INTERFRAKTIONELLER ANTRAG

GRÜNE-Gemeinderatsfraktion
KAL-Gemeinderatsfraktion

vom: 15.02.2007

eingegangen: 15.02.2007

Gremium:

34. Plenarsitzung den Gemeinderats

Termin:
 

Vorlage Nr.:
TOP:

 

Verantwortlich:

27.03.2007

976

7

öffentlich

Dez. 5


Reduzierung des MIV auf der Rheinbrücke bei Karlsruhe

Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung -

Der Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Karlsruhe wird die angesprochenen Fragestellungen aufnehmen und bearbeiten. Da dieser im Rahmen des Masterplanes beschlossen wurde, wird die Umsetzung derzeit vorbereitet.

Für die Sanierung der Rheinbrücke ist die Stadt Karlsruhe nicht zuständig. Sowie der Verwaltung Sanierungspläne des Landes vorliegen, wird sie die entsprechenden gemeinderätlichen Gremien darüber informieren.

Finanzielle Auswirkungen nein  X        ja

Gesamtaufwand der
Maßnahme

Einnahmen
(Zuschüsse u. Ä.)

Finanzierung durch
städtischen Haushalt

Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung

Ergänzende Erläuterungen:

Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)

nein x       ja

durchgeführt am

Abstimmung mit städtischen Gesellschaften

 

 

nein x       ja

abgestimmt mit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Die Entwicklung eines Konzeptes, sowohl den Pendler- als auch den Güterverkehr in der Region Karlsruhe zu verbessern und umweltfreundlicher zu gestalten, ist zwingender Bestandteil eines Verkehrsentwicklungsplanes für Karlsruhe. Der Schienen-, Rad- und Schiffsverkehr sowie der motorisierte Individualverkehr sind Bausteine der integrierten Herangehensweise. Ein Verkehrsentwicklungsplan für die Stadt Karlsruhe ist eines der Leitprojekte des Masterplanes 2015. Die Umsetzung dieses Projekts wird derzeit vom Stadtplanungsamt vorbereitet. Eine Beteiligung der städtischen Verkehrsplaner, der städtischen Nahverkehrsgesellschaften, der Hafen GmbH, der Bürgerinnen und Bürger und externer Verkehrsplanungsbüros ist selbstverständlich.

  1. Die Verwaltung hält es nicht für ratsam, Bausteine aus dieser Untersuchung im Vorgriff herauszulösen oder zu beauftragen. Dies gilt für eine Untersuchung zum Pendlerverkehr nach Wörth, genau wie für eine geänderte Planung für die zukünftige B 10 durch Karlsruhe.
  2. Zur Frage der Sanierung der bestehenden Rheinbrücke hat es in den vergangenen Jahren mehrere Gemeinderatsanfragen gegeben bzw. hat die Stadtverwaltung sich schon mehrfach beim Regierungspräsidium Karlsruhe nach dem genauen Sachstand erkundigt. Auch in der Kommissionssitzung zur Nordtangente vom Februar 2006 haben Vertreter des Regierungspräsidiums Karlsruhe Rede und Antwort zum Sanierungsbedarf gestanden.

Die Stadtverwaltung hält es nicht für sinnvoll, ein eigenes Sanierungsgutachten erstellen zu lassen. Zum einen ist die Stadtverwaltung Karlsruhe nicht Baulastträger für diesen Straßenbauabschnitt, zum anderen gibt es keine Veranlassung, die Kompetenz der Brückenfachleute beim Regierungspräsidium Karlsruhe in Frage zu stellen. Die anstehende Sanierung der bestehenden Rheinbrücke gilt zudem nicht als Hauptgrund für den Bedarf der zweiten Rheinbrücke.

In der 2. Kommissionssitzung zur Nordtangente werden ebenfalls wieder Vertreter des Regierungspräsidiums geladen werden, so dass die Sanierungsfragen dort nochmals diskutiert werden können.