{"id":2573,"date":"2019-10-22T00:00:00","date_gmt":"2019-10-21T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/web6.karlsruhe.de\/Gemeinderat\/Gruene\/2019\/10\/erbpachtvergabe-und-grundstuecksverkaeufe-der-wirtschaftsfoerderung-auf-basis-von-nachhaltigkeitskriterien-antrag-sachverhalt-begruendung\/"},"modified":"2022-08-03T12:39:46","modified_gmt":"2022-08-03T10:39:46","slug":"erbpachtvergabe-und-grundstuecksverkaeufe-der-wirtschaftsfoerderung-auf-basis-von-nachhaltigkeitskriterien-antrag-sachverhalt-begruendung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/web4.karlsruhe.de\/Gemeinderat\/Gruene\/2019\/10\/erbpachtvergabe-und-grundstuecksverkaeufe-der-wirtschaftsfoerderung-auf-basis-von-nachhaltigkeitskriterien-antrag-sachverhalt-begruendung\/","title":{"rendered":"Erbpachtvergabe und Grundst\u00fccksverk\u00e4ufe der Wirtschaftsf\u00f6rderung auf Basis von Nachhaltigkeitskriterien"},"content":{"rendered":"<h2>Antrag<\/h2>\n<ol type=\"1\">\n<li>Gewerbe-Grundst\u00fccke der Wirtschaftsf\u00f6rderung werden grunds\u00e4tzlich nur noch in Erbpacht vergeben. Die Verwaltung erarbeitet hierzu ein Konzept f\u00fcr einen angemessenen Erbpachtzins f\u00fcr st\u00e4dtische Grundst\u00fccke.<\/li>\n<li>Wenn au\u00dferordentliche Gr\u00fcnde vorliegen, kann in Ausnahmef\u00e4llen der Verkauf eines Grundst\u00fccks erfolgen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Als Voraussetzung f\u00fcr die Vergabe in Erbpacht oder den Verkauf eines st\u00e4dtischen Gewerbe-Grundst\u00fccks durch die Wirtschaftsf\u00f6rderung wird sichergestellt:<\/p>\n<ol>\n<li>Bauvorhaben auf den Grundst\u00fccken werden klimaneutral errichtet und betrieben. So lange es noch keine verhandelbaren Standards f\u00fcr eine klimaneutrale Errichtung und den klimaneutralen Betrieb gibt, wird der Passivhausstandard zu Grunde gelegt. F\u00fcr industrielle Sonderbauten mit gro\u00dfem Prozessenergieaufwand, f\u00fcr die der vom Passivhausstandard nicht m\u00f6glich ist, kann in Ausnahmef\u00e4llen von den Kaufinteressenten ein alternativer Plan aufgezeigt werden, wie Energie m\u00f6glichst effizient erzeugt und genutzt werden kann und wie Klimaneutralit\u00e4t mit zuk\u00fcnftigen Weiterentwicklungen auch f\u00fcr die Prozessenergie erreicht werden k\u00f6nnte. Eine Beschreibung dieser Konzepte soll ein Teil der Vorlage sein, die dem Ausschuss f\u00fcr Wirtschaftsf\u00f6rderung sowie dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.<\/li>\n<li>Eine maximale Ausnutzung des Grundst\u00fccks nach g\u00fcltigem Bebauungsplan soll unmittelbar oder in einem absehbaren Zeitraum mit konkret vorliegender Planung realisiert werden. F\u00fcr einst\u00f6ckige Geb\u00e4ude wie Hallen oder Parkpl\u00e4tze sollten m\u00f6glichst \u00dcberbauungen wie beispielsweise B\u00fcroetagen eingeplant werden. Wenn Interessent*innen keinen Bedarf f\u00fcr mehrst\u00f6ckige Bebauungen haben, unterst\u00fctzt sie die Wirtschaftsf\u00f6rderung bei der Vermittlung f\u00fcr eine Nutzung dieser zus\u00e4tzlichen Fl\u00e4che.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Eine Planung als ebenerdiger Bau mit einer Erweiterung in einem m\u00f6glichen zweiten Bauabschnitt reicht nicht aus.<\/p>\n<h2>Sachverhalt\/Begr\u00fcndung<\/h2>\n<p>Fl\u00e4che ist ein begrenztes Gut. Die Stadt Karlsruhe sollte mit den wenigen in ihrem Eigentum verbleibenden Fl\u00e4chen ihre Lenkungsm\u00f6glichkeit f\u00fcr eine nachhaltige Gestaltung nutzen. Um diese Lenkungsfunktion dauerhaft sicherzustellen, sollte die Stadt auf den Verkauf von Grundst\u00fccken verzichten und grunds\u00e4tzlich nur noch in Erbpacht vergeben. Um in der aktuellen Zinsumgebung noch Investor*innen f\u00fcr die hochwertige Entwicklung von Fl\u00e4chen zu finden, muss die aktuelle H\u00f6he der Erbbauzinsen der Stadt weiterentwickelt und attraktiver ausgestaltet werden.<\/p>\n<p>Wenn Grundst\u00fccke verkauft oder in Erbpacht vergeben werden, hat die Stadt f\u00fcr einen unbegrenzten bzw. langen Zeitraum keinen Einfluss mehr auf die Nutzung von Fl\u00e4chen. Deshalb m\u00fcssen Kriterien der Nachhaltigkeit bereits bei der Vergabe oder dem Verkauf von Fl\u00e4chen eingeplant und verbindlich vereinbart werden. Um die st\u00e4dtischen Klimaziele zu erreichen, sollten auf Gewerbefl\u00e4chen ausschlie\u00dflich gut durchdachte energetische Konzepte realisiert werden. Die Fl\u00e4che von Grundst\u00fccken sollte maximal ausgenutzt werden, um das nicht vermehrbare Gut Grund und Boden bestm\u00f6glich auszunutzen. Die Kernkriterien f\u00fcr die Vergabe von Fl\u00e4chen sollte um Klimaneutralit\u00e4t bzw. einen hohen energetischen Standard sowie die volle Ausnutzung des Bebauungsplans erg\u00e4nzt werden.<\/p>\n<p>Unterzeichnet von:<\/p>\n<p>Zoe Mayer, Dr. Clemens Cremer, Christine Weber, Johannes Honn\u00e9, Benjamin Bauer<\/p>\n<p>Der Antrag wurde in der <a href=\"https:\/\/sitzungskalender.karlsruhe.de\/db\/ratsinformation\/termin-5662\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gemeinderatssitzung am 18. Februar 2020<\/a> behandelt.<\/p>\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Antrag Gewerbe-Grundst\u00fccke der Wirtschaftsf\u00f6rderung werden grunds\u00e4tzlich nur noch in Erbpacht vergeben. Die Verwaltung erarbeitet hierzu ein Konzept f\u00fcr einen angemessenen Erbpachtzins f\u00fcr st\u00e4dtische Grundst\u00fccke. 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