{"id":17210,"date":"2024-10-22T12:30:45","date_gmt":"2024-10-22T10:30:45","guid":{"rendered":"https:\/\/web4.karlsruhe.de\/Gemeinderat\/Gruene\/?p=17210"},"modified":"2025-03-28T11:13:53","modified_gmt":"2025-03-28T10:13:53","slug":"faq-zur-reform-der-grundsteuer-b-in-karlsruhe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/web4.karlsruhe.de\/Gemeinderat\/Gruene\/2024\/10\/faq-zur-reform-der-grundsteuer-b-in-karlsruhe\/","title":{"rendered":"Fragen und Antworten zur Reform der Grundsteuer B in Karlsruhe"},"content":{"rendered":"\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Warum \u00e4ndert sich die H\u00f6he des Grundsteuersatzes?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit der alten Grundsteuer bestanden erhebliche Ungleichheiten in der Besteuerung von Grundst\u00fccken, denn in Westdeutschland wurden die Grundst\u00fcckswerte seit dem Jahr 1964 nicht mehr angepasst. Tendenziell wurden alte, lange unver\u00e4ndert bestehende Grundst\u00fccke deutlich niedriger besteuert als neuere Grundst\u00fccke. Der steuerliche Wert der neueren Grundst\u00fccke wurde erst in j\u00fcngerer Vergangenheit festgesetzt und lag dadurch h\u00f6her. Wegen dieser Ungleichbehandlung hat das Bundesverfassungsgericht die alte Steuer f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt. Die Bemessungsgrundlagen mussten deswegen grundlegend angepasst werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Erh\u00e4lt die Stadt durch die Grundsteuer-Reform mehr Einnahmen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Land Baden-W\u00fcrttemberg, wir als Gemeinderat und die Stadtverwaltung Karlsruhe haben zugesagt, dass die H\u00f6he der Grundsteuer insgesamt nach der Reform weder h\u00f6her, aber auch nicht niedriger liegen sollte als mit der alten Grundsteuer. Das Ziel ist eine sogenannte aufkommensneutrale Ausgestaltung der reformierten Grundsteuer. Die Grundsteuer in H\u00f6he von j\u00e4hrlich ca 60 Mio. Euro ist f\u00fcr die Stadt Karlsruhe eine wichtige und verl\u00e4ssliche Einnahme. <\/p>\n\n\n\n<p>Wird das Ziel der Aufkommensneutralit\u00e4t erreicht, dann ist klar, dass f\u00fcr einen Teil der Grundst\u00fccke h\u00f6here Steuern anfallen und f\u00fcr einen Teil niedrigere Steuern. Hierauf hat die Stadt Karlsruhe mit der Festlegung des Hebesatzes keinen Einfluss<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie wird die Grundsteuer f\u00fcr die einzelnen Grundst\u00fccke berechnet?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bestimmend f\u00fcr die Grundsteuer in Baden-W\u00fcrttemberg ist zuerst der Wert des Grund und Bodens. Dieser Bodenrichtwert wird multipliziert mit der Grundst\u00fccksgr\u00f6\u00dfe. Es wird nicht mehr danach unterschieden, ob ein Grundst\u00fcck bebaut ist oder nicht. Diese Neubewertung der Grundst\u00fccke f\u00fchrt zu den gr\u00f6\u00dften Verschiebungen zwischen der bisherigen und der zuk\u00fcnftigen Besteuerung. Hierauf kann die Stadt Karlsruhe keinen Einfluss nehmen. <\/p>\n\n\n\n<p>Dieser sogenannte Grundsteuerwert wird mit der Grundsteuermesszahl multipliziert. Dadurch wird der sogenannte Grundsteuermessbetrag berechnet. Die Grundsteuermesszahl f\u00fcr Wohngrundst\u00fccke und Grundst\u00fccke mit denkmalgesch\u00fctzten Geb\u00e4uden ist niedriger als diejenige f\u00fcr Gewerbegrundst\u00fccke. Damit soll das Wohnen entlastet werden. Erst jetzt kommt die Stadt Karlsruhe ins Spiel. Sie legt den Hebesatz fest.<br>Der Grundsteuermessbetrag wird mit diesem Hebesatz multipliziert. Mit diesem letzten Schritt wird die Grundsteuer berechnet. In der Sitzung vom 22. Oktober 2024 hat der Gemeinderat einen Hebesatz von 270 % beschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Warum f\u00fchrt die Reform dazu, dass Wohngrundst\u00fccke zuk\u00fcnftig im Durchschnitt h\u00f6her besteuert werden und Gewerbegrundst\u00fccke geringer?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gewerbliche Grundst\u00fccke sind in der Regel eher in Randlagen verortet und werden zu niedrigeren Preisen gekauft und verkauft. Die f\u00fcr das Wohnen reduzierte Grundsteuermesszahl kann diesen Effekt in Karlsruhe nicht vollst\u00e4ndig ausgleichen. Aus unserer Sicht w\u00e4re es w\u00fcnschenswert gewesen, wenn der Landesgesetzgeber diesem Effekt st\u00e4rker entgegengewirkt h\u00e4tte. Im Gemeinderat haben wir hierauf keinen Einfluss. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Es bleibt festzuhalten: Die deutlichsten Ver\u00e4nderungen der Grundsteuerh\u00f6he folgen aus der Neubewertung \u00e4lterer Grundst\u00fccke. Sie folgen nicht aus der teilweisen Verlagerung der Steuerlast von gewerblichen Grundst\u00fccken zu Wohngrundst\u00fccken.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie berechnet die Stadt Karlsruhe den zuk\u00fcnftigen Grundsteuer-Hebesatz?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wenn das bisherige Grundsteuer-Aufkommen f\u00fcr Karlsruhe von ca 60 Mio. \u20ac nach der Reform wieder erreicht werden soll, ergibt sich nach der Festsetzung der Grundsteuermessbetr\u00e4ge durch das Finanzamt der Hebesatz durch einfache Rechnung:<br>60. Mio. \u20ac Gesamtaufkommen Grundsteuer \/ 22,1 Mio. \u20ac Grundsteuermessbetr\u00e4ge = 270 % Hebesatz.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Warum liegt der Karlsruher Hebesatz \u00fcber der Spanne im Transparenzregister?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Transparenzregister des Landes Baden-W\u00fcrttemberg beruhte auf einem Datenstand von Anfang September. Es wird dort ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass \u201e\u2026[die] nachtr\u00e4gliche Korrektur von Bodenrichtwerten durch Gutachteraussch\u00fcsse [\u2026] bei einzelnen Kommunen den aufkommensneutralen Hebesatz ver\u00e4ndern [kann]. Gleiches kann gelten, sofern in einzelnen Kommunen noch nicht alle wesentlichen Grundsteuermessbetr\u00e4ge festgesetzt sind. Solche Ver\u00e4nderungen k\u00f6nnen auch au\u00dferhalb der bisher angezeigten Bandbreite liegen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>In Karlsruhe lagen zum Stichtag am 17. September 2024 die Grundsteuermessbescheide erst f\u00fcr 91 % der steuerpflichtigen Grundst\u00fccke vor. Einzelne gro\u00dfe Grundst\u00fccke k\u00f6nnen jedoch einen erheblichen Einfluss auf das gesamte Aufkommen an Grundsteuer haben. Daher liegt der aufkommensneutrale Hebesatz f\u00fcr Karlsruhe geringf\u00fcgig h\u00f6her als die im Transparenzregister genannte Spanne von 243 % bis 269 %.<\/p>\n\n\n\n<p>Forderungen, einen Hebesatz am unteren Ende der Spanne aus dem Transparenzregister zu w\u00e4hlen, lehnen wir ab. Dies h\u00e4tte eine Senkung des Grundsteueraufkommens bedeutet, die angesichts der angespannten Finanzlage von Karlsruhe f\u00fcr uns nicht zu verantworten ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie werden Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer*innen unterst\u00fctzt, f\u00fcr die die neue Grundsteuer eine gro\u00dfe H\u00e4rte bedeutet?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eigent\u00fcmer*innen von Ein- und Zweifamilienh\u00e4usern haben k\u00fcnftig zum Teil h\u00f6here Steuern zu zahlen. Dies gilt insbesondere dort, wo die Wertsteigerung von gro\u00dfen Grundst\u00fccken bisher bei der Grundsteuer nicht ber\u00fccksichtigt wurde.<br>Das Landessteuergesetz sieht hierf\u00fcr keine H\u00e4rtefallregelung oder Erlassm\u00f6glichkeit vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir begr\u00fc\u00dfen es, dass die Stadt Karlsruhe im Zuge der Umsetzung der neuen Grundsteuer intensive Informations- und Beratungsangebote machen wird, um diejenigen B\u00fcrger*innen bei der Suche nach L\u00f6sungen zu unterst\u00fctzen, bei denen die ver\u00e4nderte Grundsteuer zu einer Belastung f\u00fchrt, die sie nicht einfach bew\u00e4ltigen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Stadtverwaltung k\u00fcndigt an, unter www.karlsruhe.de intensiv zu allen Aspekten des Themas Grundsteuer zu informieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was halten wir Gr\u00fcnen von der Grundsteuer-Reform?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die bisher bestehende Schieflage bei der Besteuerung von Grundst\u00fccken war ungerecht und wurde zu Recht f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Besteuerung von Grundst\u00fccken muss nach einfachen und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen. Die Grundst\u00fccksgr\u00f6\u00dfe und der Bodenrichtwert sind solche Kriterien. Die Einbeziehung von Geb\u00e4udewerten h\u00e4tte dagegen ein viel aufw\u00e4ndigeres und weniger nachvollziehbares Verfahren bedeutet.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Grundsteuerreform f\u00fchrt bei \u00fcber der H\u00e4lfte der Wohngrundst\u00fccke zu einer Entlastung.<br>Diejenigen, f\u00fcr die neuen Steuers\u00e4tzen eine gro\u00dfe Belastung sind, erhalten Beratung.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Weitere Informationen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorlage f\u00fcr die Gemeinderatssitzung am 22. Oktober 2024 zur Festlegung des Grundsteuer-Hebesatzes ist online zu finden: <a href=\"https:\/\/sitzungskalender.karlsruhe.de\/db\/ratsinformation\/termin-9532#top14\">https:\/\/sitzungskalender.karlsruhe.de\/db\/ratsinformation\/termin-9532#top14<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Ein FAQ des baden-w\u00fcrttembergischen Finanzministeriums unter: <a href=\"https:\/\/fm.baden-wuerttemberg.de\/de\/steuern\/grundsteuer\/faq-zur-grundsteuer\">https:\/\/fm.baden-wuerttemberg.de\/de\/steuern\/grundsteuer\/faq-zur-grundsteuer<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Eine landespolitische Bewertung der neuen Grundsteuer aus gr\u00fcner Sicht: <a href=\"https:\/\/gruenlink.de\/7117faizib\">https:\/\/gruenlink.de\/7117faizib<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Warum \u00e4ndert sich die H\u00f6he des Grundsteuersatzes? 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