{"id":13140,"date":"2022-03-21T15:57:07","date_gmt":"2022-03-21T14:57:07","guid":{"rendered":"https:\/\/web6.karlsruhe.de\/Gemeinderat\/Gruene\/?p=13140"},"modified":"2025-03-03T17:21:26","modified_gmt":"2025-03-03T16:21:26","slug":"sozialwohnungsquote-fuer-aussenbereich-einfuehren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/web4.karlsruhe.de\/Gemeinderat\/Gruene\/2022\/03\/sozialwohnungsquote-fuer-aussenbereich-einfuehren\/","title":{"rendered":"Sozialwohnungsquote f\u00fcr Au\u00dfenbereich einf\u00fchren"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Interfraktioneller Antrag von DIE.LINKE, Gr\u00fcne und SPD<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Karlsruhe, den 21.03.2022<\/p>\n\n\n\n<p>Der Gemeinderat m\u00f6ge beschlie\u00dfen:<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<div class=\"wp-block-group is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\">\n<li>Anlehnend an die bisherigen Bestimmungen im Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI), wird bei allen zuk\u00fcnftigen Bauma\u00dfnahmen auch im Au\u00dfenbereich, bei denen Planungs- bzw. Baurecht neu geschaffen wird, ab einer neu oder zus\u00e4tzlich geschaffenen Geschossfl\u00e4che mit Wohnnutzung von 900 m\u00b2, &nbsp;eine verpflichtende Quote von 30 Prozent, in besonderen Ausnahmef\u00e4llen 40 Prozent, \u00f6ffentlich gef\u00f6rderter Sozialwohnungen mit Belegungsbindungen f\u00fcr alle Bautr\u00e4ger*innen bestimmt. Dies wird auch bei Bebauungspl\u00e4nen im beschleunigten Verfahren angewendet.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Stadtverwaltung gew\u00e4hrleistet die Umsetzung dieser Quote mit fallweise unterschiedlichen Instrumenten des Baurechts bzw. entsprechender privatrechtlicher Vertr\u00e4ge mit den beteiligten Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer*innen bzw. Bauherr*innen.   Fallweise werden genutzt:\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Privatrechtliche Vertr\u00e4ge<\/li>\n\n\n\n<li>Im Rahmen neuer Bebauungspl\u00e4ne \u00a78ff BauGB st\u00e4dtebauliche Vertr\u00e4ge gem\u00e4\u00df \u00a711 BauGB<\/li>\n\n\n\n<li>Umlegungsverfahren gem\u00e4\u00df \u00a745ff BauGB<\/li>\n\n\n\n<li>Zwischenerwerb von Fl\u00e4chen \u00fcber privatrechtlichen Ankauf oder Aus\u00fcbung von Vorkaufsrechten gem\u00e4\u00df BauGB<\/li>\n\n\n\n<li>St\u00e4dtebauliche Entwicklungsma\u00dfnahme gem\u00e4\u00df \u00a7165ff BauGB<\/li>\n\n\n\n<li>oder weitere geeignete Instrumente<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n\n\n\n<li>Die Stadtverwaltung legt im Zuge des Aufstellungsbeschlusses eines Bebauungsplans dar, wie im konkreten Fall das Ziel der Sozialwohnungsquote erreicht werden wird.<\/li>\n\n\n\n<li>F\u00fcr das in der Planung befindliche Neubaugebiet \u201eNeureut Zentrum III\u201c wird gepr\u00fcft, ob f\u00fcr das Planungsgebiet des St\u00e4dtebaulichen Rahmenplans die Vorbereitung einer St\u00e4dtebaulichen Entwicklungsma\u00dfnahme beschlossen werden muss, um die Quote an Sozialwohnungen zu erreichen.&nbsp; Die Stadtverwaltung beginnt in diesem Fall diesen Verfahrensweg baldm\u00f6glich mit der Veranlassung der Vorbereitenden Untersuchung (\u00a7165, Abs.3 BauGB).<\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<p>Begr\u00fcndung:<\/p>\n\n\n\n<p>zu 1.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Karlsruhe ist gepr\u00e4gt durch einen gravierenden Mangel an preiswerten Wohnungen. Angesichts der drastisch gestiegenen Grundst\u00fccks- und Baupreise kann durch den Neubau \u00f6ffentlich gef\u00f6rderter Sozial-Wohnungen dringend ben\u00f6tigter Wohnraum zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Anwendung des Karlsruher Innenentwicklungskonzepts hinaus, sollen bei allen Wohnungsbauvorhaben, bei denen neues Planrecht geschaffen wird, Vorgaben bez\u00fcglich einer verbindlichen Quote von 30% \u00f6ffentlich gef\u00f6rderten Sozialwohnungen mit Bindungsrecht f\u00fcr alle Bautr\u00e4ger gemacht werden. Mit besonderer Begr\u00fcndung ist innerhalb eines Radius von 3.000 m eine Ersatzma\u00dfnahme m\u00f6glich. Die Bereitstellungsquote erh\u00f6ht sich in diesem Fall um 10 Prozent auf 40 Prozent. Die Abweichung von KAI erkl\u00e4rt sich u.a. aus dem massiv steigenden Bedarf im unteren Preisniveau von Wohnungen. Mit den Einkommensgrenzen von aktuell 51.000 Euro f\u00fcr einen Einpersonenhaushalt und 69.000 Euro f\u00fcr einen Vierpersonenhaushalt ist ein erheblicher Anteil der st\u00e4dtischen Haushalte anspruchsberechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beschr\u00e4nkung einer Sozialquote auf den sogenannten Innenbereich wird auf alle Neubaufl\u00e4chen ausgeweitet. Hiermit wird der Bau von preiswerten Wohnungen zu einem grunds\u00e4tzlichen Baustein einer Karlsruher Baulandstrategie.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Baugesetzbuch bietet eine Vielzahl von M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Durchsetzung der angestrebten Quote.<\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich zur Nutzung dieses rechtlichen Instrumentariums, stellt die Stadt Karlsruhe mit diesem Beschluss gegen\u00fcber potentiellen Investor*innen ihren Willen dar, dass sie ohne entsprechende vertragliche Vereinbarungen kein Planrecht schaffen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>zu 2 und 3.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Baugesetzbuch bietet ein breites Instrumentarium an M\u00f6glichkeiten zur Umsetzung des gesetzten Ziels. Die Stadtverwaltung stellt vor einem Aufstellungsbeschluss f\u00fcr ein Bebauungsplanverfahren anhand der gegebenen Voraussetzungen die notwendigen Instrumente und ein geeignetes Verfahren dar und initiiert die Durchf\u00fchrung der notwendigen Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n\n\n\n<p>zu 4.<\/p>\n\n\n\n<p>Einen St\u00e4dtebauliche Ma\u00dfnahme nach \u00a7165 BauGB stellt insbesondere dann das erforderliche Mittel dar, wenn angestrebte st\u00e4dtebauliche Ziele mit dem \u201egeringeren\u201c Mittel in Form von st\u00e4dtebaulichen Vertr\u00e4gen nicht zu erreichen sind. Aufgrund der kleinteiligen Grundst\u00fccksteilung, ist eine geordnete Planung und Durchf\u00fchrung der Bauvorhaben mit den angestrebten Zielen in diesem Planungsgebiet nur durch Zwischenerwerb der Grundst\u00fccke durch die Stadt, entsprechend den Vorgaben der St\u00e4dtebaulichen Entwicklungsma\u00dfnahme, gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Handlungsbedarf zur Durchf\u00fchrung einer st\u00e4dtebaulichen Ma\u00dfnahme gem\u00e4\u00df BauGB ergibt sich insbesondere aus einem erh\u00f6hten Bedarf an preiswerten Wohnungen und der Notwendigkeit der Entlastung des Karlsruher Wohnungsmarktes durch Bereitstellung solcher Wohnungen sowie notwendiger \u201eGemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Beispiel: Im Planungsgebiet Neureut Zentrum III sollen gem\u00e4\u00df vorliegender Rahmenplanung 1.400 Wohneinheiten entstehen. Es ist \u2013 in einem fr\u00fchen Planungsstadium &#8211; das bei weitem gr\u00f6\u00dfte st\u00e4dtische Planungsgebiet f\u00fcr Wohnungsneubau und kann einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung von dringend ben\u00f6tigten \u00f6ffentlich gef\u00f6rderten Sozial-Wohnungen in Karlsruhe leisten.<\/p>\n\n\n\n<p>Unterzeichner*innen:<br>DIE LINKE Fraktion: Mathilde G\u00f6ttel, Karin Binder, Lukas Bimmerle<br>GR\u00dcNE Fraktion: Aljoscha L\u00f6ffler, Michael Borner, Verena Anlauf<br>SPD Fraktion: Yvette Melchien, Michael Zeh, David Hermanns<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Im <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/sitzungskalender.karlsruhe.de\/db\/ratsinformation\/termin-6605#top14\" target=\"_blank\">Planungsausschuss und im Gemeinderat im November 2022<\/a> wurde unser Antrag endlich beraten:<br>Wir wurden auf die Weiterentwicklung des Karlsruher Innenentwicklungskonzeptes KAI verwiesen, das im Sommer 2023 vorgelegt werden soll. In diesem Rahmen wird gepr\u00fcft, auf welcher rechtlichen Grundlage auch im Au\u00dfenbereich bei Bauprojektenvon Investor*innen eine Sozialwohnungsquote verlangt werden kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Interfraktioneller Antrag von DIE.LINKE, Gr\u00fcne und SPD Karlsruhe, den 21.03.2022 Der Gemeinderat m\u00f6ge beschlie\u00dfen: Begr\u00fcndung: zu 1. 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