ANFRAGE

Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE)

vom: 18. Januar 2007

eingegangen: 18. Januar 2007

Gremium:

33. Plenarsitzung des Gemeinderates

Termin:
 

Vorlage Nr.:
TOP:

 

Verantwortlich:

27.02.2007

961

27

 

Dez 4


Schonwälder auf Gemarkung Karlsruhe

Stellungnahme des Bürgermeisteramtes

 

  1. Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass als Folge der Novellierung des Landeswaldgesetzes im Jahr 1995 Schonwälder durch Rechtsverordnung zu sichern sind?
  2. Die Rechtslage ist der Stadtverwaltung seit Inkrafttreten der Novellierung des Landeswaldgesetzes bekannt. Deshalb wurden im Stadtwald Karlsruhe und im Staatswald des ehemaligen Staatlichen Forstamtes Karlsruhe die Waldschutzgebiete durch neue Rechtsverordnungen der damaligen (Körperschafts-)Forstdirektion Karlsruhe vom 20.08.1999 (Bannwald) bzw. vom 05.11.2001 (Schonwälder) ausgewiesen.

  3. Ist der Stadtverwaltung bekannt, warum die Sicherung der Schonwälder im Hardtwald per Rechtsverordnung nicht erfolgt ist, während dies für andere Karlsruher Schonwälder geschehen ist?
  4. Der Stadtverwaltung wurde die Situation im Zuge der Vorarbeiten für den Pflege- und Entwicklungsplan für das FFH-Gebiet Hardtwald durch das Regierungspräsidium Freiburg, Ref. Forstpolitik erläutert. Zwischen 2002 und Februar 2004 wurde eine Ausweitung des gesetzlichen Erholungswaldes und eine Ausweitung der Schonwaldflächen diskutiert, ein Verordnungsentwurf wurde 2004 erarbeitet.

    Als bekannt wurde, dass für das FFH-Gebiet Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe sowie für das Vogelschutzgebiet Hardtwald nördlich von Karlsruhe die Aufstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans (PEPL) erfolgen wird, wurde die Ausweisung nicht weiter verfolgt. Vielmehr sollen die Ergebnisse und Planungen des PEPL (sie liegen voraussichtlich Ende 2007 vor) abgewartet werden, um ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ein umfassenderes Schonwaldgebiet zur Erreichung der naturschutzfachlichen Ziele auszuweisen.

     

  5. Hält die Stadtverwaltung es für fachlich richtig, die betreffenden Alteichenbestände im Hardtwald als Schonwälder mit eingeschränkter forstlicher Nutzung zu bewirtschaften?
  6.  

    Die Alteichenbestände im Hardtwald werden bereits seit Jahren praktisch nicht mehr forstlich genutzt, soweit es die Verkehrssicherung zulässt. Bei der Bestandspflege werden Eichen konsequent gefördert. Diese Vorgehensweise im Staatswald wird von der Stadtverwaltung begrüßt und für richtig erachtet.

     

  7. Wird sich die Stadtverwaltung bei der Landesforstverwaltung dafür einsetzen, dass die betreffenden Waldflächen im Hardtwald zukünftig per Rechtsverordnung als Schonwälder gesichert werden?

 

Zunächst werden die Ergebnisse des Pflege- und Entwicklungsplanes abgewartet. Falls sich zeigen sollte, dass eine Ausweisung als Schonwald zielführend ist, um die naturschutzfachlichen Ziele zu erreichen, würde dies von der Stadtverwaltung unterstützt werden. Letztendlich können Schonwälder aber nur mit Zustimmung durch den Waldbesitzer (Staatswald) durch die höhere Forstbehörde (Regierungspräsidium Freiburg) ausgewiesen werden (§ 32 LWaldG).