{"id":17303,"date":"2024-11-19T08:54:13","date_gmt":"2024-11-19T07:54:13","guid":{"rendered":"https:\/\/web4.karlsruhe.de\/Gemeinderat\/Gruene\/?p=17303"},"modified":"2024-12-06T09:44:02","modified_gmt":"2024-12-06T08:44:02","slug":"aktueller-stand-umsetzung-des-selbstbestimmungsgesetz-sbgg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/web4.karlsruhe.de\/Gemeinderat\/Gruene\/2024\/11\/aktueller-stand-umsetzung-des-selbstbestimmungsgesetz-sbgg\/","title":{"rendered":"Aktueller Stand: Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)"},"content":{"rendered":"\n<p>1. Wie viele Personen haben seit dem 1. August 2024 eine Erkl\u00e4rung zur \u00c4nderung des Vornamens oder des Geschlechtsantrags bei den Standes\u00e4mtern angemeldet? Wie viele Termine f\u00fcr eine \u00c4nderung des Namens oder Geschlechtseintrags wurden durch die Standes\u00e4mter bereits vergeben?<\/p>\n\n\n\n<p>2. Wurden Anmeldungen zur \u00c4nderung des Vornamens oder des Geschlechtseintrags vor dem 1. November bereits abgelehnt? Wenn ja, aus welchen Gr\u00fcnden?<\/p>\n\n\n\n<p>3. Wurden Antr\u00e4ge zur \u00c4nderung der Vornamen abgelehnt, weil die Anzahl der Vornamen von der antragstellenden Person ge\u00e4ndert werden sollte?<\/p>\n\n\n\n<p>4. Wird von den Standes\u00e4mtern eine eindeutige Zuordnung des Vornamens zum Geschlechtseintrag verlangt?<\/p>\n\n\n\n<p>5. Welche Ma\u00dfnahmen wurden ergriffen, um die st\u00e4dtischen Mitarbeitenden \u00fcber die Gesetzes\u00e4nderung zu informieren? Was wird weiterhin unternommen, um die st\u00e4dtischen Mitarbeitenden f\u00fcr die Thematik zu sensibilisieren?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sachverhalt\/Begr\u00fcndung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das im April diesen Jahres beschlossene Selbstbestimmungsgesetz erm\u00f6glicht transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbin\u00e4ren Personen per Selbstauskunft beim Standesamt ihren Vornamen und Personenstand im Personenregister \u00e4ndern zu lassen. Daf\u00fcr ben\u00f6tigen sie nicht mehr, wie bisher, eine gerichtliche Entscheidung. Auch die Notwendigkeit zur Einholung zweier Sachverst\u00e4ndigengutachten, die mit teils erniedrigenden Begutachtungen der Personen einhergingen, entf\u00e4llt mit dem neuen Gesetz.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses tritt in zwei Stufen in Kraft: Seit dem 1. August 2024 kann eine Erkl\u00e4rung zur \u00c4nderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen angemeldet werden. Am 1. November 2024 hat das Selbstbestimmungsgesetz dann das Transsexuellengesetz von 1980 endg\u00fcltig abgel\u00f6st. Die Fraktionen GR\u00dcNE und SPD m\u00f6chten wissen, wie die Umsetzung des neuen Gesetzes in den Karlsruher Standes\u00e4mtern bisher erfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>Erfahrungen aus anderen St\u00e4dten zeigen, dass einige Standes\u00e4mter Anmeldungen zur \u00c4nderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens vor dem endg\u00fcltigen Inkrafttreten des Gesetzes im November bereits abgelehnt haben. Da das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) zu diesem Zeitpunkt nicht in Kraft war und es sich daher nur um Anmeldungen zur Terminvereinbarung handelte, konnten Standes\u00e4mter zu diesem Zeitpunkt keine Antr\u00e4ge ablehnen. Diese Praxis widerspricht dem damaligen Rechtsrahmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Unsicherheit bestehen auch hinsichtlich der Frage, ob und wie viele Vornamen bei der Erkl\u00e4rung ge\u00e4ndert werden d\u00fcrfen. Das Bundesinnenministerium hat in einem klarstellenden Erg\u00e4nzungsschreiben vom 14. August 2024 deutlich gemacht, dass die Anzahl der Vornamen bei einer Erkl\u00e4rung nach \u00a7 2 Abs. 3 SBGG grunds\u00e4tzlich ver\u00e4ndert werden kann. Zudem enth\u00e4lt das SBGG grunds\u00e4tzlich keine Beschr\u00e4nkungen in Bezug auf die Anzahl der Vornamen. Wie viele Vornamen hinzugef\u00fcgt (oder gestrichen) werden k\u00f6nnen, ist final durch die Rechtsprechung zu entscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiterhin gibt es Unsicherheiten bez\u00fcglich der Auslegung von \u00a7 2 Abs. 3 SBGG, insbesondere in Bezug auf die Zuordnung des Vornamens zu dem Geschlechtseintrag. Einige Standes\u00e4mter verlangen eine eindeutige Zuordnung des Vornamens zum Geschlechtseintrag.<strong> <\/strong>Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, die vorschreiben, dass ein Vorname dem Geschlechtseintrag eindeutig zugeordnet sein muss. Diese Praxis widerspricht sowohl dem Normtext, dem Regelungszweck des SBGG als auch der Begr\u00fcndung zum Gesetzentwurf. Welche Vornamen einem offenen Geschlechtseintrag oder dem Geschlechtseintrag \u201edivers\u201c entsprechen sollen, l\u00e4sst das SBGG explizit offen und formuliert keine einschr\u00e4nkenden oder begrenzenden Vorgaben.<\/p>\n\n\n\n<p>Unterzeichnet von:<\/p>\n\n\n\n<p>Benjamin Bauer und Jorinda Fahringer, GR\u00dcNE Fraktion<\/p>\n\n\n\n<p>Yvette Melchien und Mathias Tr\u00f6ndle, SPD Fraktion<\/p>\n\n\n\n<p>Die Stellungnahme der Stadtverwaltung zu unserer Anfrage zur Gemeinderatssitzung am 17. Dezember 2024 finden Sie <a href=\"https:\/\/sitzungskalender.karlsruhe.de\/db\/ratsinformation\/termin-9534#top49\">hier<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Wie viele Personen haben seit dem 1. August 2024 eine Erkl\u00e4rung zur \u00c4nderung des Vornamens oder des Geschlechtsantrags bei den Standes\u00e4mtern angemeldet? 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