|
||||
Änderungsantrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 21.03.2006 eingegangen: 21.03.2006 |
22.
Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 Vorlage Nr. 646 |
|||
Bebauungsplan "Gottesaue-Ostauepark", Karlsruhe-Oststadt |
||||
|
Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - |
Aus städtebaulichen Gründen sollte an der Flächenausweisung im Bebauungsplan festgehalten werden. Dafür sprechen sowohl die räumliche Ausrichtung auf das Schloss Gottesaue als auch die Nutzungsangebote in Verbindung mit der Musikhochschule und der Entwicklung des Schlacht- und Viehhofs. |
Finanzielle Auswirkungen nein x ja |
|||||||
Gesamtaufwand der |
Einnahmen |
Finanzierung durch |
Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) |
||||
Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Ergänzende Erläuterungen: |
|||||||
Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) |
nein x ja |
durchgeführt am |
|||||
Abstimmung mit städtischen Gesellschaften |
nein x ja |
abgestimmt mit |
|||||
Demnach soll die Durlacher Allee als wichtige Stadteingangsachse im Bereich des Schlosses Gottesaue mit einer trichterförmig auf das Schloss zulaufenden Bebauung die Sichtbeziehung gezielt auf das Schloss hinlenken und diesen Bereich dadurch an Bedeutung gewinnen lassen. Gerade diese Eingangssituation sollte durch eine hochwertige Bebauung urban gefasst werden und nicht durch eine zu große Lücke in der ansonsten dicht bebauten Durlacher Allee zu einem diffusen Eindruck beitragen.
Auch der Neubau des BGV wurde aufgrund dieser Konzeption bereits so realisiert.
Zudem wollte man neben dem Schlachthofareal eine Bebauung ermöglichen, die die Nutzungsumwandlung im Schlachthofareal durch die Ansiedlung von Hochschuleinrichtungen, kulturellen Nutzungen, Verwaltung und Dienstleistungen unterstützt, sozusagen als Anstoßimpuls für die Umnutzung dient und diesen Bereich gleichzeitig aufwertet.
Unabhängig von diesen planerischen Überlegungen besteht ein erhebliches Interesse des Landes Baden-Württemberg, auf dieser Fläche Erweiterungsbauten für die Musikhochschule anzusiedeln.
Daher soll es bei der Ausweisung des SO 2 bleiben.