Änderungsantrag

GRÜNE-Gemeinderatsfraktion

vom: 21.03.2006

eingegangen: 21.03.2006

22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006
TOP 6

Vorlage Nr. 646
Öffentlich x          Nichtöffentlich
verantwortlich Dez.5

Bebauungsplan "Gottesaue-Ostauepark", Karlsruhe-Oststadt


Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung -

Aus städtebaulichen Gründen sollte an der Flächenausweisung im Bebauungsplan festgehalten werden. Dafür sprechen sowohl die räumliche Ausrichtung auf das Schloss Gottesaue als auch die Nutzungsangebote in Verbindung mit der Musikhochschule und der Entwicklung des Schlacht- und Viehhofs.

 

Finanzielle Auswirkungen nein  x           ja

Gesamtaufwand der
Maßnahme

Einnahmen
(Zuschüsse u. Ä.)

Finanzierung durch
städtischen Haushalt

Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung

Ergänzende Erläuterungen:

 

Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)

 

nein x    ja

 

durchgeführt am

Abstimmung mit städtischen Gesellschaften

nein x    ja

abgestimmt mit

Der Ausgangspunkt des Bebauungsplankonzeptes ist die Preisgerichtsentscheidung zum Städtebaulichen Ideenwettbewerb Karlsruhe Südost-Gottesaue 1992 und die Entscheidung des Gemeinderates zum Rahmenplan Karlsruhe-Südost 1994.

Demnach soll die Durlacher Allee als wichtige Stadteingangsachse im Bereich des Schlosses Gottesaue mit einer trichterförmig auf das Schloss zulaufenden Bebauung die Sichtbeziehung gezielt auf das Schloss hinlenken und diesen Bereich dadurch an Bedeutung gewinnen lassen. Gerade diese Eingangssituation sollte durch eine hochwertige Bebauung urban gefasst werden und nicht durch eine zu große Lücke in der ansonsten dicht bebauten Durlacher Allee zu einem diffusen Eindruck beitragen.

Auch der Neubau des BGV wurde aufgrund dieser Konzeption bereits so realisiert.

Zudem wollte man neben dem Schlachthofareal eine Bebauung ermöglichen, die die Nutzungsumwandlung im Schlachthofareal durch die Ansiedlung von Hochschuleinrichtungen, kulturellen Nutzungen, Verwaltung und Dienstleistungen unterstützt, sozusagen als Anstoßimpuls für die Umnutzung dient und diesen Bereich gleichzeitig aufwertet.

Unabhängig von diesen planerischen Überlegungen besteht ein erhebliches Interesse des Landes Baden-Württemberg, auf dieser Fläche Erweiterungsbauten für die Musikhochschule anzusiedeln.

 

Daher soll es bei der Ausweisung des SO 2 bleiben.