ANFRAGE

Stadtrat Klaus Stapf (GRÜNE)

vom: 30.11.2006

eingegangen: 30.11.2006

Gremium:

32. Plenarsitzung des Gemeinderates

Termin:
 

Vorlage Nr.:
TOP:

Verantwortlich:

23.01.2007

923

28

Dez. 3

Erfolgsbilanz und Auswirkungen 1-Euro-Jobs (zusätzliche Beschäftigungsmaßnahmen)

Stellungnahme des Bürgermeisteramtes

 

Die für das Jahr 2005 vorliegenden Daten sind nur bedingt mit den Daten des Jahres 2006 vergleichbar. Hierzu ist festzustellen, dass bis einschließlich Juni 2005 noch mit verschiedenen DV-Programmen gearbeitet wurde und die Datenerfassung erst im Laufe des Jahres 2005 weitgehend vereinheitlicht werden konnte.

Zu 1. Wie viele der im Jahr 2005 vermittelten "1-Euro-Jobber-/innen" sind nachhaltig in den 1. Arbeitsmarkt integriert worden?

Im Jahr 2005 konnten insgesamt 1.850 Leistungsbezieher integriert werden (01.01. bis 15.10.2006: 2.308).

Im Jahr 2005 erfolgten unmittelbar oder mittelbar, d. h. innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Arbeitsgelegenheiten (AGH), 130 (2006 bis 15.10.: 178) Integrationen aus AGH. Bestandteil des Vermittlungsangebots des Jobcenters ist auch die nachgehende Beratung der Arbeitgeber bzw. der vermittelten Arbeitnehmer über den Arbeitsbeginn hinaus. Dieses Angebot wird allerdings nur in Einzelfällen angenommen, sodass ein Überblick über die Entwicklung der Arbeitsverhältnisse nicht besteht. Die Frage nach der Nachhaltigkeit kann insoweit nicht beantwortet werden.

Zu 2. Wie viele der o. G. beziehen wieder Alg II oder aufstockendes Alg II?

Die EDV-Systeme lassen eine Auswertung der Frage nicht zu.

Zu 3. Liegen für die im Jahr 2005 nicht vermittelten 1-Euro-Jobber/-innen Auswertungen hinsichtlich der neu erworbenen oder noch zu entwickelnden Qualifikationen vor und wie sind diese für die weitere Eingliederungsplanung nutzbar gemacht worden?

Die Abschlussberichte, die nach jeder AGH zu erstellen sind, sind Grundlage bzw. Bestandteil der persönlichen Eingliederungsplanungen, die nach dem SGB II stattzufinden haben.

Die Maßnahmeplanung wird intensiv auf die Anforderungen des 1. Arbeitsmarktes abgestimmt. In diesem Zusammenhang sind die Rückmeldungen aus den AGH dringend notwendige Grundlage. Mit der IHK hat zwischenzeitlich zu diesem Thema ein Gedankenaustausch stattgefunden.

Zu 4. Wie viele der in Punkt 3 Genannten beziehen weiterhin Alg II oder aufstockendes Alg II?

Alle nicht integrierten Leistungsbezieher haben weiterhin Leistungsansprüche nach dem SGB II. Bei einer Integrationsquote von 10 bis 15 % aus AGH sind insoweit mehr als 85 % der Teilnehmer noch im Leistungsbezug.

Zu 5. a) Wie viele Wohnungsumzüge von Alg-II-Empfänger/-innen wurden inzwischen verlangt und/oder erzwungen?

b) Wie viele Haushalte mit Kindern waren von einer solchen Maßnahme betroffen?

Zu dieser Frage wurde in der Sitzung des Sozialausschusses am 08.11.2006 detailliert Stellung bezogen. Wichtig ist die Feststellung, dass Haushalte mit Kindern nur in engster Abstimmung mit der Abteilung Wohnungssicherung aufgefordert werden, sich um preisgünstigeren Wohnraum zu bemühen. Insgesamt wurden bislang 277 Mieter aufgefordert, sich um günstigeren Wohnraum zu bemühen. Abgesehen von wenigen Einzelfällen hat es sich hierbei fast ausschließlich um Alleinstehende bzw. Zwei-Personen-Haushalte ohne Kinder gehandelt.

Zu 6. Wie viele und welche Sanktionen wurden inzwischen wegen mangelnder Bereitschaft, bei einer Maßnahme mitzumachen, verhängt?

Im Bereich Jobcenter Stadt Karlsruhe sind ca. 3,4 % der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Sanktionen belegt. Dies bedeutet, dass derzeit ca. 500 Sanktionen ausgesprochen sind. Der Grund, weshalb die jeweilige Sanktion ausgesprochen wurde, wird statistisch nicht erfasst, sodass nicht nachvollziehbar ist, wie viele Sanktionen in Folge mangelnder Bereitschaft an einer Maßnahme teilzunehmen, verhängt wurden.

Zu 7. Gibt es Untersuchungen, ob es bei den Anbietern von 1-Euro-Jobs zu einer Reduzierung der Beschäftigten im Aufgabenfeld der "1-Euro-Jobber/-innen" gekommen ist?

Es gibt keine Untersuchung, ob es bei den Anbietern von AHG zu einer Reduzierung der Beschäftigten im Aufgabenfeld der AHG gekommen ist. Das Jobcenter hat keine Möglichkeit, entsprechende Informationen von Seiten der Anbieter der AGH einzufordern. Allerdings gibt es bisher keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass gegen die Bestimmungen des § 16 Abs. 3 SGB II (Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit) von Seiten der AGH-Anbieter verstoßen wird. Verstöße gegen das Gebot der Zusätzlichkeit oder des öffentlichen Interesses hätten unmittelbar zur Folge, dass die Bewilligung der AGH vom Jobcenter zurückgezogen würde.

Zu 8. Welche Vorteile bzw. Nachteile zeichnen 1-Euro-Jobs gegenüber anderen Formen von Eingliederungsmaßnahmen aus?

AGH sind als Ergänzung bzw. Abrundung der sonstigen Arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen unentbehrlich. Sie dienen - wie auch im oben erwähnten Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ausgeführt wird - "nicht in erster Linie der direkten Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt, sondern dem Erhalt und der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen".