Antrag

GRÜNE-Gemeinderatsfraktion

vom: 29.08.06

eingegangen: 29.08.06

27. Sitzung des Gemeinderates am
TOP 22

Vorlage Nr. 803
Öffentlich x           Nichtöffentlich
verantwortlich Dez. 3

Soziale Staffelung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen


Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung -

 

Über die Einführung einer Beitragsstaffelung in Kindertageseinrichtungen wurde schon

mehrfach im Jugendhilfeausschuss und im Gemeinderat gesprochen. Das Ergebnis

war stets, dass das bei der Stadtverwaltung gehandhabte Verfahren gerechter ist und

den wesentlich höheren Aufwand, den eine Staffelung verursacht, vermeidet.

 

Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen nein   x        ja

Gesamtaufwand der
Maßnahme

Einnahmen
(Zuschüsse u. Ä.)

Finanzierung durch
städtischen Haushalt

Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Ergänzende Erläuterungen:

 

Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)

 

nein x         ja

 

durchgeführt am

Abstimmung mit städtischen Gesellschaften

nein x         ja

abgestimmt mit

 

Über die Einführung von gestaffelten Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen wurde im Jugendhilfeausschuss und im Gemeinderat schon mehrfach gesprochen.

Die Benutzungsentgelte in den städtischen Einrichtungen werden vom Gemeinderat in einem der Einrichtungsart entsprechenden Satz festgelegt. Dabei wird auch die Geschwisterermäßigung geregelt. Eltern, die ihre Kinder in einer Einrichtung anmelden, werden darauf hingewiesen, dass sie beim Jugendamt wirtschaftliche Jugendhilfe beantragen können, wenn sie der Auffassung sind, die Mittel nicht aufbringen zu können. Letzteres gilt auch für die Benutzer der Einrichtungen freier Träger.

Dieses Verfahren ist gerecht und wird bei Kindergärten von etwa 30 %, bei Ganztagskindergärten von etwa 45 % und bei Schülerhorten von etwa 55 % der Eltern genutzt. Zur Klärung der Bedürftigkeit werden die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen zugrunde gelegt, dabei sind auch die anzuerkennenden besonderen Belastungen der Familien zu berücksichtigen. Für die Hilfeberechtigten bedeutet dies, dass das Jugendamt entweder den vollen Betrag übernimmt oder sie zur Zahlung eines zumutbaren Anteils verpflichtet werden. Insofern wird seit Jahren eine individuelle Staffelung erzielt.

Die Einführung einer allgemeinen Staffelung im Entgeltsystem würde einen erheblichen Verwaltungs- und erhöhten Personalaufwand begründen. Zunächst müssten alle Entgeltpflichtigen der jeweiligen Stufe zugeordnet werden, dies mit allen Nachweisen und Papieren, die bei der Antragstellung auf Jugendhilfe benötigt werden. Veränderungen beim Familieneinkommen verursachten neue Überprüfungen.

Die freien Träger haben mehrfach eine Entgeltstaffelung wegen des zusätzlichen Personalaufwandes abgelehnt, sodass durch die Einführung bei der Stadt neue Unterschiede zwischen städtischen und freien Tagesstätten entstünden. Würde bei den Trägern eine Staffelung angewandt, könnte der Einnahmeausfall nur über eine Pauschale erfolgen, da nicht fortwährend für mehrere tausend Benutzer der reale Ersatz der Staffelreduzierung errechnet werden kann.

Das Bürgermeisteramt empfiehlt, den Antrag abzulehnen.