{"id":12384,"date":"2021-07-21T15:35:16","date_gmt":"2021-07-21T13:35:16","guid":{"rendered":"https:\/\/web6.karlsruhe.de\/Gemeinderat\/Gruene\/?p=12384"},"modified":"2025-03-03T16:41:17","modified_gmt":"2025-03-03T15:41:17","slug":"stadtentwicklungsstrategie-2035-wohnen-und-bauen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/web4.karlsruhe.de\/Gemeinderat\/Gruene\/2021\/07\/stadtentwicklungsstrategie-2035-wohnen-und-bauen\/","title":{"rendered":"Stadtentwicklungsstrategie 2035 Wohnen und Bauen"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\"><strong>Erg\u00e4nzungsantrag zu TOP 9 der Gemeinderatssitzung am 27. Juli 2021<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li><strong>Erh\u00f6hung der Bereitstellungsquote im Karlsruher Innenentwicklungskonzept (KAI):<\/strong><br>Von der neu oder zus\u00e4tzlich geschaffenen Geschossfl\u00e4che mit Wohnnutzung sind 50 Prozent (Bereitstellungsquote) im gef\u00f6rderten Wohnungsbau bereitzustellen. Mit besonderer Begr\u00fcndung ist innerhalb eines Radius von 3.000 m eine Ersatzma\u00dfnahme m\u00f6glich. Die Bereitstellungsquote erh\u00f6ht sich in diesem Fall um 10 Prozent auf 60 Prozent.<\/li><li>Erweiterung des Ma\u00dfnahmenb\u00fcndels \u201eSchaffung von neuem Wohnraum\u201c um die Ma\u00dfnahme <strong>Anwendung des Baugebots nach \u00a7 176 Baugesetzbuch<\/strong> f\u00fcr alle Bebauungspl\u00e4ne\/ Bodenordnungsverfahren, die als Art der baulichen Nutzung ausschlie\u00dflich Wohnen festsetzen bzw. sich alleine Wohnen nach \u00a7 34 BauGB in die n\u00e4here Umgebung einf\u00fcgt.<\/li><li>Erweiterung des Ma\u00dfnahmenb\u00fcndels \u201eWohnraum- Aktivierung\u201c um die Ma\u00dfnahme<strong> Einrichtung eines Leerstandkatasters.<\/strong><\/li><\/ol>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td><strong>Begr\u00fcndung\/Sachverhalt<\/strong><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p>Seit der <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.karlsruhe.de\/b3\/bauen\/innenentwicklung\" target=\"_blank\">Einf\u00fchrung von KAI<\/a> sind in zehn Baugebieten insgesamt 909 Wohnungen mit 412 gef\u00f6rderten Wohnungen entstanden. Damit haben die Planungsbeg\u00fcnstigten durch die Komplement\u00e4rf\u00f6rderung in den meisten F\u00e4llen mehr gef\u00f6rderten Wohnraum realisiert als die bisher geforderten 30 Prozent. Wegen der fortgesetzten Wohnraumknappheit und Akzeptanz f\u00fcr dieses Instrument der Bereitstellungsquote von sozial gef\u00f6rdertem Wohnraum beantragen die GR\u00dcNEN eine moderate Erh\u00f6hung dieser Quote.<\/p>\n\n\n\n<p>Unser <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.karlsruhe.de\/b3\/bauen\/baulandkataster.de\" target=\"_blank\">st\u00e4dtisches Baul\u00fcckenkataster<\/a> zeigt, dass ein gewisses Potenzial f\u00fcr Wohnungsbau immer noch brach liegt. Daher bef\u00fcrworten wir die Anwendung des Baugebots nach \u00a7 176 Baugesetzbuch. Das Baugebot ist ein wirkungsvolles Instrument, um die Bereitschaft von Grundst\u00fcckseigner*innen zu st\u00e4rken, entweder selbst Wohnungen zu bauen oder ihre Grundst\u00fccke zu verkaufen. Da es sich bei der Wohnungsnot um einen gravierenden sozialen Notstand handelt, greift die soziale Verpflichtung des Eigentums des Grundgesetzes. Deshalb muss dieses Instrument ernsthaft gepr\u00fcft und bei sich zuspitzender Notlage auf dem Wohnungsmarkt genutzt werden. Dabei sollte das Vorkaufsrecht der Stadt in Anspruch genommen werden, um sozial vertr\u00e4gliche Mieten zu erreichen. Bei der derzeit angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt erscheint es legitim, bei neu entstehenden Baugebieten ein f\u00fcr alle privaten Baugrundst\u00fccke geltendes Baugebot zu konkretisieren. Dieses beantragte Verfahren gilt auch f\u00fcr Bodenordnungsverfahren\/ Umlegung. Eine Umlegung dient der Baulandversorgung und hat damit f\u00fcr die Stadtentwicklung erhebliche Bedeutung.<\/p>\n\n\n\n<p>Leerstand ist nicht nur ein Problem f\u00fcr Wohnungssuchende: Eigent\u00fcmer*innen entgehen Mieteinnahmen, doch die Steuern und Betriebskosten f\u00fcr die Immobilie sind weiterhin f\u00e4llig. Wenn Immobilien l\u00e4nger leer stehen, verfallen Fassaden und G\u00e4rten verwildern, es kommt vermehrt zu Vandalismus. Durch das vom Gemeinderat beschlossene Programm \u201e<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.karlsruhe.de\/b3\/soziales\/wohnungswesen\/wohnraummobi.de\" target=\"_blank\">Wohnraummobilisierung plus<\/a>\u201c wird Eigent\u00fcmer*innen von leerstehenden Immobilien ein finanzieller Anreiz zur Aktivierung von entsprechendem Wohnraum geschaffen. Das erkl\u00e4rte Ziel hierbei ist, dass durch die Gew\u00e4hrung eines Zuschusses, insbesondere f\u00fcr Bauma\u00dfnahmen, Wohnungen wieder einer Vermietung zugef\u00fchrt werden. Gleichzeitig erfolgt eine festgelegte Mietpreis- und Belegungsbindung. Durch die Einrichtung eines Leerstandkataster versprechen wir uns eine zielgerichtete und besser organisierte Weiterentwicklung des Programms \u201eWohnraum- Mobi\u201c, welches in vielen F\u00e4llen nicht in Anspruch genommen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Unterzeichnet von:<\/p>\n\n\n\n<p>Michael Borner, Aljoscha L\u00f6ffler, Johannes Honn\u00e9, Verena Anlauf, Renate Rast\u00e4tter<\/p>\n\n\n\n<p><a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/web3.karlsruhe.de\/Gemeinderat\/ris\/bi\/vo0050.php?__kvonr=41592&amp;voselect=6263\" target=\"_blank\">Behandelt in der Gemeinderatssitzung am 27.07.21.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Aus dem Gemeinderat: Eine Erh\u00f6hung der Quote von gef\u00f6rdertem Wohnraum auf 50 % wird von der Stadtverwaltung ebenso aufgegriffen wie die Anwendung des Baugebotes.<br>\u00dcber die Einrichtung eines Leerstandskatasters wurde abgestimmt: Ablehnung durch die anderen beiden gro\u00dfen Fraktionen und die rechte Seite des Hauses.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erg\u00e4nzungsantrag zu TOP 9 der Gemeinderatssitzung am 27. 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