INTERFRAKTIONELLER ANTRAG KAL-Gemeinderatsfraktion vom: 15.02.2007 eingegangen: 15.02.2007 |
Gremium: |
34. Plenarsitzung den Gemeinderats |
Termin: Vorlage Nr.:
Verantwortlich: |
976
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Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - |
Der Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Karlsruhe wird die angesprochenen Fragestellungen aufnehmen und bearbeiten. Da dieser im Rahmen des Masterplanes beschlossen wurde, wird die Umsetzung derzeit vorbereitet.
Für die Sanierung der Rheinbrücke ist die Stadt Karlsruhe nicht zuständig. Sowie der Verwaltung Sanierungspläne des Landes vorliegen, wird sie die entsprechenden gemeinderätlichen Gremien darüber informieren.
Finanzielle Auswirkungen nein X ja |
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Gesamtaufwand der |
Einnahmen |
Finanzierung durch |
Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) |
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Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Ergänzende Erläuterungen: |
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Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) |
nein x ja |
durchgeführt am |
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Abstimmung mit städtischen Gesellschaften
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nein x ja |
abgestimmt mit |
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1. Die Entwicklung eines Konzeptes, sowohl den Pendler- als auch den Güterverkehr in der Region Karlsruhe zu verbessern und umweltfreundlicher zu gestalten, ist zwingender Bestandteil eines Verkehrsentwicklungsplanes für Karlsruhe. Der Schienen-, Rad- und Schiffsverkehr sowie der motorisierte Individualverkehr sind Bausteine der integrierten Herangehensweise. Ein Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Karlsruhe ist eines der Leitprojekte des Masterplanes 2015. Die Umsetzung dieses Projekts wird derzeit vom Stadtplanungsamt vorbereitet. Eine Beteiligung der städtischen Verkehrsplaner, der städtischen Nahverkehrsgesellschaften, der Hafen GmbH, der Bürgerinnen und Bürger und externer Verkehrsplanungsbüros ist selbstverständlich.
Die Stadtverwaltung hält es nicht für sinnvoll, ein eigenes Sanierungsgutachten erstellen zu lassen. Zum einen ist die Stadtverwaltung Karlsruhe nicht Baulastträger für diesen Straßenbauabschnitt, zum anderen gibt es keine Veranlassung, die Kompetenz der Brückenfachleute beim Regierungspräsidium Karlsruhe in Frage zu stellen. Die anstehende Sanierung der bestehenden Rheinbrücke gilt zudem nicht als Hauptgrund für den Bedarf der zweiten Rheinbrücke.
In der 2. Kommissionssitzung zur Nordtangente werden ebenfalls wieder Vertreter des Regierungspräsidiums geladen werden, so dass die Sanierungsfragen dort nochmals diskutiert werden können.