u00fcltige Bemessungsgrundlage f\u00fcr das zu erstellende Mobilit\u00e4tskonzept zu ermitteln.<\/p>\n\n\n\n<p>Das geforderte l\u00e4ngerfristige Mobilit\u00e4tskonzept, das die direkten Ma\u00dfnahmen abl\u00f6st, soll flexibel gestaltet sein und anhand eines Budgetansatzes funktionieren. Damit kann eine detaillierte, durch notwendige Ausnahmeregelungen komplex gestaltete, Regelung abgel\u00f6st werden. Der Budgetansatz ist notwendig, um klar definierte Minderungsziele f\u00fcr die Emissionen zu setzen und \u00fcberpr\u00fcfbar erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen, wie beispielsweise eine Senkung der durch Dienstreisen verursachten CO2-Emissionen ab dem Jahr x um x %. Ein solcher Ansatz erm\u00f6glicht eine schlanke Steuerung ohne komplizierte Ausnahmen und Regelungen, die einfach nachvollziehbar sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Dadurch wird einerseits erm\u00f6glicht, unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen, und andererseits der Verwaltung einen m\u00f6glichst frei auszuf\u00fcllenden, flexiblen Rahmen zu bieten, innerhalb derer sie die Belange bestm\u00f6glich steuern kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Unterzeichnet von:<\/p>\n\n\n\n<p>Dr. Clemens Cremer&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Aljoscha L\u00f6ffler&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Michael Borner&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Johannes Honn\u00e9<\/p>\n\n\n\n<p>Jorinda Fahringer&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Renate Rast\u00e4tter&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zoe Mayer&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Verena Anlauf<\/p>\n\n\n\n<p>Der Antrag wurde unter <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/sitzungskalender.karlsruhe.de\/db\/ratsinformation\/termin-5423#top22.2\" target=\"_blank\">TOP 22.2 der Gemeinderatssitzung vom 19. November 2019<\/a> behandelt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Antrag Die Stadtverwaltung erl\u00e4sst als Sofortma\u00dfnahme eine neue Mobilit\u00e4tsrichtlinie f\u00fcr Dienst- und Delegationsreisen, die den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht wird. 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